Erfüllung technischer Voraussetzungen. Die Ausübung der eingeräumten Nutzungsrechte kann im Einzelfall von bestimmten technischen Voraussetzungen abhängig sein. Der Lizenzgeber ist grundsätzlich nicht dafür verantwortlich, dass der Lizenznehmer die eingeräumten Nutzungsrechte in der von ihm individuell gewählten Umgebung auch tatsächlich ausüben kann. Die Erfüllung der technischen Nutzungsanforderungen der Software liegt im alleinigen Verantwortungsbereich des Lizenznehmers. Zur Nutzung der Software benötigt der Lizenznehmer ein Endgerät, das die jeweils gültigen System- und Kompatibilitätsanforderungen für die entsprechende Softwareversion erfüllt. Der Lizenzgeber stellt Systemanforderungen und Kompatibilitätsinformationen nach bestem Wissen bereit. Es ist ihm aufgrund der Vielzahl an denkbaren Kombinationen von Endgeräten, Betriebssystemen, Netzbetreibern und Hardwarekomponenten nicht möglich, die Lauffähigkeit der Software in allen denkbaren Konstellationen zu prüfen und sicherzustellen. Soweit dies aufgrund einer gesonderten Vereinbarung im Hauptvertrag oder anderen Vereinbarungen vorgesehen ist, wird der Lizenzgeber oder ein von ihm beauftragter oder autorisierter Dritter Hilfe bei der Einrichtung der Nutzungsmöglichkeit oder im Rahmen der laufenden Nutzung leisten.