Erfüllung eines Haftpflichtanspruchs. Ist die Begründetheit des Haftpflichtanspruchs mit bindender Wirkung für den Versicherer festgestellt, so weist dieser den zu zahlenden Betrag spätestens innerhalb einer Woche nach Fälligkeit zur Auszahlung an.
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Samples: Versicherungsbedingungen Zur Cyber Versicherung, Versicherungsbedingungen Zur Cyber Versicherung, www.kuv24-datenrisiken.de
Erfüllung eines Haftpflichtanspruchs. Ist die Begründetheit des Haftpflichtanspruchs mit bindender Wirkung für den Versicherer festgestellt, so weist dieser den zu zahlenden Betrag spätestens innerhalb einer Woche nach Fälligkeit an den Fälligkeitsterminen zur Auszahlung an.
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Samples: Jahresnettobeitrag Modul Cyberversicherung, www.afb24.de, www.aia.de