Erhebung von Einwendungen. Im Falle einer aufgrund eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Zahlungsauftrags erfolgten Belastung seines Xxxxxx kann der KONTOINHABER jedenfalls dann eine Berichtigung durch die BANK erwirken, wenn er die BANK unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Zahlungsauftrags, jedoch spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung hievon, unterrichtet hat. Diese Befristungen gelten nicht, wenn die BANK dem KONTOINHABER die in Punkt I.6 Absatz 2 dieser Geschäftsbedingungen vorgesehenen Informationen zum betreffenden Zahlungsauftrag nicht mitgeteilt oder zugänglich gemacht hat. Durch diese Bestimmung werden andere Ansprüche des Kunden auf Berichtigung nicht ausgeschlossen.
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Samples: Kontoeröffnungsantrag, Kontoeröffnungsantrag, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Tages Und Festgeldkonten