Common use of Ersatzwagen Clause in Contracts

Ersatzwagen. Wenn an einem berechtigten Fahrzeug eine Panne eintritt und das Fahrzeug in eine Werkstatt abgeschleppt wer- den muss und nicht innerhalb von 3 Stunden (1 Stunde bei RENAULT Laguna III und RENAULT Koleos) bzw. am selben Tag repariert (nicht innerhalb 1 Stunde bei RENAULT Espace IV) werden kann, organisiert die RENAULT Assistance einen Ersatzwagen. Die Kosten des Ersatzwagens werden für die Dauer der Reparatur, höchstens aber für 3 Werktage (für die Dauer der Stilllegung bei RENAULT Espace IV), übernommen. Bei Anmietung eines Ersatzfahrzeugs über eine Autovermietung ist eventuell eine Kautionshinterlegung zur Kostendeckung (z. B. Tankfüllung) mit der Kreditkarte oder in bar erforderlich. Details sind den Vermietungsbedingungen des jeweiligen Autovermieters zu entnehmen. Die Verwendung des Ersatzwagens ist begrenzt auf das Land, in dem die Panne aufgetreten ist. Er muss an den Übernahmeort zurückgeführt werden. Ausgenommen von dieser Leistung sind ferner Sonderfahrzeuge wie z. B. Kühlfahrzeuge, Fahrschulwagen, Ta- xis, Reisemobile etc. Nebenkosten wie Kraftstoff, andere Betriebsmittel, Zusatzversicherungen oder Autobahngebühren werden nicht erstattet. Es besteht kein Anspruch auf die Besorgung eines bestimmten Fahrzeugtyps. Der Ersatzwagen kann Typ/Klasse des zu reparierenden Fahrzeugs um eine Klasse unterschreiten.

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Samples: General Warranty Conditions, General Warranty Conditions

Ersatzwagen. Wenn an einem berechtigten Fahrzeug eine Panne eintritt und das Fahrzeug in eine Werkstatt abgeschleppt wer- den muss und nicht innerhalb von 3 Stunden (1 Stunde bei RENAULT Laguna III und RENAULT Koleos) bzw. am selben Tag repariert (nicht innerhalb 1 Stunde bei RENAULT Espace IV) werden kann, organisiert die RENAULT Assistance einen Ersatzwagen. Die Kosten des Ersatzwagens werden für die Dauer der Reparatur, höchstens aber für 3 Werktage (für die Dauer der Stilllegung bei RENAULT Espace IV), übernommen. Bei Anmietung An- mietung eines Ersatzfahrzeugs über eine Autovermietung ist eventuell eine Kautionshinterlegung zur Kostendeckung Kosten- deckung (z. B. Tankfüllung) mit der Kreditkarte oder in bar erforderlich. Details sind den Vermietungsbedingungen Vermietungsbedin- gungen des jeweiligen Autovermieters zu entnehmen. Die Verwendung des Ersatzwagens ist begrenzt auf das Land, in dem die Panne aufgetreten ist. Er muss an den Übernahmeort zurückgeführt werden. Ausgenommen von dieser Leistung sind ferner Sonderfahrzeuge wie z. B. Kühlfahrzeuge, Fahrschulwagen, Ta- xis, Reisemobile etc. Nebenkosten wie Kraftstoff, andere Betriebsmittel, Zusatzversicherungen oder Autobahngebühren werden nicht erstattet. Es besteht kein Anspruch auf die Besorgung eines bestimmten Fahrzeugtyps. Der Ersatzwagen kann Typ/Klasse des zu reparierenden Fahrzeugs um eine Klasse unterschreiten.

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Samples: General Warranty Conditions

Ersatzwagen. Wenn an einem berechtigten Fahrzeug eine Panne eintritt und das Fahrzeug in eine Werkstatt abgeschleppt wer- den muss und nicht innerhalb von 3 Stunden (1 Stunde bei RENAULT Laguna III und RENAULT Koleos) bzw. am selben Tag repariert (nicht innerhalb 1 Stunde bei RENAULT Vel Satis und RENAULT Espace IV) werden kann, organisiert die RENAULT Assistance einen Ersatzwagen. Die Kosten des Ersatzwagens werden für die Dauer der Reparatur, höchstens aber für 3 Werktage (für die Dauer der Stilllegung bei RENAULT Vel Satis und Espace IV), übernommen. Bei Anmietung eines Ersatzfahrzeugs über eine Autovermietung ist eventuell eine Kautionshinterlegung Kautions- hinterlegung zur Kostendeckung (z. B. Tankfüllung) mit der Kreditkarte oder in bar erforderlich. Details sind den Vermietungsbedingungen des jeweiligen Autovermieters zu entnehmen. Die Verwendung des Ersatzwagens ist begrenzt auf das Land, in dem die Panne aufgetreten ist. Er muss an den Übernahmeort zurückgeführt werdenwer- den. Ausgenommen von dieser Leistung sind ferner Sonderfahrzeuge wie z. B. Kühlfahrzeuge, Fahrschulwagen, Ta- xis, Reisemobile etc. Nebenkosten wie Kraftstoff, andere Betriebsmittel, Zusatzversicherungen oder Autobahngebühren werden nicht erstattet. Es besteht kein Anspruch auf die Besorgung eines bestimmten Fahrzeugtyps. Der Ersatzwagen kann Typ/Klasse des zu reparierenden Fahrzeugs um eine Klasse unterschreiten.

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Samples: General Warranty Conditions