Erstattungsanspruch bei autorisierter Kartenverfügung ohne genaue Betragsangabe und Frist für die Geltend- machung des Anspruchs. (1) Der Karteninhaber kann von der Bank die unverzügliche und un- gekürzte Erstattung des Verfügungsbetrages verlangen, wenn er eine Kartenverfügung bei einem Vertragsunternehmen in der Weise autorisiert hat, dass • bei der Autorisierung der genaue Betrag nicht angegeben wurde und • der Zahlungsvorgang den Betrag übersteigt, den der Karten- inhaber entsprechend seinem bisherigen Ausgabeverhalten, dem Inhalt des Kartenvertrages und den jeweiligen Um- ständen des Einzelfalles hätte erwarten können; mit einem etwaigen Währungsumtausch zusammenhängende Gründe bleiben außer Betracht, wenn der vereinbarte Referenzwech- selkurs zugrunde gelegt wurde. Der Karteninhaber ist verpflichtet, gegenüber der Bank die Sachumstände darzulegen, aus denen er seinen Erstattungsan- spruch herleitet.
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Erstattungsanspruch bei autorisierter Kartenverfügung ohne genaue Betragsangabe und Frist für die Geltend- machung des Anspruchs. (1) 12.5.1 Der Karteninhaber kann von der Bank die unverzügliche unverzüg- liche und un- gekürzte ungekürzte Erstattung des Verfügungsbetrages Verfügungsbe- trages verlangen, wenn er eine Kartenverfügung bei einem Vertragsunternehmen in der Weise autorisiert autori- siert hat, dass • – bei der Autorisierung der genaue Betrag nicht angegeben wurde und • – der Zahlungsvorgang den Betrag übersteigt, den der Karten- inhaber Karteninhaber entsprechend seinem bisherigen Ausgabeverhalten, dem Inhalt des Kartenvertrages und den jeweiligen Um- ständen Umständen des Einzelfalles hätte erwarten können; mit einem etwaigen Währungsumtausch zusammenhängende Gründe bleiben außer Betracht, wenn der vereinbarte Referenzwech- selkurs Refe- renzwechselkurs zugrunde gelegt wurde. Der Karteninhaber ist verpflichtet, gegenüber der Bank die Sachumstände darzulegen, aus denen er seinen Erstattungsan- spruch Erstattungsanspruch herleitet.
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Erstattungsanspruch bei autorisierter Kartenverfügung ohne genaue Betragsangabe und Frist für die Geltend- machung des Anspruchs. (1) Der Karteninhaber kann von der Bank die unverzügliche und un- gekürzte ungekürzte Erstattung des Verfügungsbetrages verlangen, wenn er eine Kartenverfügung bei einem Vertragsunternehmen in der Weise autorisiert hat, dass • - bei der Autorisierung der genaue Betrag nicht angegeben wurde und • - der Zahlungsvorgang den Betrag übersteigt, den der Karten- inhaber entsprechend seinem bisherigen Ausgabeverhalten, dem Inhalt des Kartenvertrages und den jeweiligen Um- ständen des Einzelfalles hätte erwarten können; mit einem etwaigen Währungsumtausch zusammenhängende Gründe bleiben außer Betracht, wenn der vereinbarte Referenzwech- selkurs zugrunde gelegt wurde. Der Karteninhaber ist verpflichtet, gegenüber der Bank die Sachumstände darzulegen, aus denen er seinen Erstattungsan- spruch Erstattungs- anspruch herleitet.
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