Common use of Erstattungs Berichtigungs Und Schadensersatzansprüche Des Kontoinhabers Clause in Contracts

Erstattungs Berichtigungs Und Schadensersatzansprüche Des Kontoinhabers. 13.1 Erstattung bei nicht autorisierter Kartenverfügung Im Falle einer nicht autorisierten Kartenverfügung, z. B. im Rahmen der – Bargeldauszahlung an einem Geldautomaten, – Verwendung der Debitkarte an automatisierten Kassen von Handels- und Dienstleistungsunternehmen, – Aufladung der GeldKarte mit PIN-Eingabe, – Verwendung der Debitkarte zum Aufladen eines Prepaid- Mobilfunk-Xxxxxx, hat die Sparkasse gegen den Kontoinhaber keinen Anspruch auf Erstattung ihrer Aufwendungen. … 13.2 Ansprüche bei nicht erfolgter oder fehlerhafter Ausführung einer autorisierten Kartenverfügung (1) Im Falle einer nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung einer autorisierten Kartenverfügung, z. B. im Rahmen der – Bargeldauszahlung an einem Geldautomaten, – Verwendung der Debitkarte an automatisierten Kassen von Handels- und Dienstleistungsunternehmen, – Aufladung der GeldKarte mit PIN-Eingabe, – Verwendung der Debitkarte zum Aufladen eines Prepaid- Mobilfunk-Xxxxxx kann der Kontoinhaber von der Sparkasse die unverzügliche und ungekürzte Erstattung des Verfügungsbetrages insoweit von Abweichungen ist die Transaktion abzubrechen und der Verdacht auf missbräuchliche Verwendung der Sparkasse anzuzeigen. 8

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Samples: www.sparkasse-muelheim-ruhr.de, www.kyffhaeusersparkasse.de, www.sparkasse-mittelthueringen.de

Erstattungs Berichtigungs Und Schadensersatzansprüche Des Kontoinhabers. 13.1 Erstattung bei nicht autorisierter Kartenverfügung Im Falle einer nicht autorisierten Kartenverfügung, z. B. im Rahmen der – Bargeldauszahlung an einem Geldautomaten, – Verwendung der Debitkarte an automatisierten Kassen von Handels- und DienstleistungsunternehmenDienstleistungsunternehmen und/oder im Online- Handel, – Aufladung der GeldKarte mit PIN-Eingabe, – Verwendung der Debitkarte zum Aufladen eines Prepaid- MobilfunkPrepaid -Mobilfunk-Xxxxxx, hat die Sparkasse gegen den Kontoinhaber keinen Anspruch auf Erstattung ihrer Aufwendungen. … 13.2 Ansprüche bei nicht erfolgter oder fehlerhafter Ausführung einer autorisierten Kartenverfügung (1) Im Falle einer nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung einer autorisierten Kartenverfügung, z. B. im Rahmen der – Bargeldauszahlung an einem Geldautomaten, – Verwendung der Debitkarte an automatisierten Kassen von Handels- und DienstleistungsunternehmenDienstleistungsunternehmen und/oder im Online- Handel, – Aufladung der GeldKarte mit PIN-Eingabe, – Verwendung der Debitkarte zum Aufladen eines Prepaid- Mobilfunk-Xxxxxx verlangen, als die Kartenverfügung nicht erfolgte oder fehlerhaft kann der Kontoinhaber von der Sparkasse die unverzügliche und war. ungekürzte Erstattung des Verfügungsbetrages insoweit von Abweichungen ist die Transaktion abzubrechen und der Verdacht auf missbräuchliche Verwendung der Sparkasse anzuzeigen. 8insoweit

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Erstattungs Berichtigungs Und Schadensersatzansprüche Des Kontoinhabers. 13.1 Erstattung bei nicht autorisierter Kartenverfügung Im Falle einer nicht autorisierten Kartenverfügung, z. B. im Rahmen der – Bargeldauszahlung an einem Geldautomaten, – Verwendung der Debitkarte an automatisierten Kassen von Handels- und Dienstleistungsunternehmen, – Aufladung der GeldKarte mit PIN-Eingabe, – Verwendung der Debitkarte zum Aufladen eines Prepaid- Mobilfunk-Xxxxxx, hat die Sparkasse gegen den Kontoinhaber keinen Anspruch auf Erstattung ihrer Aufwendungen. … 13.2 Ansprüche bei nicht erfolgter oder fehlerhafter Ausführung einer autorisierten Kartenverfügung (1) Im Falle einer nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung einer autorisierten Kartenverfügung, z. B. im Rahmen der – Bargeldauszahlung an einem Geldautomaten, – Verwendung der Debitkarte an automatisierten Kassen von Handels- und Dienstleistungsunternehmen, – Aufladung der GeldKarte mit PIN-Eingabe, – Verwendung der Debitkarte zum Aufladen eines Prepaid- Mobilfunk-Xxxxxx kann der Kontoinhaber von der Sparkasse die unverzügliche und ungekürzte Erstattung des Verfügungsbetrages insoweit von Abweichungen ist verlangen, als die Transaktion abzubrechen und der Verdacht auf missbräuchliche Verwendung der Sparkasse anzuzeigenKartenverfügung nicht erfolgte oder fehlerhaft war. 8… 14

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Erstattungs Berichtigungs Und Schadensersatzansprüche Des Kontoinhabers. 13.1 Erstattung bei nicht autorisierter Kartenverfügung Im Falle einer nicht autorisierten Kartenverfügung, z. B. im Rahmen der – Bargeldauszahlung an einem Geldautomaten, – Verwendung der Debitkarte an automatisierten Kassen von Handels- und DienstleistungsunternehmenDienstleistungsunternehmen und/oder im Online- Handel, – Aufladung der GeldKarte mit PIN-Eingabe, – Verwendung der Debitkarte zum Aufladen eines Prepaid- MobilfunkPrepaid -Mobilfunk-Xxxxxx, hat die Sparkasse gegen den Kontoinhaber keinen Anspruch auf Erstattung ihrer Aufwendungen. … 13.2 Ansprüche bei nicht erfolgter oder fehlerhafter Ausführung einer autorisierten Kartenverfügung (1) Im Falle einer nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung einer autorisierten Kartenverfügung, z. B. im Rahmen der – Bargeldauszahlung an einem Geldautomaten, – Verwendung der Debitkarte an automatisierten Kassen von Handels- und DienstleistungsunternehmenDienstleistungsunternehmen und/oder im Online- Handel, – Aufladung der GeldKarte mit PIN-Eingabe, – Verwendung der Debitkarte zum Aufladen eines Prepaid- Mobilfunk-Xxxxxx kann der Kontoinhaber von der Sparkasse die unverzügliche und ungekürzte Erstattung des Verfügungsbetrages insoweit von Abweichungen ist die Transaktion abzubrechen und der Verdacht auf missbräuchliche Verwendung der Sparkasse anzuzeigen. 8Xxxxxx

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Erstattungs Berichtigungs Und Schadensersatzansprüche Des Kontoinhabers. 13.1 Erstattung bei nicht autorisierter Kartenverfügung Im Falle einer nicht autorisierten Kartenverfügung, z. B. im Rahmen der – Bargeldauszahlung an einem Geldautomaten, – Verwendung der Debitkarte an automatisierten Kassen von Handels- und DienstleistungsunternehmenDienstleistungsunternehmen und/oder im Online- Handel, – Aufladung der GeldKarte mit PIN-Eingabe, – Verwendung der Debitkarte zum Aufladen eines Prepaid- MobilfunkPrepaid -Mobilfunk-Xxxxxx, hat die Sparkasse gegen den Kontoinhaber keinen Anspruch auf Erstattung ihrer Aufwendungen. … 13.2 Ansprüche bei nicht erfolgter oder fehlerhafter Ausführung einer autorisierten Kartenverfügung (1) Im Falle einer nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung einer autorisierten Kartenverfügung, z. B. im Rahmen der – Bargeldauszahlung an einem Geldautomaten, – Verwendung der Debitkarte an automatisierten Kassen von Handels- und DienstleistungsunternehmenDienstleistungsunternehmen und/oder im Online- Handel, – Aufladung der GeldKarte mit PIN-Eingabe, – Verwendung der Debitkarte zum Aufladen eines Prepaid- Mobilfunk-Xxxxxx kann der Kontoinhaber von der Sparkasse die unverzügliche und ungekürzte Erstattung des Verfügungsbetrages insoweit von Abweichungen ist verlangen, als die Transaktion abzubrechen und der Verdacht auf missbräuchliche Verwendung der Sparkasse anzuzeigenKartenverfügung nicht erfolgte oder fehlerhaft war. 8… 14

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