GRUNDLEGENDE ANGABEN Musterklauseln

GRUNDLEGENDE ANGABEN. Interessen von Seiten natürlicher und juristischer Personen, die an der Emission / dem Angebot betei- ligt sind ☐ Es bestehen bei den an der Emission / dem Angebot der Schuldverschreibungen beteiligten Personen keine Interessen oder Interessenkonflikte, die für die Emission / das Angebot bedeutsam sind Gründe für das Angebot und Verwendung der Emis- sionserlöse
GRUNDLEGENDE ANGABEN. Interessen von Seiten natürlicher und juristischer Per- sonen, die an der Emission / dem Angebot beteiligt sind Es bestehen Interessen von Seiten der Finanzintermediäre, s.u. ☐ Es bestehen bei den an der Emission / dem Angebot der Schuldverschreibungen beteiligten Personen keine Interessen oder Interessenkonflikte, die für die Emissi- on / das Angebot bedeutsam sind ☒ Andere Interessen / Interessenkonflikte An dem Angebot beteiligte Finanzin- termediäre erhalten eine erfolgsab- hängige Provision (wie unter D. ange- geben). Gründe für das Angebot und Verwendung der Emissi- onserlöse Allgemeine Unternehmenszwecke Geschätzter Nettobetrag der Erträge 98,00% des Gesamtnennbetrags Geschätzte Gesamtkosten der Emission Euro 5.000
GRUNDLEGENDE ANGABEN. Diese Endgültigen Bedingungen (die "Endgültigen Bedingungen") wurden für die Zwecke der Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 über den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt zu veröffentlichen ist und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/71/ EG („Prospektverordnung“) ausgearbeitet und sind zusammen mit dem Registrierungsformular vom 13.04.2021 und der Wertpapierbeschreibung vom 13.04.2021 (der "Basisprospekt") und ggf. den jeweiligen Nachträgen dazu zu lesen, um alle relevanten Informationen zu erhalten. Das Registrierungsformular, die Wertpapierbeschreibung, die Endgültigen Bedingungen und die Nachträge werden gemäss Artikel 21 Prospektverordnung in elektronischer Form auf der Internetseite xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx oder auf einer diese ersetzende Seite veröffentlicht. Den Endgültigen Bedingungen ist eine Zusammenfassung für die einzelne Emission angefügt. Der Gegenstand der Endgültigen Bedingungen bestimmt sich nach Artikel 26 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/980 der Kommission (in der jeweils gültigen Fassung, die „Delegierte Verordnung“). Die Emittentin emittiert die Wertpapiere zur Verfolgung ihres Geschäftsbetriebs. Es sind keine Dritten an der Emission beteiligt. Im Zusammenhang mit der Ausübung von Rechten und/oder Pflichten der Emittentin nach Massgabe der Bedingungen der Tokenized Stocks (z.B. im Zusammenhang mit der Feststellung oder Anpassung von Referenzpreisen), die sich auf die Leistungen unter den Tokenized Stocks auswirken, können Interessenkonflikte auftreten. Es wird verwiesen und Bezug genommen auf die Risikohinweise im Registrierungsformular vom 12.03.2021 der Emittentin. Die Erträge aus der Emission werden von der Emittentin plangemäss dazu verwendet, entsprechende Absicherungsgeschäfte vorzunehmen. Die Emittentin wird im Rahmen ihrer normalen Geschäftstätigkeit zum Zwecke der Absicherung Handel in den Basiswerten, beziehungsweise – im Fall eines Index als Basiswert – in den diesem zugrundeliegenden Einzelwerten, beziehungsweise in darauf bezogenen Options- oder Terminkontrakten betreiben oder sich durch sogenannte Hedge-Geschäfte (Deckungsgeschäfte, Absicherungsgeschäfte) in den entsprechenden Aktien oder anderen Basiswerten bzw. in darauf bezogenen Options- oder Terminkontrakten absichern.
GRUNDLEGENDE ANGABEN. Interessen von Seiten natürlicher und juristischer Per- sonen, die an der Emission / dem Angebot beteiligt sind ☐ Es bestehen bei den an der Emission / dem Angebot der Schuldverschreibungen beteiligten Personen keine Interessen oder Interessenkonflikte, die für die Emissi- on / das Angebot bedeutsam sind. ☒ Andere Interessen / Interessenkonflikte An dem Angebot beteiligte Finanz- intermediäre erhalten eine erfolgs- abhängige Provision (wie unter D. angegeben). Gründe für das Angebot und Verwendung der Emissi- onserlöse
GRUNDLEGENDE ANGABEN. 3.3.1. Interessen natürlicher und juristischer Personen, die an der Emission/dem Angebot beteiligt sind.
GRUNDLEGENDE ANGABEN. 4.3.1. Interessen von Seiten natürlicher und juristischer Personen, die an der Emis- sion/dem Angebot beteiligt sind.
GRUNDLEGENDE ANGABEN. Interessen natürlicher und juristischer Personen, die an der Emission/dem Angebot beteiligt sind. Gründe für das Angebot und Verwendung der Erträge
GRUNDLEGENDE ANGABEN. Interessen von Seiten natürlicher und juristischer Personen, die an der Emission / dem Angebot beteiligt sind Keine ☒ Es bestehen bei den an der Emission / dem Angebot der Schuldverschreibungen beteiligten Personen keine Interessen oder Interessenkonflikte, die für die Emission / das Angebot bedeutsam sind ☐ Andere Interessen / Interessenkonflikte Nicht anwendbar Gründe für das Angebot und Verwendung der Emissionserlöse Stärkung der regulatorisch anrechenbaren Eigenmittel Geschätzter Nettobetrag der Erträge 98% des Gesamtnennbetrags Geschätzte Gesamtkosten der Emission EUR 25.000
GRUNDLEGENDE ANGABEN. 1.1 Gründe für das Angebot und Verwendung der Erlöse Der Erlös aus der Anleiheemission nach Abzug der emis­ sionsbedingten Kosten (wie bereits definiert der „Netto- emissionserlös“) dient zur Finanzierung der allgemeinen Geschäftstätigkeit gemäß dem Unternehmensgegenstand. Zweck der Gesellschaft ist die Initiierung und Umsetzung sowie die Verwaltung und der Betrieb ökologischer Projekte im Bereich der Erneuerbaren Energien durch die Entwicklung und den Bau von Photovoltaikanlagen sowie die Erzeugung, Vermarktung und Speicherung von Strom aus Photovoltaik­ anlagen. (vgl. hierzu auch den in diesem Prospekt unter Kapi­ tel XI. abgedruckten Gesellschaftsvertrag der Emittentin samt Anlage 1 (Investitionskriterien)). Im Rahmen ihres Unternehmensgegenstands kommen (Kraftwerks­)Projekte im Bereich der Solarenergie zum Erwerb und Betrieb in Betracht (Näheres zu den einzelnen Projekten in Kapitel IV. unter Ziffer 5.1). In diesem Rahmen wird der Nettoemissions­ erlös etwa zur Aufbringung von Kaufpreisen für den Erwerb von Photovoltaikkraftwerken bzw. von Anteilen an Projektge­ sellschaften genutzt bzw. soll hierfür genutzt werden. Dabei können auch Projektvermittlungsprovisionen anfallen. Soweit solche Projektvermittlungsprovisionen an Konzernunterneh­ men gezahlt werden, wird die Emittentin während der Emis­ sionsphase gemäß den Investitionskriterien ihre Höhe den Anleihegläubigern durch Veröffentlichung auf ihre Webseite unter xxx.xxxxxxxxx.xx/xx/xxxxxxxxxxx offenlegen. Darüber hinaus findet die Verwendung der Mittel zur notwendigen Kapitalausstattung der Projektgesellschaften statt bzw. ist dies geplant, damit diese ihren Verpflichtungen aus der Ent­ wicklung, dem Bau und dem Betrieb der (Kraftwerks­)Pro­ jekte nachkommen können. Soweit andere Finanzierungen bestehen sollten, ist auch eine Verwendung zur Ablösung von diesen Finanzierungen denkbar. Darüber hinaus kann die Emittentin im Rahmen ihres Unternehmensgegenstands gemäß den Investitionskriterien mit bis zu einer Höhe von 20 Prozent des Betrags der von der Emittentin begebenen Finanzierungsinstrumente auch Projektentwicklungsvorhaben durchführen. Bei vollständiger Platzierung der angebotenen Schuldver­ schreibungen wird der Nettoemissionserlös voraussichtlich 46.500.000 Euro betragen. Ergänzende Mittel zur Verfolgung der dargestellten Zwecke werden über das von der Komman­ ditistin vereinnahmte Kommanditkapital sowie insbesondere über Bankenfinanzierungen auf Ebene der Projekt­ bzw. Tochtergesellschaften der...
GRUNDLEGENDE ANGABEN. Dieser Prospekt betrifft das öffentliche Angebot von Nichtdividendenwerten und deren allfällige Einbeziehung in ein Multilaterales Handelssystem. Da die Emittentin aufgrund entsprechender gesetzlicher Ausnahmebestimmungen (insb. § 3 KMG) bestimmte als Daueremissionen begebene Nichtdividendenwerte ohne Prospekt öffentlich anbieten kann bzw. für diese Nichtdividendenwerte die Einbeziehung in ein Multilaterales Handelssystem ohne Prospekt beantragen kann, behält sich die Emittentin vor, bestimmte Nichtdividendenwerte nicht unter diesem Angebotsprogramm zu begeben. Die unter gegenständlichem Angebotsprogramm begebenen Emissionen erfolgen primär im Interesse der Emittentin. Von Zeit zu Zeit kann die Emittentin aber auch auf Vertriebspartner (Banken und sonstige Finanzintermediäre) zugreifen, die gleichzeitig in einem Kunden-, Schuldner- oder Gläubigerverhältnis oder einer sonstigen geschäftlichen Beziehung im Rahmen ihrer gewöhnlichen geschäftlichen Tätigkeiten zur Emittentin oder einer ihrer Tochtergesellschaften stehen können. Die Vermittler erhalten grundsätzlich von der Emittentin eine Vergütung für die erfolgreiche Vermittlung des jeweiligen Wertpapiers. Diese Vergütung kann sich aus verschiedenen Komponenten zusammensetzen und ist der Höhe nach je nach Wertpapier unterschiedlich. Es kann auch sein, dass die Emittentin bzw. ein Vertriebspartner Market-Maker für einen oder mehrere Basiswerte der Nichtdividendenwerte ist. Durch solches Market-Making ist es nicht auszuschließen, dass die Emittentin bzw. der Vertriebspartner den Preis des Basiswertes und damit den Wert der Nichtdividendenwerte mitbeeinflusst. Die Emittentin und ihre verbundenen Unternehmen verfügen am Ausgabetag der derivativen Nichtdividendenwerte oder in der Folgezeit möglicherweise über Informationen bezüglich der den derivativen Nichtdividendenwerten zugrunde liegenden Basisinstrumente, welche für die Wertentwicklung der Basiswerte und die derivativen Nichtdividendenwerte wesentlich sein können und welche nicht öffentlich zugänglich sind. Die Emittentin kann unter Inanspruchnahme von gesetzlichen Prospektausnahmen bzw. als Privatplatzierung jederzeit ohne die Zustimmung der Anleihegläubiger weitere Nichtdividendenwerte auch außerhalb dieses Angebotsprogramms begeben. Die Emission und der Verkauf solcher prospektfreier/privatplatzierter Nichtdividendenwerte können sich auf den Wert der unter diesem Basisprospekt begebenen Nichtdividendenwerte negativ auswirken. Sonstige Interessen von Seite...