Common use of Ergänzende Sicherheits- und Risikoanalyse Clause in Contracts

Ergänzende Sicherheits- und Risikoanalyse. Bei der ergänzenden Sicherheits- und Risikoanalyse nach BSI-Standard 100-3 handelt es sich um eine Mitwirkungsleistung des Auftraggebers (vgl. Kapitel 5.1). Sofern der Auftraggeber die Ergebnisse der ergänzenden Sicherheits- und Risikoanalyse bereitstellt, werden diese in die Sicherheitsdokumentation des Auftragnehmers aufgenommen. Die Bereitstellung der Ergebnisse der Risikoanalyse ersetzt jedoch nicht die konkrete Beauftragung von zusätzlichen Maßnahmen (z.B. im Rahmen des SSLA Teil B).

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Samples: Vertrag Über Die Beschaffung Von It Dienstleistungen, Vertrag Über Die Beschaffung Von It Dienstleistungen, www.justiz.bremen.de