Erstrisikoversicherung. Die in den Persönlichen Bedingungen angegebene Versicherungssumme je Fahrzeug erstreckt sich auf das Erstrisiko ohne Anwendung der Proportionalitätsregel im Schadensfall. Dieser Betrag stellt die maximale Verpflichtung der Gesellschaft je Schadensfall dar. Mittels vorheriger Anzeige und eines zu vereinbarenden Prämienaufschlags steht es dem Versicherungsnehmer frei, eine Überschreitung dieser Beträge decken zu lassen.
Appears in 7 contracts
Samples: luxembourg-axa.cdn.axa-contento-118412.eu, luxembourg-axa.cdn.axa-contento-118412.eu, luxembourg-axa.cdn.axa-contento-118412.eu