Ersatzansprüche des Kunden Musterklauseln

Ersatzansprüche des Kunden. Der Kunde hat seine Beanstandung zusammen mit der Bestätigung gemäss Ziff. 8.1 innert 30 Tagen seit Reiseende bei DTCH schriftlich anzumelden. Bei fehlender Benachrichtigung und/oder Bestätigung gemäss Ziff. 8.1 stehen dem Kunden keine Ersatzansprüche zu.
Ersatzansprüche des Kunden. 1. Bei berechtigter Mängelrüge ist die Brauerei zur Nacherfüllung berechtigt. Zur Vornahme erforderlicher Nacherfüllung hat der Kunde der Brauerei eine angemessene Frist einzuräumen. Der Kunde kann den Rücktritt vom Vertrag oder die Herabsetzung des Preises geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. 2. Die dem Kunden zustehenden Rechte Liefermängeln beziehen sich nur auf die jeweilige Lieferung. Der Vertrag im Übrigen bleibt unberührt. 3. Das Vorliegen von Mängeln berechtigt den Kunden nicht, die Erfüllung seiner Vertragspflichten zu verweigern. Mängelrügen berühren die Fälligkeit des Zahlungsanspruchs nicht, es sei denn sie sind durch die Brauerei schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt 4. Zusicherungen über die Produktbeschaffenheit stellen nur dann eine Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie im Sinne des § 443 BGB dar, wenn sie im Einzelfall ausdrücklich schriftlich vereinbart und als solche bezeichnet werden. 5. Die Haftung für Folgen aus, seitens des Kunden oder von Dritten vorgenommenen Veränderungen, Mängelbeseitigungsversuchen oder sonstigen Eingriffen in die Ware, insbesondere aus fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung wird ausgeschlossen. Gleichzeitig XI. Claims for compensation by the customer 1. In the event of a justified complaint, the brewery shall be entitled to remedy the defect. The customer must grant the brewery a reasonable period of time to carry out the necessary subsequent performance. The customer may withdraw from the contract or reduce the price if the subsequent performance has failed. 2. The rights to which the customer is entitled delivery defects refer only to the respective delivery. The rest of the contract remains unaffected.
Ersatzansprüche des Kunden. Der Kunde hat seine Beanstandung zusammen mit der Bestätigung gemäss Ziff. 8.1 innert 30 Tagen seit Reiseende bei railtour-Frantour schriftlich anzumelden. Bei fehlender Benachrichtigung und/oder Bestätigung gemäss Ziff. 8.1 stehen dem Kunden keine Ersatzansprüche zu.
Ersatzansprüche des Kunden. 1. Bei berechtigter Mängelrüge ist die Brauerei zur Nacherfüllung berechtigt. Zur Vornahme erfor- derlicher Nacherfüllung hat der Kunde der Brau- erei eine angemessene Frist einzuräumen. Der Kunde kann den Rücktritt vom Vertrag oder die Herabsetzung des Preises geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. 2. Die dem Kunden zustehenden Rechte Liefermän- geln beziehen sich nur auf die jeweilige Liefe- rung. Der Vertrag im Übrigen bleibt unberührt. 3. Das Vorliegen von Mängeln berechtigt den Kunden nicht, die Erfüllung seiner Vertragspflichten zu ver- weigern. Mängelrügen berühren die Fälligkeit des Zahlungsanspruchs nicht, es sei denn sie sind durch die Brauerei schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt 4. Zusicherungen über die Produktbeschaffenheit stellen nur dann eine Beschaffenheits- und Halt- barkeitsgarantie im Sinne des § 443 BGB dar, wenn sie im Einzelfall ausdrücklich schriftlich ver- einbart und als solche bezeichnet werden. 5. Die Haftung für Folgen aus, seitens des Kunden oder von Dritten vorgenommenen Veränderun- gen, Mängelbeseitigungsversuchen oder sonsti- gen Eingriffen in die Ware, insbesondere aus fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung wird ausgeschlossen. Gleichzeitig entfallen die dem Kunden bei Mängeln sonst zustehenden Rechte. 6. Der Kunde kann die ihm beim Vorliegen von Män- geln zustehenden Rechte und Ansprüche, vorbe- haltlich der Fälle des § 354 a HGB, nicht an Dritte abtreten. Verkauft und veräußert der Kunde die von der Brauerei gelieferten Waren an Dritte, ist ihm un- tersagt, wegen der damit verbundenen gesetzlichen bzw. vertraglichen Ansprüche beim Vorliegen von Mängeln auf die Brauerei zu verweisen. 7. Stellt sich bei Prüfung der Ware durch die Brau- erei heraus, dass die Mängelrüge des Kunden unberechtigt war, so kann die Brauerei angefal- lene Prüfkosten nach dem jeweils für sie gülti- gen üblichen Stundensatz vom Kunden verlan- gen. 8. Wegen eines unerheblichen Mangels der Ware kann der Kunde keine Rechte geltend machen. Bei Mängeln, die nicht unerheblich sind, ist die Brauerei berechtigt, durch Lieferung mangel- freier Ware Nacherfüllung zu leisten; § 439 Abs. 3 BGB bleibt unberührt. Der Kunde ist berech- tigt, den Preis zu mindern oder vom Vertrag zu- rückzutreten, wenn die Ersatzlieferung fehl- schlägt. 9. Für Mängel der Ware, die durch die unsachge- mäße Behandlung oder Lagerung unter nicht angemessenen Bedingungen verursacht wer- den, haftet die Brauerei nicht. Dies gilt insbeson- dere für...

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  • Übergang von Ersatzansprüchen Steht dem Versicherungsnehmer ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten zu, geht dieser Anspruch auf den Versicherer über, soweit der Versicherer den Schaden ersetzt. Der Übergang kann nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers geltend gemacht werden. Richtet sich der Ersatzanspruch des Versicherungsnehmers gegen eine Person, mit der er bei Eintritt des Schadens in häuslicher Gemeinschaft lebt, kann der Übergang nicht geltend gemacht werden, es sei denn, diese Person hat den Schaden vorsätzlich verursacht.

  • Kündigung bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs G.3.7 Bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs nach G.7 können wir dem Erwerber gegenüber kündigen. Wir haben die Kündigung innerhalb eines Monats ab dem Zeitpunkt auszusprechen, zu dem wir von der Veräußerung oder Zwangsversteigerung Kenntnis erlangt haben. Unsere Kündigung wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Erwerber wirksam.

  • Obliegenheiten zur Sicherung von Ersatzansprüchen Der Versicherungsnehmer hat seinen Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung dieses Anspruchs dienendes Recht unter Beachtung der geltenden Form- und Fristvorschriften zu wahren, und nach Übergang des Ersatzanspruchs auf den Versicherer bei dessen Durchsetzung durch den Versicherer soweit erforderlich mitzuwirken. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit vorsätzlich, ist der Versicherer zur Leistung insoweit nicht verpflichtet, als er infolge dessen keinen Ersatz von dem Dritten erlangen kann. Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen; die Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit trägt der Versicherungsnehmer.

  • Erstattungsanspruch des Kunden bei einer autorisierten Zahlung (1) Der Kunde kann bei einer autorisierten Zahlung aufgrund einer SEPA-Basis-Lastschrift binnen einer Frist von acht Wochen ab dem Zeitpunkt der Belastungsbuchung auf seinem Konto von der Bank ohne Angabe von Gründen die Erstattung des belasteten Lastschriftbetrages verlangen. Dabei bringt sie das Konto wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne die Belastung durch die Zahlung befunden hätte. Etwaige Zahlungsansprüche des Zahlungs- empfängers gegen den Kunden bleiben hiervon unberührt. (2) Der Erstattungsanspruch nach Absatz 1 ist ausgeschlossen, sobald der jeweilige Betrag der Lastschriftbelastungsbuchung durch eine ausdrückliche Genehmigung des Kunden unmittelbar gegenüber der Bank autorisiert worden ist. (3) Erstattungsansprüche des Kunden bei einer nicht erfolgten oder fehlerhaft ausgeführten autorisierten Zahlung richten sich nach Nummer A.2.6.2.

  • Nichtanzeige der Verlegung der gewerblichen Niederlassung Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung unter der Anschrift seines Gewerbebetriebs abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen nach Nr. 2 entsprechend Anwendung.

  • Verfügungsberechtigung nach dem Tod des Kunden Nach dem Tod des Xxxxxx hat derjenige, der sich gegenüber der Bank auf die Rechtsnachfolge des Kunden beruft, der Bank seine erbrechtli- che Berechtigung in geeigneter Weise nachzuweisen. Wird der Bank eine Ausfertigung oder eine beglaubigte Abschrift der letztwilligen Verfügung (Testament, Erbvertrag) nebst zugehöriger Eröffnungs- niederschrift vorgelegt, darf die Bank denjenigen, der darin als Erbe oder Testamentsvollstrecker bezeichnet ist, als Berechtigten ansehen, ihn verfügen lassen und insbesondere mit befreiender Wirkung an ihn leisten. Dies gilt nicht, wenn der Bank bekannt ist, dass der dort Genannte (zum Beispiel nach Anfechtung oder wegen Nichtigkeit des Testaments) nicht verfügungsberechtigt ist, oder wenn ihr dies infolge Fahrlässigkeit nicht bekannt geworden ist.

  • Unterrichtung über nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Aufträge Der Kunde hat die Bank unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Auftrags hierüber zu unterrichten.

  • EMISSIONSSPEZIFISCHE ZUSAMMENFASSUNG Einleitung mit Warnhinweisen

  • Mitgliederversammlung Die ordentliche Mitgliederversammlung hat in den ersten sechs Monaten des Geschäftsjahres stattzufinden.

  • Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank kann sich der Kunde an die im „Preis- und Leistungsverzeichnis” näher bezeichneten Streitschlich- tungs- oder Beschwerdestellen wenden.