Ergebnisse der Knochenmassebestimmung Musterklauseln

Ergebnisse der Knochenmassebestimmung. Ein weiterer Parameter des Knochenstatus, der an allen Messstellen ausgewertet wurde, ist die Knochenmasse. Die tendenziell gleichartigen Veränderungen dieses Parameters bei beiden Geschlechtern an den drei unterschiedlichen Messstellen (Höchstwerte im 4%-Messbereich, Absinken der Knochenmasse im 14%- und 38%-Messbereich, wobei der 14%-Messbereich am niedrigsten ausfällt) lassen sich auf die anatomischen Gegebenheiten zurückführen (vgl 9.1.2). Auch die niedrigeren, absoluten Knochenmassenwerte für Frauen in allen Messbereichen sind auf kleinere Querschnittsflächen zurückzuführen. Verwendet man jeweils den 4%-Messwert der Knochenmasse von Männern und Frauen als Basis und betrachtet dann die Veränderungen zum 14%- und 38%-Meßbereich, fällt auf, dass bei Frauen die Knochenmassen in diesen proximalen Messbereichen, relativ gesehen, weniger stark abnehmen als bei Männern. Da im 14%- und 38%-Messbereich nur kortikale Strukturen die Knochenmasse bildet, stimmen diese Beobachtung mit den Ergebnissen von Schönau et al. (133) überein. Dort werden bei Frauen relativ größere Kortikalisflächen (im Verhältnis zu ihren Muskelflächen) im Vergleich zu Männern beschrieben. Frauen besitzen somit, relativ zu Männern gesehen, mehr kortikale Knochenstruktur im Verhältnis zu ihrer Muskelfläche und damit relativ mehr Knochenmasse. Relativ höhere Knochenmassen bei Frauen werden auch von Zanchetta et al. (151) beschrieben. Er untersuchte den geschlechtsspezifischen Unterschied von Knochenmassen im Zusammenhang mit Muskelmassen und kam zu dem Ergebnis, dass bei Kindern beides kontinuierlich und im gleichen Verhältnis steigt. Mit Beginn der Pubertät verschiebt sich das Verhältnis, so dass die Knochenmasse stärker steigt als die Muskelmasse. Interessant ist, dass dann das Verhältnis von Knochenmasse und Muskelmasse aber bei Frauen stärker zu Gunsten der Knochenmasse verschoben ist, als bei Männern (151). Die hier beobachteten niedrigeren, absoluten Knochenmassen von Frauen werden vor dem Hintergrund der geringeren Muskelkraft plausibel. Die relativ höheren Knochenmassen im 14%- und 38%-Messbereich stehen im Einklang mit den Ergebnissen von Zanchetta et al. und Xxxxxxx et al..

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  • Produktspezifische Bestimmungen Tilgungsbetrag (a) Wenn die Kursreferenz an einem Bewertungstag das Til- gungslevel erreicht oder überschreitet (sog. "Vorzeitiges Til- gungsereignis"), endet die Laufzeit der Wertpapiere an diesem Bewertungstag automatisch, ohne dass es einer gesonderten Kündigung der Wertpapiere durch die Emittentin bedarf. Der Tilgungsbetrag entspricht in diesem Fall dem Nominalbetrag multipliziert mit dem Tilgungsfaktor, der dem jeweiligen Be- wertungstag zugeordnet ist, an dem das Vorzeitige Tilgungser- eignis eingetreten ist. (b) Wenn während der Laufzeit der Wertpapiere kein Vorzeiti- ges Tilgungsereignis eingetreten ist, bestimmt sich der Til- gungsbetrag wie folgt: (i) Sofern der Referenzpreis das Finale Tilgungslevel erreicht oder überschreitet, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominal- betrag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. (ii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert, aber kein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag. (iii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert und ein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag multipliziert mit der Performance des Basiswerts. Barriere 55,00 % - 60,00 % (indikativ) des Anfänglichen Referenzpreises Die Barriere wird am Anfänglichen Bewertungstag festgelegt und gemäß § 11 der Allgemeinen Bedingungen veröffentlicht. Die Berechnungsstelle bestimmt die Barriere nach billigem Er- messen auf der Basis der Veränderungen der Marktbedingun- gen, die zwischen dem Beginn und dem Ende der Zeichnungs- frist stattfinden, insbesondere auf der Basis der Veränderung der Volatilitäten des Basiswerts sowie des Zinsniveaus. Die Wertpapiere werden nicht emittiert, wenn die von der Berech- nungsstelle am Anfänglichen Bewertungstag ermittelte Barriere mehr als 60,00 % des Anfänglichen Referenzpreises betragen würde.

  • Nichtanzeige der Verlegung der gewerblichen Niederlassung Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung unter der Anschrift seines Gewerbebetriebs abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen nach Nr. 2 entsprechend Anwendung.

  • EMISSIONSSPEZIFISCHE BESTIMMUNGEN Die nachfolgenden Emissionsspezifischen Bestimmungen enthalten die Produktspezifischen Bestimmungen (die "Produktspezifischen Bestimmungen") des entsprechenden Wertpapiertyps (Produkt Nr. 12 in dem Basisprospekt), die in den maßgeblichen Endgültigen Bedingungen ausgewählt und vervollständigt werden, und darüber hinaus die Allgemeinen Bestimmungen (die "Allgemeinen Bestimmungen"), welche die in dem Basisprospekt enthaltenen Allgemeinen Bedingungen ergänzen und auf die Wertpapiere anwendbar sind.

  • Unterrichtung über nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Aufträge Der Kunde hat die Bank unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Auftrags hierüber zu unterrichten.

  • EMISSIONSSPEZIFISCHE ZUSAMMENFASSUNG Einleitung mit Warnhinweisen

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  • Begriffsbestimmung Eine Lastschrift ist ein vom Kunden als Zahlungsempfänger ausgelöster Zahlungsvorgang zulasten des Xxxxxx des Zahlers bei dessen Zahlungs- dienstleister, bei dem die Höhe des jeweiligen Zahlungsbetrags vom Kunden angegeben wird.

  • Begriffsbestimmungen 2.1 Für die Vereinbarung werden die nachstehenden Begriffe wie folgt definiert:

  • Konkretisierung des Auftragsinhalts (1) Art und Zweck der vorgesehenen Verarbeitung von Daten (2) Art der Daten (3) Kategorien betroffener Personen