Erstattung und Umtausch Musterklauseln

Erstattung und Umtausch. 7.1 Das SFT kann vor dem ersten Geltungstag bei dem Unternehmen kostenlos zurückgegeben werden, bei dem das SFT erworben wurde. Es werden keine Bearbeitungsgebühren erhoben. Über den Ort der Rückgabemöglichkeit entscheidet das Unternehmen. Verloste Tickets sind mit dem Vermerk „K. E.“ gekennzeichnet und von Umtausch und Erstattung ausgeschlossen.
Erstattung und Umtausch. 5.1 Erstattung und Umtausch von Schönes-Wochenende-Tickets ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Erstattung und Umtausch. Erstattung und Umtausch einer ThüringenCard mobil ist grundsätzlich ausgeschlossen. Sofern es sich um Ansprüche nach Artikel 16 der Verordnung (EG) 1371 / 2007 handelt, erfolgt eine Erstattung entsprechend Nr. 9.1.3 der Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr). Für Entschädi- gungsansprüche nach Artikel 17 der Verordnung (EG) 1371/2007 gelten die Nummern 9.2 und 9.3 BB Personenverkehr in Verbindung mit Nr. 13.2 der Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung von Zeitkarten (Zeitkarten). Es handelt sich bei dem Angebot um einen Fahrausweis mit erheblich ermäßigtem Be- förderungsentgelt im Sinne von § 5 der Eisenbahnverkehrsordnung (EVO). Ein Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Nutzung eines anderen Zuges aufgrund § 17 Abs. 1 Nr. 1 EVO i. V. m. § 17 Abs. 2 EVO erfolgt daher nicht.
Erstattung und Umtausch. Bei BT und BTN sind Erstattung und Umtausch grundsätzlich ausgeschlossen. Bei BT und BTN sind Erstattung und Umtausch des Entgelts für den Übergang von der 2. in die 1. Wagenklasse grundsätzlich ausgeschlossen.
Erstattung und Umtausch. 5.1 Erstattung und Umtausch von Quer-durchs-Land-Tickets ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Erstattung und Umtausch. Eine Erstattung oder ein Umtausch des FTS‘s ist grundsätzlich ausgeschlossen. Beim FTS handelt es sich um einen Fahrschein mit erheblich ermäßigtem Beförderungsentgelt im Sinne von §5 der Eisenbahnverkehrsordnung (EVO). Ein Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Nutzung eines anderen Zuges aufgrund §17 Abs. 1 Nr. 1 EVO i. V. m. §17 Abs. 2 EVO erfolgt daher nicht. Durch nachträgliche Änderung (z. B. durch Änderung des eingetragenen Namens, durch Einschweißen oder Einlaminieren) wird das FTS ungültig. Bei Zuwiderhandlungen gegen die vorstehend aufgeführten Tarifbestimmungen wird ein erhöhtes Beförderungsentgelt gemäß den jeweiligen gesetzlichen Regelungen erhoben und bei Verdacht auf Erschleichung der Beförderungsleistung/Missbrauch (Fälschung des Tickets) das Ticket (gegen Quittung) eingezogen.
Erstattung und Umtausch. Zeitkarten können vor dem ersten Geltungstag (gemäß Punkt 1.2.4 oder 1.2.5) unentgeltlich umgetauscht oder erstattet werden. Die Erstattung oder der Umtausch von Zeitkarten sind ausgeschlossen.
Erstattung und Umtausch. Eine Erstattung oder ein Umtausch des FTS‘s ist grundsätzlich ausgeschlossen. Beim FTS handelt es sich um einen Fahrschein mit erheblich ermäßigtem Beförderungsentgelt im Sinne von §5 der Eisenbahnverkehrsordnung (EVO). Ein Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Nutzung eines anderen Zuges aufgrund §17 Abs. 1 Nr. 1 EVO i. V. m. §17 Abs. 2 EVO erfolgt daher nicht. Durch nachträgliche Änderung (z. B. durch Änderung des eingetragenen Namens, durch Einschweißen oder Einlaminieren) wird das FTS ungültig. Bei Zuwiderhandlungen gegen die vorstehend aufgeführten Tarifbestimmungen wird ein erhöhtes Beförderungsentgelt gemäß den jeweiligen gesetzlichen Regelungen erhoben und bei Verdacht auf Erschleichung der Beförderungsleistung/Missbrauch (Fälschung des Tickets) das Ticket (gegen Quittung) eingezogen. Verbund Linie Aussagen zur Gültigkeit des FTS VMS Regionalbuslinie 171 gültig auf gesamter Linie (bis Seelingstädt/Thüringen) KBS 518 (Fichtelbergbahn) berechtigt zur einmaligen Hin‐ und Rückfahrt auf der Fichtelbergbahn zum Fahrpreis der einfachen Fahrt des gültigen Tarifs der SDG Sächsische Dampfeisenbahn‐gesellschaft mbH Drahtseilbahn Augustusburg berechtigt zu einer Berg‐ und Talfahrt pro Tag Regionalbuslinie 672 ungültig im Abschnitt Pappendorf ‐ Dresden VVO Lößnitzgrundbahn/ Weißeritztalbahn berechtigt zur einmaligen Hin‐ und Rückfahrt zum Fahrpreis der einfachen Fahrt des gültigen Tarifs der SDG Sächsische Dampfeisenbahngesellschaft mbH auf einer der beiden Bahnen Wanderschiff Bad Schandau ‐ Hrensko berechtigt zur einmaligen Hin‐ und Rückfahrt Schwebebahn Dresden ungültig Standseilbahn Dresden ungültig Stadtrundfahrt Meißen ungültig Kirnitzschtalbahn Bad Schandau ungültig Aufzug Bad Schandau ungültig Fähre im Kurort Rathen ungültig VVV Regionalbuslinien 41, 42 gültig auf gesamter Linie (bis Zeulenroda/Thüringen) Regionalbuslinie 51 gültig auf gesamter Linie (bis Gattendorf) KBS 546 (RE 13) ungültig auf der gesamten Strecke Gera ‐ Weida ‐ Hof ZVON Zittauer Schmalspurbahn gültig Waldeisenbahn Bad Muskau gültig
Erstattung und Umtausch. 5.1 Erstattung und Umtausch von VMT-Hopper-Tickets sind grundsätzlich ausgeschlossen.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

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  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.