Common use of Ersatzperson Clause in Contracts

Ersatzperson. 9.1. Der Reisende hat gemäß § 7 PRG das Recht, den Pauschalreisevertrag auf eine andere Person, die sämtliche Vertragsbedingungen erfüllt und auch für die Pauschalreise geeignet ist (Kriterien können z.B. das Geschlecht, das (Nicht)vorliegen einer Schwangerschaft, der Gesundheitszustand, erforderliche Impfungen/ausreichender Impfschutz, besondere Kenntnisse und Fähigkeiten, Visa, gültige Einreisedokumente, das Nichtbestehen eines Einreiseverbotes etc. sein) zu übertragen. Erfüllt die andere Person nicht alle Vertragsbedingungen oder ist sie nicht für die Pauschalreise geeignet, kann der Reiseveranstalter der Übertragung des Vertrages widersprechen. Reiseveranstalter ist umgehend, spätestens jedoch sieben Tage vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Daten- xxxxxx (z.B. Papier, E-Mail) über die Übertragung des Vertrages in Kenntnis zu setzen. Für die Übertragung des Pauschalreisevertrages ist eine Mindestmanipulationsgebühr von € 50,-- pro Person zu entrichten, sofern nicht darüber hinaus Mehrkosten entstehen. Der Reisende, der den Pauschalreisevertrag überträgt, und die Person, die in den Vertrag eintritt, haften dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den noch ausstehenden Betrag des Reisepreises und die Mindestmanipulationsgebühr, sowie für allenfalls darüber hinaus entstehende Mehrkosten.

Appears in 2 contracts

Samples: www.komet-reisen.at, www.komet-reisen.at

Ersatzperson. 9.1. Der Reisende hat gemäß § 7 PRG das Recht, den Pauschalreisevertrag auf eine andere Person, die sämtliche Vertragsbedingungen erfüllt und auch für die Pauschalreise geeignet ist (Kriterien können z.B. das Geschlecht, das (Nicht)vorliegen einer Schwangerschaft, der Gesundheitszustand, erforderliche Impfungen/ausreichender Impfschutz, besondere Kenntnisse und Fähigkeiten, Visa, gültige Einreisedokumente, das Nichtbestehen eines Einreiseverbotes etc. sein) zu übertragen. Erfüllt die andere Person nicht alle Vertragsbedingungen oder ist sie nicht für die Pauschalreise geeignet, kann der Reiseveranstalter der Übertragung des Vertrages widersprechen. Der Reiseveranstalter ist umgehendinnerhalb einer angemessenen Frist von 7 Tagen, spätestens jedoch sieben Tage bis zum 31. Tag vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Daten- xxxxxx (z.B. Papier, E-Mail) per Email an: xxxxxx@xxxxxxxxx.xx über die Übertragung des Vertrages in Kenntnis zu setzen. Für die Übertragung des Pauschalreisevertrages ist eine Mindestmanipulationsgebühr von € 50,-- pro Person Euro 50,- zu entrichten, sofern nicht darüber hinaus Mehrkosten entstehen. Der Reisende, der den Pauschalreisevertrag überträgt, und die Person, die in den Vertrag eintritt, haften dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den noch ausstehenden Betrag des Reisepreises und die Mindestmanipulationsgebühr, sowie für allenfalls darüber hinaus entstehende Mehrkosten.

Appears in 1 contract

Samples: www.travelpro.at

Ersatzperson. 9.1. Der Reisende hat gemäß § 7 PRG das Recht, den Pauschalreisevertrag auf eine andere Person, die sämtliche Vertragsbedingungen erfüllt und auch für die Pauschalreise geeignet ist (Kriterien können z.B. das Geschlecht, das (Nicht)vorliegen einer Schwangerschaft, der Gesundheitszustand, erforderliche Impfungen/ausreichender Impfschutz, besondere Kenntnisse und Fähigkeiten, Visa, gültige Einreisedokumente, das Nichtbestehen eines Einreiseverbotes etc. sein) zu übertragen. Erfüllt die andere Person nicht alle Vertragsbedingungen oder ist sie nicht für die Pauschalreise geeignet, kann der Reiseveranstalter der Übertragung des Vertrages widersprechen. Der Reiseveranstalter ist umgehendinnerhalb einer angemessenen Frist von 7 Tagen, spätestens jedoch sieben Tage vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Daten- xxxxxx Datenträger (z.B. Papier, E-MailEmail) über die Übertragung des Vertrages in Kenntnis zu setzen. Für die Übertragung des Pauschalreisevertrages ist eine Mindestmanipulationsgebühr von € 50,-- pro Person 50,- pP zu entrichten, sofern nicht darüber hinaus Mehrkosten entstehen. Der Reisende, der den Pauschalreisevertrag überträgt, und die Person, die in den Vertrag eintritt, haften dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den noch ausstehenden Betrag des Reisepreises und die Mindestmanipulationsgebühr, sowie für allenfalls darüber hinaus entstehende Mehrkosten.

Appears in 1 contract

Samples: hirners.at

Ersatzperson. 9.1. Der Reisende hat gemäß § 7 PRG das Recht, den Pauschalreisevertrag auf eine andere Person, die sämtliche Vertragsbedingungen erfüllt und auch für die Pauschalreise geeignet ist (Kriterien können z.B. das Geschlecht, das (Nicht)vorliegen einer Schwangerschaft, der Gesundheitszustand, erforderliche Impfungen/ausreichender Impfschutz, besondere Kenntnisse und Fähigkeiten, Visa, gültige Einreisedokumente, das Nichtbestehen eines Einreiseverbotes etc. sein) zu übertragen. Erfüllt die andere Person nicht alle Vertragsbedingungen oder ist sie nicht für die Pauschalreise geeignet, kann der Reiseveranstalter der Übertragung des Vertrages widersprechen. Der Reiseveranstalter ist umgehendinnerhalb einer angemessenen Frist von XX Tagen (hier hat die Reisewelt leider immer noch XX stehen), spätestens jedoch sieben Tage vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Daten- xxxxxx Datenträger (z.B. Papier, E-Mail) über die Übertragung des Vertrages in Kenntnis zu setzen. Für die Übertragung des Pauschalreisevertrages ist eine Mindestmanipulationsgebühr von € 50,-- pro Person EUR 100 EUR 100 zu entrichten, sofern nicht darüber hinaus Mehrkosten entstehen. Der Reisende, der den Pauschalreisevertrag überträgt, und die Person, die in den Vertrag eintritt, haften dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den noch ausstehenden Betrag des Reisepreises und die Mindestmanipulationsgebühr, sowie für allenfalls darüber hinaus entstehende Mehrkosten.

Appears in 1 contract

Samples: www.diereiserei.at

Ersatzperson. 9.1. Der Reisende hat gemäß § 7 PRG das Recht, den Pauschalreisevertrag auf eine andere Person, die sämtliche Vertragsbedingungen erfüllt und auch für die Pauschalreise geeignet ist (Kriterien können z.B. das Geschlecht, das (Nicht)vorliegen einer Schwangerschaft, der Gesundheitszustand, erforderliche Impfungen/ausreichender Impfschutz, besondere Kenntnisse und Fähigkeiten, Visa, gültige Einreisedokumente, das Nichtbestehen eines Einreiseverbotes etc. sein) zu übertragen. Erfüllt die andere Person nicht alle Vertragsbedingungen oder ist sie nicht für die Pauschalreise geeignet, kann der Reiseveranstalter der Übertragung des Vertrages widersprechen. Der Reiseveranstalter ist umgehendinnerhalb einer angemessenen Frist von 14 Tagen vor Reisebeginn, spätestens jedoch sieben Tage vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Daten- xxxxxx Datenträger (z.B. Papier, E-Mail) über die Übertragung des Vertrages in Kenntnis zu setzen. Für die Übertragung des Pauschalreisevertrages ist eine Mindestmanipulationsgebühr von 8950,-- pro Person zu entrichten, sofern nicht darüber hinaus Mehrkosten entstehen. Der Reisende, der den Pauschalreisevertrag überträgt, und die Person, die in den Vertrag eintritt, haften dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den noch ausstehenden Betrag des Reisepreises und die Mindestmanipulationsgebühr, sowie für allenfalls darüber hinaus entstehende Mehrkosten.

Appears in 1 contract

Samples: explorewithus.eu

Ersatzperson. 9.1. Der Reisende hat gemäß § 7 PRG das Recht, den Pauschalreisevertrag auf eine andere Person, die sämtliche Vertragsbedingungen Vertragsbedin- gungen erfüllt und auch für die Pauschalreise Pauschal- reise geeignet ist (Kriterien können z.B. das Geschlecht, das (Nicht)vorliegen einer Schwangerschaft, der Gesundheitszustand, erforderliche Impfungen/Impfungen/ ausreichender ImpfschutzIm- pfschutz, besondere Kenntnisse und FähigkeitenFähig- keiten, Visa, gültige Einreisedokumente, das Nichtbestehen eines Einreiseverbotes etc. sein) zu übertragen. Erfüllt die andere Person nicht alle Vertragsbedingungen oder ist sie nicht für die Pauschalreise geeignet, kann der Reiseveranstalter der Übertragung Übertra- gung des Vertrages widersprechen. Der Reiseveranstalter ist umgehendinnerhalb einer ange- messenen Frist von 30 Tagen, spätestens jedoch je- doch sieben Tage vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Daten- xxxxxx Datenträger (z.B. Papier, E-MailEmail) über die Übertragung des Vertrages in Kenntnis zu setzen. Für die Übertragung des Pauschalreisevertrages ist eine Mindestmanipulationsgebühr Mindestma- nipulationsgebühr von € 50,-- pro Person 75 Euro zu entrichtenentricht- en, sofern nicht darüber hinaus Mehrkosten entstehen. Der Reisende, der den Pauschalreisevertrag Pauschal- reisevertrag überträgt, und die Person, die in den Vertrag eintritt, haften dem Reiseveranstalter Rei- severanstalter als Gesamtschuldner für den noch ausstehenden Betrag des Reisepreises und die Mindestmanipulationsgebühr, sowie für allenfalls darüber hinaus entstehende Mehrkosten.

Appears in 1 contract

Samples: www.urlaubstouristik.at

Ersatzperson. 9.1. Der Reisende hat gemäß § 7 PRG das Recht, den Pauschalreisevertrag auf eine andere Person, die sämtliche Vertragsbedingungen erfüllt und auch für die Pauschalreise geeignet ist (Kriterien können z.B. das Geschlecht, das (Nicht)vorliegen einer Schwangerschaft, der Gesundheitszustand, erforderliche Impfungen/ausreichender Impfschutz, besondere Kenntnisse und Fähigkeiten, Visa, gültige Einreisedokumente, das Nichtbestehen eines Einreiseverbotes etc. sein) zu übertragen. Erfüllt die andere Person nicht alle Vertragsbedingungen oder ist sie nicht für die Pauschalreise geeignet, kann der Reiseveranstalter der Übertragung des Vertrages widersprechen. Reiseveranstalter Die Übertragung ist umgehenddem Veranstalter entweder direkt oder im Wege des Vermittlers innerhalb angemessener Frist, spätestens jedoch sieben Tage vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Daten- xxxxxx Datenträger mitzuteilen. Bei einem Wechsel in der Person des Reisenden kommt es in jedem Fall zu einer Umbuchungsgebühr, die sich aus dem Aufwand des Reiseveranstalters und den anfallenden Fremdkosten (z.B. PapierAgentur, E-MailFluglinie, etc.) über die Übertragung des Vertrages in Kenntnis zu setzen. Für die Übertragung des Pauschalreisevertrages ist eine Mindestmanipulationsgebühr von € 50,-- pro Person zu entrichten, sofern nicht darüber hinaus Mehrkosten entstehenzusammensetzt. Der Reisende, der den Pauschalreisevertrag überträgt, und die Person, die in den Vertrag eintritt, haften dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den noch ausstehenden Betrag des Reisepreises und die Mindestmanipulationsgebühr, sowie für allenfalls darüber hinaus entstehende Mehrkosten.

Appears in 1 contract

Samples: www.heuberger-reisen.at

Ersatzperson. 9.1. Der Reisende hat gemäß § 7 PRG das Recht, den Pauschalreisevertrag auf eine andere Person, die sämtliche Vertragsbedingungen erfüllt und auch für die Pauschalreise geeignet ist (Kriterien können z.B. das Geschlecht, das (Nicht)vorliegen einer Schwangerschaft, der Gesundheitszustand, erforderliche Impfungen/ausreichender Impfschutz, besondere Kenntnisse und Fähigkeiten, Visa, gültige Einreisedokumente, das Nichtbestehen eines Einreiseverbotes etc. sein) zu übertragen. Erfüllt die andere Person nicht alle Vertragsbedingungen oder ist sie nicht für die Pauschalreise geeignet, kann der Reiseveranstalter der Übertragung des Vertrages widersprechen. Der Reiseveranstalter ist umgehendinnerhalb einer angemessenen Frist von 25 Tagen, spätestens jedoch sieben Tage vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Daten- xxxxxx Datenträger (z.B. Papier, E-MailEmail) über die Übertragung des Vertrages in Kenntnis zu setzen. Für die Übertragung des Pauschalreisevertrages ist eine Mindestmanipulationsgebühr von € 50,-- pro Person €10,- zu entrichten, sofern nicht darüber hinaus Mehrkosten entstehen. Der Reisende, der den Pauschalreisevertrag überträgt, und die Person, die in den Vertrag eintritt, haften dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den noch ausstehenden Betrag des Reisepreises und die Mindestmanipulationsgebühr, sowie für allenfalls darüber hinaus entstehende Mehrkosten.

Appears in 1 contract

Samples: www.leidinger-reisen.at

Ersatzperson. 9.1. Der Reisende hat gemäß § 7 PRG das Recht, den Pauschalreisevertrag auf eine andere Person, die sämtliche Vertragsbedingungen erfüllt und auch für die Pauschalreise geeignet ist (Kriterien können z.B. das Geschlecht, das (Nicht)vorliegen einer Schwangerschaft, der Gesundheitszustand, erforderliche Impfungen/ausreichender Impfschutz, besondere Kenntnisse und Fähigkeiten, Visa, gültige Einreisedokumente, das Nichtbestehen eines Einreiseverbotes etc. sein) zu übertragen. Erfüllt die andere Person nicht alle Vertragsbedingungen oder ist sie nicht für die Pauschalreise geeignet, kann der Reiseveranstalter der Übertragung des Vertrages widersprechen. Der Reiseveranstalter ist umgehendinnerhalb einer angemessenen Frist von 14 Tagen, spätestens jedoch sieben Tage vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Daten- xxxxxx Datenträger (z.B. Papier, E-MailEmail) über die Übertragung des Vertrages in Kenntnis zu setzen. Für die Übertragung des Pauschalreisevertrages ist eine Mindestmanipulationsgebühr von € 50,-- pro Person 25,00 zu entrichten, sofern nicht darüber hinaus Mehrkosten entstehen. Der Reisende, der den Pauschalreisevertrag überträgt, und die Person, die in den Vertrag eintritt, haften dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den noch ausstehenden Betrag des Reisepreises und die Mindestmanipulationsgebühr, sowie für allenfalls darüber hinaus entstehende Mehrkosten.

Appears in 1 contract

Samples: weinlandreisen.at

Ersatzperson. 9.1. Der Reisende hat gemäß § 7 PRG das Recht, den Pauschalreisevertrag auf eine andere Person, die sämtliche Vertragsbedingungen erfüllt und auch für die Pauschalreise geeignet ist (Kriterien können z.B. das Geschlecht, das (Nicht)vorliegen einer Schwangerschaft, der Gesundheitszustand, erforderliche Impfungen/ausreichender Impfschutz, besondere Kenntnisse und Fähigkeiten, Visa, gültige Einreisedokumente, das Nichtbestehen eines Einreiseverbotes Einreiseverbotes, etc. sein) zu übertragen. Erfüllt die andere Person nicht alle Vertragsbedingungen oder ist sie nicht für die Pauschalreise geeignet, kann der Reiseveranstalter GTA der Übertragung des Vertrages widersprechen. Reiseveranstalter GTA ist umgehendinnerhalb einer angemessenen Frist von 21 Werktagen, spätestens jedoch sieben Tage Werktagen vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Daten- xxxxxx Datenträger (z.B. Papier, E-MailEmail) über die Übertragung des Vertrages in Kenntnis zu setzen. Bei Linienflugtickets muss vorher geklärt werden, ob die Airline eine Namensänderung akzeptiert und/oder eine Ticketänderung bzw. Neuausstellung & damit verbundene Mehrkosten entstehen. Für die Übertragung des Pauschalreisevertrages ist eine Mindestmanipulationsgebühr von € 50,-- pro Person EUR 100,- zu entrichten, sofern nicht darüber hinaus Mehrkosten entstehen. Der Reisende, der den Pauschalreisevertrag überträgt, und die Person, die in den Vertrag eintritt, haften dem Reiseveranstalter GTA als Gesamtschuldner für den noch ausstehenden Betrag des Reisepreises und die MindestmanipulationsgebührMindestmanipulationsgebühr von EUR 100,-, für den mit der Änderung verbundenen Arbeitszeit und Personalaufwand sowie für allenfalls darüber hinaus entstehende Mehrkosten.

Appears in 1 contract

Samples: www.meinekreuzfahrt.at

Ersatzperson. 9.1. Der Reisende hat gemäß § 7 PRG das Recht, außer bei Flugreisen den Pauschalreisevertrag auf eine andere Person, die sämtliche Vertragsbedingungen erfüllt und auch für die Pauschalreise geeignet ist (Kriterien können z.B. das Geschlecht, das (Nicht)vorliegen einer Schwangerschaft, der Gesundheitszustand, erforderliche Impfungen/ausreichender Impfschutz, besondere Kenntnisse und Fähigkeiten, Visa, gültige Einreisedokumente, das Nichtbestehen eines Einreiseverbotes etc. sein) zu übertragen. Erfüllt die andere Person nicht alle Vertragsbedingungen oder ist sie nicht für die Pauschalreise geeignet, kann der Reiseveranstalter der Übertragung des Vertrages widersprechen. Der Reiseveranstalter ist umgehendinnerhalb einer angemessenen Frist von 30 Tagen, spätestens jedoch sieben Tage vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Daten- xxxxxx Datenträger (z.B. Papier, E-MailEmail) über die Übertragung des Vertrages in Kenntnis zu setzen. Für die Übertragung des Pauschalreisevertrages ist eine Mindestmanipulationsgebühr von 50,00 50,-- pro Person zu entrichten, sofern nicht darüber hinaus Mehrkosten entstehen. Der Reisende, der den Pauschalreisevertrag überträgt, und die Person, die in den Vertrag eintritt, haften dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den noch ausstehenden Betrag des Reisepreises und die Mindestmanipulationsgebühr, sowie für allenfalls darüber hinaus entstehende Mehrkosten.

Appears in 1 contract

Samples: www.forum-erleben.at

Ersatzperson. 9.1. Der Reisende hat gemäß § 7 PRG das Recht, den Pauschalreisevertrag auf eine andere Person, die sämtliche Vertragsbedingungen erfüllt und auch für die Pauschalreise geeignet ist (Kriterien können z.B. das Geschlecht, das (Nicht)vorliegen einer Schwangerschaft, der Gesundheitszustand, erforderliche Impfungen/ausreichender Impfschutz, besondere Kenntnisse und Fähigkeiten, Visa, gültige Einreisedokumente, das Nichtbestehen eines Einreiseverbotes etc. sein) zu übertragen. Erfüllt die andere Person nicht alle Vertragsbedingungen oder ist sie nicht für die Pauschalreise geeignet, kann der Reiseveranstalter der Übertragung des Vertrages widersprechen. Der Reiseveranstalter ist umgehendinnerhalb einer Frist von 30 Tagen, spätestens jedoch sieben Tage vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Daten- xxxxxx Datenträger (z.B. Papier, E-Mail) über die Übertragung des Vertrages in Kenntnis zu setzen. Für die Übertragung des Pauschalreisevertrages ist eine Mindestmanipulationsgebühr von € 50,-- pro Person EUR 25 zu entrichten, sofern nicht darüber hinaus Mehrkosten entstehen. Der Reisende, der den Pauschalreisevertrag überträgt, und die Person, die in den Vertrag eintritt, haften dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den noch ausstehenden Betrag des Reisepreises und die Mindestmanipulationsgebühr, sowie für allenfalls darüber hinaus entstehende Mehrkosten.

Appears in 1 contract

Samples: velaontour.com

Ersatzperson. 9.1. 9.1 Der Reisende hat gemäß § 7 PRG das Recht, den Pauschalreisevertrag auf eine andere Person, die sämtliche Vertragsbedingungen erfüllt und auch für die Pauschalreise geeignet ist (Kriterien können z.B. das Geschlecht, das (Nicht)vorliegen einer Schwangerschaft, der Gesundheitszustand, erforderliche Impfungen/ausreichender Impfschutz, besondere Kenntnisse und Fähigkeiten, Visa, gültige Einreisedokumente, das Nichtbestehen eines Einreiseverbotes etc. sein) zu übertragen. Erfüllt die andere Person nicht alle Vertragsbedingungen oder ist sie nicht für die Pauschalreise geeignet, kann der Reiseveranstalter der Übertragung des Vertrages widersprechen. Der Reiseveranstalter ist umgehendinnerhalb einer angemessenen Frist von 21 Tagen, spätestens jedoch sieben Tage vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Daten- xxxxxx Datenträger (z.B. Papier, E-MailEmail) über die Übertragung des Vertrages in Kenntnis zu setzen. Für die Übertragung des Pauschalreisevertrages ist eine Mindestmanipulationsgebühr von € 50,-- pro Person 20 EURO zu entrichten, sofern nicht darüber hinaus Mehrkosten entstehen. Der Reisende, der den Pauschalreisevertrag überträgt, und die Person, die in den Vertrag eintritt, haften dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den noch ausstehenden Betrag des Reisepreises und die Mindestmanipulationsgebühr, sowie für allenfalls darüber hinaus entstehende Mehrkosten.

Appears in 1 contract

Samples: campcheck24.com

Ersatzperson. 9.1. Der Reisende hat gemäß § 7 PRG das Recht, den Pauschalreisevertrag auf eine andere Person, die sämtliche Vertragsbedingungen erfüllt und auch für die Pauschalreise geeignet ist (Kriterien können z.B. das Geschlecht, das (Nicht)vorliegen einer Schwangerschaft, der Gesundheitszustand, erforderliche Impfungen/ausreichender Impfschutz, besondere Kenntnisse und Fähigkeiten, Visa, gültige Einreisedokumente, das Nichtbestehen eines Einreiseverbotes etc. sein) zu übertragen. Erfüllt die andere Person nicht alle Vertragsbedingungen oder ist sie nicht für die Pauschalreise geeignet, kann der Reiseveranstalter der Übertragung des Vertrages widersprechen. Der Reiseveranstalter ist umgehendinnerhalb einer angemessenen Frist von 21 Tagen, spätestens jedoch sieben Tage vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Daten- xxxxxx Datenträger (z.B. Papier, E-MailEmail) über die Übertragung des Vertrages in Kenntnis zu setzen. Für die Übertragung des Pauschalreisevertrages ist eine Mindestmanipulationsgebühr von € 50,-- pro Person 40,00 zu entrichten, sofern nicht darüber hinaus Mehrkosten entstehen. Der Reisende, der den Pauschalreisevertrag überträgt, und die Person, die in den Vertrag eintritt, haften dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den noch ausstehenden Betrag des Reisepreises und die Mindestmanipulationsgebühr, sowie für allenfalls darüber hinaus entstehende Mehrkosten.

Appears in 1 contract

Samples: www.commercetours.at

Ersatzperson. 9.1. Der Reisende hat gemäß § 7 PRG das Recht, den Pauschalreisevertrag auf eine andere Person, die sämtliche Vertragsbedingungen erfüllt und auch für die Pauschalreise geeignet ist (Kriterien können z.B. das Geschlecht, das (Nicht)vorliegen einer Schwangerschaft, der Gesundheitszustand, erforderliche Impfungen/ausreichender Impfschutz, besondere Kenntnisse und Fähigkeiten, Visa, gültige Einreisedokumente, das Nichtbestehen eines Einreiseverbotes etc. sein) zu übertragen. Erfüllt die andere Person nicht alle Vertragsbedingungen oder ist sie nicht für die Pauschalreise geeignet, kann der Reiseveranstalter der Übertragung des Vertrages widersprechen. Der Reiseveranstalter ist umgehendinnerhalb einer angemessenen Frist von 48 Stunden ab Kenntnis, spätestens jedoch sieben Tage vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Daten- xxxxxx Datenträger (z.B. Papier, E-Mail) über die Übertragung des Vertrages in Kenntnis zu setzen. Für Möchte der Reisende den Pauschalreisevertrag im Sinne des § 7 PRG auf eine andere Person übertragen lassen, stehen dem Reiseveranstalter die Übertragung des Pauschalreisevertrages ist tatsächlichen und nicht unangemessenen Kosten der Übertragung, jedenfalls aber eine Mindestmanipulationsgebühr von € 50,-- pro Person zu entrichten, sofern nicht darüber hinaus Mehrkosten entstehen30,-- zu. Der Reisende, der den Pauschalreisevertrag überträgt, und die Person, die in den Vertrag eintritt, haften dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den noch ausstehenden Betrag des Reisepreises und die Mindestmanipulationsgebühr, sowie für allenfalls darüber hinaus entstehende Mehrkosten.

Appears in 1 contract

Samples: www.rigelreisen.at

Ersatzperson. 9.1. Der Reisende hat gemäß § 7 PRG das Recht, den Pauschalreisevertrag auf eine andere Person, die sämtliche Vertragsbedingungen erfüllt und auch für die Pauschalreise geeignet ist (Kriterien können z.B. das Geschlecht, das (Nicht)vorliegen einer Schwangerschaft, der Gesundheitszustand, erforderliche Impfungen/ausreichender Impfschutz, besondere Kenntnisse und Fähigkeiten, Visa, gültige Einreisedokumente, das Nichtbestehen eines Einreiseverbotes etc. sein) zu übertragen. Erfüllt die andere Person nicht alle Vertragsbedingungen oder ist sie nicht für die Pauschalreise geeignet, kann der Reiseveranstalter der Übertragung des Vertrages widersprechen. Der Reiseveranstalter ist umgehendinnerhalb einer angemessenen Frist von 20 Tagen, spätestens jedoch sieben 10 Tage vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Daten- xxxxxx Datenträger (z.B. Papier, E-MailEmail) über die Übertragung des Vertrages in Kenntnis zu setzen. Für die Übertragung des Pauschalreisevertrages ist eine Mindestmanipulationsgebühr von € 50,-- pro Person EUR 100 zu entrichten, sofern nicht darüber hinaus Mehrkosten entstehen. Der Reisende, der den Pauschalreisevertrag überträgt, und die Person, die in den Vertrag eintritt, haften dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den noch ausstehenden Betrag des Reisepreises und die Mindestmanipulationsgebühr, sowie für allenfalls darüber hinaus entstehende Mehrkosten.

Appears in 1 contract

Samples: www.columbus-reisen.at

Ersatzperson. 9.1. Der Reisende hat gemäß § 7 PRG das Recht, den Pauschalreisevertrag auf eine andere Person, die sämtliche Vertragsbedingungen erfüllt und auch für die Pauschalreise geeignet ist (Kriterien können z.B. das Geschlecht, das (Nicht)vorliegen einer Schwangerschaft, der Gesundheitszustand, erforderliche Impfungen/ausreichender Impfschutz, besondere Kenntnisse und Fähigkeiten, Visa, gültige Einreisedokumente, das Nichtbestehen eines Einreiseverbotes etc. sein) zu übertragen. Erfüllt die andere Person nicht alle Vertragsbedingungen oder ist sie nicht für die Pauschalreise geeignet, kann der Reiseveranstalter der Übertragung des Vertrages widersprechen. Der Reiseveranstalter ist umgehendinnerhalb einer angemessenen Frist von 21 Tagen, spätestens jedoch sieben Tage vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Daten- xxxxxx Datenträger (z.B. Papier, E-MailEmail) über die Übertragung des Vertrages in Kenntnis zu setzen. Für die Übertragung des Pauschalreisevertrages ist eine Mindestmanipulationsgebühr von € 50,-- pro Person EUR 100.- zu entrichten, sofern nicht darüber hinaus Mehrkosten entstehen. Der Reisende, der den Pauschalreisevertrag überträgt, und die Person, die in den Vertrag eintritt, haften dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den noch ausstehenden Betrag des Reisepreises und die Mindestmanipulationsgebühr, sowie für allenfalls darüber hinaus entstehende Mehrkosten.

Appears in 1 contract

Samples: jbtravel.gmbh

Ersatzperson. 9.1. Der Reisende hat gemäß § 7 PRG das Recht, den Pauschalreisevertrag auf eine andere Person, die sämtliche Vertragsbedingungen erfüllt und auch für die Pauschalreise geeignet ist (Kriterien können z.B. das Geschlecht, das (Nicht)vorliegen einer Schwangerschaft, der Gesundheitszustand, erforderliche Impfungen/ausreichender Impfschutz, besondere Kenntnisse und Fähigkeiten, Visa, gültige Einreisedokumente, das Nichtbestehen eines Einreiseverbotes etc. sein) zu übertragen. Erfüllt die andere Person nicht alle Vertragsbedingungen oder ist sie nicht für die Pauschalreise geeignet, kann der Reiseveranstalter der Übertragung des Vertrages widersprechen. Der Reiseveranstalter ist umgehendinnerhalb einer angemessenen Frist von XX Tagen, spätestens jedoch sieben Tage vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Daten- xxxxxx Datenträger (z.B. Papier, E-MailEmail) über die Übertragung des Vertrages in Kenntnis zu setzen. Für die Übertragung des Pauschalreisevertrages ist eine Mindestmanipulationsgebühr von € 50,-- pro Person XXXXXXXXXXXX zu entrichten, sofern nicht darüber hinaus Mehrkosten entstehen. Der Reisende, der den Pauschalreisevertrag überträgt, und die Person, die in den Vertrag eintritt, haften dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den noch ausstehenden Betrag des Reisepreises und die Mindestmanipulationsgebühr, sowie für allenfalls darüber hinaus entstehende Mehrkosten.

Appears in 1 contract

Samples: www.wko.at

Ersatzperson. 9.1. Der Reisende hat gemäß § 7 PRG das Recht, den Pauschalreisevertrag auf eine andere Person, die sämtliche Vertragsbedingungen erfüllt und auch für die Pauschalreise geeignet ist (Kriterien können z.B. das Geschlecht, das (Nicht)vorliegen einer Schwangerschaft, der Gesundheitszustand, erforderliche Impfungen/ausreichender Impfschutz, besondere Kenntnisse und Fähigkeiten, Visa, gültige Einreisedokumente, das Nichtbestehen eines Einreiseverbotes etc. sein) zu übertragen. Erfüllt die andere Person nicht alle Vertragsbedingungen oder ist sie nicht für die Pauschalreise geeignet, kann der Reiseveranstalter der Übertragung des Vertrages widersprechen. Der Reiseveranstalter ist umgehendinnerhalb einer angemessenen Frist von 21 Tagen, spätestens jedoch sieben Tage vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Daten- xxxxxx Datenträger (z.B. Papier, E-MailEmail) über die Übertragung des Vertrages in Kenntnis zu setzen. Für die Übertragung des Pauschalreisevertrages ist eine Mindestmanipulationsgebühr von € 50,-- pro Person 100,- zu entrichten, sofern nicht darüber hinaus Mehrkosten entstehen. Der Reisende, der den Pauschalreisevertrag überträgt, und die Person, die in den Vertrag eintritt, haften dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den noch ausstehenden Betrag des Reisepreises und die Mindestmanipulationsgebühr, sowie für allenfalls darüber hinaus entstehende Mehrkosten.

Appears in 1 contract

Samples: www.tropical-seas.at

Ersatzperson. 9.1. Der Reisende hat gemäß § 7 PRG das Recht, den Pauschalreisevertrag auf eine andere Person, die sämtliche Vertragsbedingungen erfüllt und auch für die Pauschalreise geeignet ist (Kriterien können z.B. das Geschlecht, das (Nicht)vorliegen einer Schwangerschaft, der Gesundheitszustand, erforderliche Impfungen/ausreichender Impfschutz, besondere Kenntnisse und Fähigkeiten, Visa, gültige Einreisedokumente, das Nichtbestehen eines Einreiseverbotes etc. sein) zu übertragen. Erfüllt die andere Person nicht alle Vertragsbedingungen oder ist sie nicht für die Pauschalreise geeignet, kann der Reiseveranstalter der Übertragung des Vertrages widersprechen. Der Reiseveranstalter ist umgehendinnerhalb einer angemessenen Frist von XX Tagen, spätestens jedoch sieben Tage vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Daten- xxxxxx Datenträger (z.B. Papier, E-MailEmail) über die Übertragung des Vertrages in Kenntnis zu setzen. Für die Übertragung des Pauschalreisevertrages ist eine Mindestmanipulationsgebühr von € 50,-- pro Person EUR 100 zu entrichten, sofern nicht darüber hinaus Mehrkosten entstehen. Der Reisende, der den Pauschalreisevertrag überträgt, und die Person, die in den Vertrag eintritt, haften dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den noch ausstehenden Betrag des Reisepreises und die Mindestmanipulationsgebühr, sowie für allenfalls darüber hinaus entstehende Mehrkosten.

Appears in 1 contract

Samples: www.reisewelt.at