Leistungsumfang Und Beschreibung. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die unter Kapitel 3 ‚Zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen‘ aufgeführten zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen zusätzlich zu den im SSLA Teil A vereinbarten Maßnahmen umzusetzen. Die Umsetzung, Dokumentation und regelmäßige Überprüfung dieser Maßnahmen erfolgt durch den Auftragnehmer. Die im SSLA Teil A festgelegten Rahmenbedingungen (Dokumentation, Leistungserbringung, Leistungsvoraussetzungen, etc.) gelten analog. Der Auftragnehmer kann auf die Mitwirkung des Auftraggebers oder von diesem beauftragten Dritten angewiesen sein. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Maßnahmen nicht oder nicht voll- ständig im Verantwortungsbereich des Auftragnehmers liegen oder Maßnahmen durch den Auf- tragnehmer alleine nicht umgesetzt werden können. Die erforderliche Mitwirkung ist durch den Auftraggeber sicherzustellen.
Leistungsumfang Und Beschreibung