Erhöhung der Versicherungssumme Musterklauseln

Erhöhung der Versicherungssumme. Der Versicherungsnehmer kann auch nach Einreichen des Anbauverzeichnisses die Erhöhung der Versicherungssumme verlangen, soweit sich herausstellt, dass nach Zugang des Anbauverzeichnisses beim Versicherer der erwartete Erntewert wesentlich höher ist, als die im Anbauverzeichnis dafür angegebene Versicherungssumme. Die Erhöhung der Versicherungssumme wirkt nicht rückwirkend und nicht für einen bereits eingetretenen Schaden. Die erhöhte Versicherungssumme gilt einen Tag nach Zugang der Erhöhungsmeldung beim Versicherer um Uhr.
Erhöhung der Versicherungssumme. (1) Versicherte Personen, die höchstens 55 Jahre alt sind, können nach Immobilienerwerb, Hausbau, Geburt, Adoption, Heirat, Scheidung, Erhöhung des monatlichen Einkommens um mehr als zehn Prozent sowie Wegfall der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung, die Versicherungssumme um mindestens 2.500 Euro bis höchstens 25.000 Euro ohne Gesundheitsprüfung erhöhen.
Erhöhung der Versicherungssumme. (1) Nach Immobilienerwerb, Hausbau, Geburt, Adoption, Heirat oder Scheidung können Sie die Versicherungssumme für Personen, die höchstens 55 Jahre alt sind, um mindestens 2.500 Euro bis höchstens 25.000 Euro, ohne Gesundheitsprüfung erhöhen. Die Summe mehrerer Erhöhungen ohne Gesundheitsprüfung bei der DELA-Gruppe darf höchstens 50.000 EUR pro versicherter Person betragen. Der Antrag auf Erhöhung kann nur innerhalb von 6 Monaten nach einem der oben genannten Ereignisse gestellt werden.
Erhöhung der Versicherungssumme. Wird die Versicherungssumme, ein Sublimit oder ein Zusatz- limit nach Versicherungsbeginn erhöht, kommt die Erhöhung nur solchen Versicherungsfällen zugute, die auf Pflichtver- letzungen beruhen, welche der betroffenen versicherten Person – in Fällen des § 2 Ziffer 4. (Leistungen zugunsten des Versicherungsnehmers und seiner Tochterunternehmen) des betroffenen Versicherungsnehmers oder dem betroffenen Tochterunternehmen – bis zum Wirksamwerden der Erhöhung nicht bekannt geworden sind.
Erhöhung der Versicherungssumme. Der Versicherungsnehmer kann auch nach Einreichen des Anbauverzeichnisses die Erhöhung der Versicherungssumme beantragen, soweit sich herausstellt, dass nach Zugang des Anbauverzeichnisses beim Versicherer der erwartete Ern- tewert wesentlich höher ist, als die im Anbauverzeichnis dafür angegebene Versicherungssumme. Die Leistung aus der erhöhten Versicherungssumme wirkt nicht rückwirkend und somit nicht für bereits eingetretene Schäden. Soweit der Versicherer den Antrag auf eine Erhöhung der Versicherungssumme nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ablehnt, gilt die erhöhte Versicherungssumme in der Hagelversicherung ab dem zweiten Tag nach Zugang des Erhöhungsantrages bei uns um 12:00 Uhr. Sind die Gefahren Frost, Sturm, Starkregen und/oder Ernteverbot versichert, so gilt die Erhöhung ab dem 28. Tag nach Zugang des Erhöhungsantrages bei uns um 12:00 Uhr. Tritt vorher ein Scha- denereignis ein, so werden die Versicherungssummen, die vor der Erhöhung galten, angewendet.
Erhöhung der Versicherungssumme a) Die Erhöhung der für den Ablebensfall vereinbarten Versiche- rungssumme erfolgt mittels gesonderter Erhöhungsvereinbarung (Polizze) mit entsprechendem zusätzlichem Beitrag.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

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