Common use of Erfüllungsort, Gerichtsstand, Sonstiges Clause in Contracts

Erfüllungsort, Gerichtsstand, Sonstiges. Erfüllungsort für die Leistungen der CPO HANSER SERVICE ist der Veranstaltungsort, für die Leistungen des Ausstellers der Ort, an dem CPO HANSER SERVICE ihren Sitz hat. Als Gerichtsstand wird ebenfalls der Sitz von CPO HANSER SERVICE vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Gerichtsstandvereinbarung gilt nur, wenn der Aussteller Kaufmann ist sowie für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Ausstellungs- und Sponsorenbedingungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Etwaige unwirksame Bestimmungen sind durch entsprechend wirksamer Bestimmungen zu erset- zen, die dem Sinn und Zweck dieser Ausstellungs- und Sponsorenbedingungen in gesetzlich zulässiger Weise wirtschaftlich am nächsten kommen. Das gleiche gilt, soweit diese Bedingungen Regelungslücken enthalten.

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Samples: www.sports-medicine-health-summit.de, www.deutscher-pflegetag.de

Erfüllungsort, Gerichtsstand, Sonstiges. Erfüllungsort sowohl für die Leistungen der von CPO HANSER SERVICE ist der Veranstaltungsort, als auch für die Leistungen des Ausstellers Ausstellers/Sponsors ist der Ort, an dem CPO HANSER SERVICE ihren Sitz hat. Als Gerichtsstand wird ebenfalls der Die Parteien vereinbaren auch den Sitz von CPO HANSER SERVICE vereinbart. als Gerichtsstand Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Gerichtsstandvereinbarung gilt nur, wenn der Aussteller Aussteller/Sponsor Kaufmann ist sowie für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Ausstellungs- und Sponsorenbedingungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Etwaige unwirksame Bestimmungen sind durch entsprechend wirksamer Bestimmungen zu erset- zenersetzen, die dem Sinn und Zweck dieser Ausstellungs- und Sponsorenbedingungen in gesetzlich zulässiger Weise wirtschaftlich am nächsten kommen. Das gleiche gilt, soweit diese Bedingungen Regelungslücken enthalten.

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Erfüllungsort, Gerichtsstand, Sonstiges. Erfüllungsort für die Leistungen der CPO HANSER SERVICE ist der Veranstaltungsort, für die Leistungen des Ausstellers Sponsors der Ort, an dem CPO HANSER SERVICE ihren Sitz hat. Als Gerichtsstand wird ebenfalls der Sitz von CPO HANSER SERVICE vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Gerichtsstandvereinbarung gilt nur, wenn der Aussteller Sponsor Kaufmann ist sowie für Personen, die keinen allgemeinen all- gemeinen Gerichtsstand im Inland haben. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Ausstellungs- und Sponsorenbedingungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Etwaige unwirksame Bestimmungen sind durch entsprechend wirksamer Bestimmungen zu erset- zenersetzen, die dem Sinn und Zweck dieser Ausstellungs- und Sponsorenbedingungen in gesetzlich zulässiger Weise wirtschaftlich am nächsten kommen. Das gleiche gilt, soweit diese Bedingungen Regelungslücken enthalten.

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Erfüllungsort, Gerichtsstand, Sonstiges. Erfüllungsort für die Leistungen der CPO HANSER SERVICE ist der Veranstaltungsort, für die Leistungen des Ausstellers Sponsors der Ort, an dem CPO HANSER SERVICE ihren Sitz hat. Als Gerichtsstand wird ebenfalls der Sitz von CPO HANSER SERVICE vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Gerichtsstandvereinbarung gilt nur, wenn der Aussteller Sponsor Kaufmann ist sowie für Personen, die keinen allgemeinen all- gemeinen Gerichtsstand im Inland haben. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Ausstellungs- und Sponsorenbedingungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Etwaige unwirksame Bestimmungen sind durch entsprechend wirksamer Bestimmungen zu erset- zen, die dem Sinn und Zweck dieser Ausstellungs- und Sponsorenbedingungen in gesetzlich zulässiger Weise wirtschaftlich am nächsten kommen. Das gleiche gilt, soweit diese Bedingungen Regelungslücken enthalten.

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