Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung Musterklauseln

Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung. Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten um gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen zu können, denen wir unterliegen (beispielsweise im Rahmen von strafrechtlichen Ermittlungen). Dies kann auch die Weitergabe von Daten an Dritte (etwa Staatsanwaltschaf- ten, Gerichte oder Finanzbehörden) beinhalten. Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten für die in dieser Ziffer 4.4 genannten Zwecke erfolgt auf Grundlage von Artikel 6 (1) c) DSGVO und in Verbindung mit der jeweiligen Anordnung oder der gesetzlichen Verpflich- tung, der wir im Einzelfall unterliegen. Nach Artikel 6 (1) c) DSGVO ist es gestattet, personenbezogene Daten zu verarbeiten, wenn die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist, der der Verantwortliche unterliegt.
Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung. Nach Erfüllung der jeweiligen, gesetzlichen Verpflichtung.
Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung. Soweit es uns im Einzelfall gestattet ist, werden wir Sie über den Übermittlungsempfänger individuell benachrichtigen. Generell werden für die Zwecke der Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung Ihre personenbezogenen Daten an folgende Dritte übermittelt: - Öffentliche Stellen und Institutionen (z. B. Sozialversicherungsträger, Finanzbehörden, Polizei, Staatsanwaltschaft, Aufsichtsbehörden) Für Werbezwecke werden Ihre personenbezogenen Daten eventuell an folgende Dritte übermittelt: - Druckdienstleister - Logistikunternehmen - Vertriebspartner Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten für die in dieser „Anlage Datenschutz“ genannten Zwecke. Ihre Daten werden erstmals ab dem Zeitpunkt der Erhebung verarbeitet, soweit Sie oder ein Dritter uns diese mitteilen. Wir löschen Ihre personenbezogenen Daten, wenn das Vertragsverhältnis mit Ihnen beendet ist, sämtliche gegenseitigen Ansprüche erfüllt sind und keine anderweitigen gesetzlichen Aufbe- wahrungspflichten oder gesetzlichen Rechtfertigungsgründe für die Speicherung bestehen. Dabei handelt es sich unter anderem um Aufbewahrungspflichten nach dem Handelsgesetzbuch (HBG) und der Abgabenordnung (AO). Das bedeutet, dass wir spätestens nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten, in der Regel sind das 10 Jahre nach Vertragsende, Ihre personen- bezogenen Daten löschen.
Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung. Soweit es uns im Einzelfall gestattet ist, werden wir Sie über den Übermittlungsempfänger individuell benachrichtigen. Generell wer- den für die Zwecke der Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung Ihre personenbezogenen Daten an folgende Dritte übermittelt: • Behörden, Gerichte, Staatsanwaltschaften

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.