ERKLÄRUNG ZUM GESCHÄFTSKAPITAL Musterklauseln

ERKLÄRUNG ZUM GESCHÄFTSKAPITAL. Die Emittentin ist der Auffassung, dass das Geschäftskapital die derzeitigen Anforderungen ihrer Unternehmensgruppe während der nächsten zwölf Monate ab dem Datum der Billigung dieses Prospekts deckt.
ERKLÄRUNG ZUM GESCHÄFTSKAPITAL. Die Emittentin erklärt, dass das Geschäftskapital ihrer Meinung nach ihre derzeitigen Anforderungen deckt.
ERKLÄRUNG ZUM GESCHÄFTSKAPITAL. Die Emittentin ist der Auffassung, dass das Geschäftskapital der von ihr mit ihren Tochter- und Enkelgesellschaften gebildeten Gruppe nicht für sämtliche gegenwärtigen finanziellen Ver- pflichtungen für die nächsten 12 Monate ab dem Datum des Wertpapierprospekts ausreicht. Das derzeitige Geschäftskapital der Unternehmensgruppe der Emittentin wird voraussichtlich mit Erreichung der Fälligkeit des im Rahmen des Erwerbs von 94 % der Geschäftsanteile an der das Objekt Krefeld haltenden Objekta Fütingsweg GmbH übernommenen Bankdarlehens der Sparkasse Duisburg i.H.v. TEUR 8.829 am 31. Xxxx 2019 verbraucht sein. Dabei werden der Unternehmensgruppe der Emittentin zum 31. Xxxx 2019 voraussichtlich ca. TEUR 5.000 an Geschäftskapital fehlen. Die Emittentin plant, sich und ihre Tochter- und Enkelgesellschaften insbesondere durch Bank- darlehen zu finanzieren und sich dadurch mit ausreichend Geschäftskapital zu versorgen. Dazu beabsichtigt sie unter anderem, (weitere) Immobiliendarlehensverträge mit deutschen Finanzie- rungspartnern abzuschließen. Im Übrigen plant die Emittentin, den Finanzierungsbedarf (zu marktüblichen Konditionen) auch über (weitere) Mezzanine-Finanzierungen, Brückenfinanzie- rungen, Gesellschafterdarlehen und sonstige Formen der Finanzierung zu decken. Geplant ist dabei insbesondere auch die Emission von Wandelschuldverschreibungen, wobei auch atypi- sche Gestaltungsformen ohne rechtlich bindende Wandlungsrechte bzw. -pflichten erwogen werden. Die Emittentin ist bezüglich der Finanzierungsfragen mit Banken und sonstigen potentiellen Geldgebern in Kontakt. Zu einem vertraglichen Abschluss ist es bis zum Datum dieses Pros- pekts – mit Ausnahme der unter den Abschnitten IX.12.d. und IX.12.e. dargestellten Zwischen- finanzierungen, dem unter Abschnitt IX.12.f. dargestellten Darlehensvertrag mit der Münchener Hypothekenbank eG sowie den unter Abschnitt IX.11.f. dargestellten Gesellschafterdarlehen – noch nicht gekommen. Die Emittentin geht davon aus, dass es rechtzeitig zu einer Finanzierung bzw. Refinanzierung entweder durch eine Bank, einen anderen Finanzierer oder eine Investmentbank kommen wird. Die derzeitigen Verhandlungen mit den einen wie den anderen stützen die Annahme der Reali- sierbarkeit der notwendigen Finanzierungen. Sollte es aber doch zu Problemen kommen, gibt es Parteien (Family Offices, Fonds bzw. vergleichbare Investoren), die bereits indiziert haben, dass sie für eine Brückenfinanzierung zur Verfügung ständen. Die Emittentin ist zuv...
ERKLÄRUNG ZUM GESCHÄFTSKAPITAL. Die Gesellschaft ist der Auffassung, dass sie in der Lage ist, ihren Zahlungsverpflichtungen, die mindestens innerhalb der nächsten zwölf Monate ab dem Datum des Prospekts fällig werden, nach- zukommen und dass ihr Geschäftskapital für ihre derzeitigen Bedürfnisse während dieses Zeit- raums ausreicht.
ERKLÄRUNG ZUM GESCHÄFTSKAPITAL. Nach Auffassung der Emittentin verfügt die Emittentin nach Durchführung der Mischkapitalerhöhung und ohne Berücksichtigung der folgenden Barkapitalerhöhung über ausreichend Geschäftskapital (das beinhaltet insbesondere die verfügbaren liquiden Mittel aus dem Baranteil der Mischkapitalerhöhung, Erträge aus der Abwicklung von Kundenaufträgen sowie der Emittentin bereits zur Verfügung stehende Kreditrahmen) um ihren derzeitigen Verpflichtungen mindestens in den nächsten zwölf Monaten ab dem Datum dieses Prospektes nachzukommen. Zum Zeitpunkt des Prospekts hat die Emittentin keine Kenntnis von Problemen bezüglich des Geschäftskapitals, die nach mehr als 12 Monaten nach Billigung des Prospekts auftreten könnten.
ERKLÄRUNG ZUM GESCHÄFTSKAPITAL. Die Emittentin ist der Auffassung, im Einklang mit der in Artikel 12 der Prospekt-VO festgeleg- ten Gültigkeitsdauer des Prospekts über ausreichendes Geschäftskapital für einen Zeitraum von mindestens zwölf Monaten zu verfügen.

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