Common use of Erstattung bei einer nicht autorisierten Zahlung Clause in Contracts

Erstattung bei einer nicht autorisierten Zahlung. Im Falle einer vom Kunden nicht autorisierten Zahlung hat die Sparkasse gegen den Kunden keinen Anspruch auf Erstattung ihrer Aufwendungen. Sie ist verpflichtet, dem Kunden den von seinem Konto abgebuchten Last- schriftbetrag zu erstatten. Dabei bringt sie das Konto wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne die Belastung durch die nicht autorisierte Zahlung befunden hätte. Diese Verpflichtung ist spätestens bis zum Ende des Geschäftstags gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis“ zu erfüllen, der auf den Tag folgt, an welchem der Sparkasse angezeigt wurde, dass die Zahlung nicht autorisiert ist, oder die Sparkasse auf andere Weise davon Kenntnis erhalten hat. Hat die Sparkasse einer zuständigen Behörde be- rechtigte Gründe für den Verdacht, dass ein betrügerisches Verhalten des Kunden vorliegt, schriftlich mitgeteilt, hat die Sparkasse ihre Verpflich- tung aus Satz 2 unverzüglich zu prüfen und zu erfüllen, wenn sich der Be- trugsverdacht nicht bestätigt.

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Erstattung bei einer nicht autorisierten Zahlung. Im Falle einer vom Kunden nicht autorisierten Zahlung hat die Sparkasse gegen den Kunden keinen Anspruch auf Erstattung ihrer Aufwendungen. Sie ist verpflichtetver- pflichtet, dem Kunden den von seinem Zahlungsbetrag zu erstatten und, sofern der Betrag dem Konto abgebuchten Last- schriftbetrag zu erstatten. Dabei bringt sie das des Kunden belastet worden ist, dieses Konto wieder auf den StandStand zu bringen, auf dem es sich ohne die Belastung durch die nicht autorisierte Zahlung befunden hätte. Diese Verpflichtung ist spätestens spätes- tens bis zum Ende des Geschäftstags gemäß „Preis- und LeistungsverzeichnisLeistungsver- zeichnis“ zu erfüllen, der auf den Tag folgt, an welchem der Sparkasse angezeigt wurde, dass die Zahlung nicht autorisiert ist, oder die Sparkasse Spar- kasse auf andere Weise davon Kenntnis erhalten hat. Hat die Sparkasse einer zuständigen Behörde be- rechtigte berechtigte Gründe für den Verdacht, dass ein betrügerisches Verhalten des Kunden vorliegt, schriftlich mitgeteilt, hat die Sparkasse ihre Verpflich- tung Verpflichtung aus Satz 2 unverzüglich zu prüfen und zu erfüllen, wenn sich der Be- trugsverdacht Betrugsverdacht nicht bestätigt.

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Erstattung bei einer nicht autorisierten Zahlung. Im Falle einer vom Kunden nicht autorisierten Zahlung hat die Sparkasse gegen den Kunden keinen Anspruch auf Erstattung ihrer Aufwendungen. Sie ist verpflichtet, dem Kunden den von seinem Konto abgebuchten Last- schriftbetrag zu erstatten. Dabei bringt sie das Konto wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne die Belastung durch die nicht autorisierte Zahlung befunden hätte. Diese Verpflichtung ist spätestens bis zum Ende des Geschäftstags gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis“ zu erfüllen, der auf den Tag folgt, an welchem der Sparkasse angezeigt wurde, dass die Zahlung nicht autorisiert ist, ist oder die Sparkasse auf andere Weise davon Kenntnis erhalten hat. Hat die Sparkasse einer zuständigen Behörde be- rechtigte berechtigte Gründe für den Verdacht, dass ein betrügerisches Verhalten des Kunden vorliegt, schriftlich mitgeteilt, hat die Sparkasse ihre Verpflich- tung Ver- pflichtung aus Satz 2 unverzüglich zu prüfen und zu erfüllen, wenn sich der Be- trugsverdacht Betrugsverdacht nicht bestätigt.

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Erstattung bei einer nicht autorisierten Zahlung. Im Falle einer vom Kunden nicht autorisierten Zahlung Überweisung (siehe oben Nummer 1.3 Absatz 2) hat die Sparkasse Bank gegen den Kunden keinen Anspruch auf Erstattung ihrer Aufwendungen. Sie ist verpflichtet, dem Kunden den von seinem Zahlungsbetrag zu erstatten und, sofern der Betrag einem Konto abgebuchten Last- schriftbetrag zu erstatten. Dabei bringt sie das des Kunden belastet worden ist, dieses Konto wieder auf den StandStand zu bringen, auf dem es sich ohne die Belastung durch die nicht autorisierte Zahlung Überweisung befunden hätte. Diese Verpflichtung ist spätestens bis zum Ende des Geschäftstags gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis“ zu erfüllen, der auf den Tag folgt, an welchem der Sparkasse Bank angezeigt wurde, dass die Zahlung Überweisung nicht autorisiert ist, ist oder die Sparkasse Bank auf andere Weise davon Kenntnis erhalten hat. Hat die Sparkasse Bank einer zuständigen Behörde be- rechtigte berechtigte Gründe für den Verdacht, dass ein betrügerisches Verhalten des Kunden vorliegt, schriftlich mitgeteilt, hat die Sparkasse Bank ihre Verpflich- tung Verpflichtung aus Satz 2 unverzüglich zu prüfen und zu erfüllen, wenn sich der Be- trugsverdacht Betrugsverdacht nicht bestätigt. Wurde die Überweisung über einen Zahlungsauslösedienstleister ausgelöst, so treffen die Pflichten aus den Sätzen 2 bis 4 die Bank.

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