Erstattung der Gebühren für eine freiwillige Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren der Universalschlichtungsstelle. Mitglieder mit Sitz in Deutschland, die freiwillig an Streitbeilegungsverfahren der Universalschlichtungsstelle teilnehmen können eine Erstattung der Gebühren nach § 6 Universalschlichtungsstellenverordnung (UnivSchlichtV) von Trusted Shops beantragen. Trusted Shops entscheidet nach billigem Ermessen über jeden einzelnen Erstattungsantrag. Eine Übernahme der Gebühren scheidet unter anderem aus, wenn im jeweiligen Fall berechtigte Ansprüche eines Verbrauchers geltend gemacht werden und diese Ansprüche im Rahmen des Schlichtungsverfahren trotz negativer Erfolgsaussichten für das Mitglied nicht anerkannt werden sollen.