Ersatzperson. FTI berechnet € 30,– pro Person, wenn der Kunde von den gesetzlichen Möglichkeiten des Reisevertragsrechtes Gebrauch macht und eine Ersatzperson benennt und er selbst die Reiseleistung nicht in Anspruch nimmt. Soweit durch den Personenwechsel weitere Kosten seitens der Leistungsträger (z.B. Ticketausstellungskosten etc.) anfallen, werden diese gesondert belastet.
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Samples: Reise Und Zahlungsbedingungen, Reise Und Zahlungsbedingungen
Ersatzperson. FTI berechnet € 30,– pro Person, wenn der Kunde von den gesetzlichen Möglichkeiten des Reisevertragsrechtes Reise- vertragsrechtes Gebrauch macht und eine Ersatzperson Ersatz- person benennt und er selbst die Reiseleistung nicht in Anspruch nimmt. Soweit durch den Personenwechsel Perso- nenwechsel weitere Kosten seitens der Leistungsträger Leistungs- xxxxxx (z.B. Ticketausstellungskosten etc.) anfallen, werden diese gesondert belastet.
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Samples: Reise Und Zahlungsbedingungen
Ersatzperson. FTI berechnet € 30,– pro Person, wenn der Kunde von den gesetzlichen Möglichkeiten des Reisevertragsrechtes Gebrauch macht und eine Ersatzperson benennt und er selbst die Reiseleistung nicht in Anspruch nimmt. Soweit durch den Personenwechsel weitere Kosten seitens der Leistungsträger (z.B. Ticketausstellungskosten etc.) anfallen, werden diese gesondert belastet.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen