Erstattung bei nicht erfolgter oder fehlerhafter Ausführung einer autorisierten Überweisung. (1) Im Falle einer nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung einer autorisierten Überweisung kann der Kunde von der Bank die unverzügliche und ungekürzte Erstattung des Überweisungsbe- trages insoweit verlangen, als die Zahlung nicht erfolgt oder feh- lerhaft war. Wurde der Betrag dem Konto des Kunden belastet, bringt die Bank dieses wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne den nicht erfolgten oder fehlerhaft ausgeführten Zahlungs- vorgang befunden hätte. (2) Der Kunde kann über den Absatz 1 hinaus von der Bank die Erstattung derjenigen Entgelte und Zinsen insoweit verlangen, als ihm diese im Zusammenhang mit der nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung der Überweisung in Rechnung gestellt oder auf seinem Konto belastet wurden. (3) Liegt die fehlerhafte Ausführung darin, dass die Überweisung beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers erst nach Ablauf der Ausführungsfrist gemäß Nummer 2.2.1 eingegan- gen ist (Verspätung), sind die Ansprüche nach Absätzen 1 und 2 ausgeschlossen. Ist dem Kunden durch die Verspätung ein Schaden entstanden, haftet die Bank nach Nummer 2.3.3; bei Kunden, die keine Verbraucher sind, nach Nummer 2.3.4. (4) Wurde eine Überweisung nicht oder fehlerhaft ausgeführt, wird die Bank auf Verlangen des Kunden den Zahlungsvor- gang nachvollziehen und den Kunden über das Ergebnis unterrichten.
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Erstattung bei nicht erfolgter oder fehlerhafter Ausführung einer autorisierten Überweisung. (1) 2.3.2.1 Im Falle einer nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung einer autorisierten Überweisung kann der Kunde von der Bank die unverzügliche und ungekürzte Erstattung des Überweisungsbe- trages Überweisungsbetrags insoweit verlangen, als die Zahlung nicht erfolgt oder feh- lerhaft fehlerhaft war. Wurde der Betrag dem Konto des Kunden belastet, bringt die Bank dieses wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne den nicht erfolgten oder fehlerhaft ausgeführten Zahlungs- vorgang Zahlungsvorgang befunden hätte. Soweit vom Überweisungsbetrag von der Bank oder zwischengeschalteten Stellen Entgelte abgezogen worden sein sollten, übermittelt die Bank zugunsten des Zahlungsempfängers unverzüglich den abgezogenen Betrag.
(2) 2.3.2.2 Der Kunde kann über den Absatz 1 hinaus von der Bank die Erstattung derjenigen Entgelte und Zinsen insoweit verlangen, als ihm diese im Zusammenhang mit der nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung der Überweisung in Rechnung gestellt oder auf seinem Konto belastet wurden.
(3) Liegt die fehlerhafte Ausführung darin, dass die Überweisung beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers erst nach Ablauf der Ausführungsfrist gemäß Nummer 2.2.1 eingegan- gen ist (Verspätung), sind die Ansprüche nach Absätzen 1 und 2 ausgeschlossen. Ist dem Kunden durch die Verspätung ein Schaden entstanden, haftet die Bank nach Nummer 2.3.3; bei Kunden, die keine Verbraucher sind, nach Nummer 2.3.4.
(4) 2.3.2.3 Wurde eine Überweisung nicht oder fehlerhaft ausgeführt, wird die Bank auf Verlangen des Kunden den Zahlungsvor- gang Zahlungsvorgang nachvollziehen und den Kunden über das Ergebnis unterrichten.
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