Erfüllungsverweigerung Musterklauseln

Erfüllungsverweigerung. Wenn der Käufer nach Abschluss des Kaufvertrages dessen Erfüllung verweigert, ist der Verkäufer berechtigt, 25 % des Bestellpreises als pauschalen Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlan- gen. Dem Käufer bleibt der Nachweis unbenommen, dass dem Verkäufer kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Weitergehende gesetzliche Rechte des Verkäufers bleiben unberührt.
Erfüllungsverweigerung. 5.2.1. Bei Erfüllungsverweigerung wählt der andere Vertragspartner ohne förmliche Abmahnung entweder bedingungslose Vertragsaufhebung oder Schadensersatz und teilt dies dem verweigernden Vertragspartner mit.
Erfüllungsverweigerung. Eine Fristsetzung zum Rücktritt vom Vertrag entfällt, wenn der Lieferant die Lieferung ernsthaft und endgültig verweigert oder die Lieferung/Leistung an einen vertraglich bestimmten, nicht eingehaltenen Termin gebunden ist, bzw. innerhalb einer bestimmten Frist nicht bewirkt wurde.
Erfüllungsverweigerung. Wenn der Kunde nach Abschluss des Kaufvertrages, dessen Erfüllung unberechtigt verweigert, also aus einem Grunde, den wir nicht zu vertreten haben, so sind wir berechtigt, beim Kaufvertrag über eine neu Kaufsache 25 % des Kaufpreises, bei einem Kaufvertrag über eine gebrauchte Kaufsache 15 % des Kaufpreises als pauschalierten Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass uns kein oder ein geringer Schaden entstanden ist. Unsere weitergehenden gesetzlichen Rechte bleiben unberührt.

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  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Einlagensicherung Die Ikano Bank unterliegt der staatlichen schwedischen Einlagensicherung „Riksgälden - Swedish National Debt Office“. Die Einlagensicherung durch Riksgälden schützt Einlagen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro.

  • Mindestlohn 1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) zu beachten und den jeweils verbindlich vorgeschriebenen Mindestlohn zu zahlen. Die vorstehende Regelung gilt ebenfalls für vom Auftragnehmer eingesetzte Nachunternehmer und deren eingesetztes Personal.

  • Ausführung von Aufträgen Z 8. (1) Einen Auftrag, der seinem Inhalt nach typischerweise die Heranziehung eines Dritten erforderlich macht, erfüllt das Kreditinstitut durch Betrauung eines Dritten im eigenen Namen. Wählt das Kreditinstitut den Dritten aus, so haftet es für die sorgfältige Auswahl.

  • Prüfungen Sind für den Liefergegenstand Prüfungen vorgesehen, trägt der Lieferant die sachlichen und seine personellen Prüfkosten. Der Be- steller trägt seine personellen Prüfkosten. Der Lieferant hat dem Besteller die Prüfbereitschaft mindestens eine Woche vor dem für die Prüfung vorgesehenen Termin verbindlich anzuzeigen. Der Lie- ferant hat zudem mit dem Besteller einen Prüftermin zu vereinba- ren. Wird zu diesem Termin der Liefergegenstand nicht vorgestellt, so gehen die personellen Prüfkosten des Bestellers zu Lasten des Lieferanten. Sind infolge festgestellter Mängel wiederholte oder weitere Prüfungen erforderlich, so trägt der Lieferant hierfür alle sachlichen und personellen Kosten. Für die Werkstoffnachweise der Vormaterialien trägt der Lieferant die sachlichen und personel- len Kosten.

  • Berechnung 1. Für ein unvollständiges Arbeitsjahr sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu gewähren.

  • Aufrechnung und Zurückbehaltung Der Besteller darf nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung aufrechnen. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist dem Besteller nur gestattet, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht; diese Beschränkung findet keine Anwendung, wenn die Gegenansprüche des Bestellers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Befriedigungsrecht nach § 371 HGB steht dem Kunden nicht zu.

  • Rechnungslegung und Zahlung (Zu 8.3 und 8.4 der ÖNORM B 2110)

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.