Erteilung der Rechnungsabschlüsse. Die Bank erteilt bei einem Kontokorrentkonto, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, jeweils zum Ende eines Kalenderquartals einen Rechnungsabschluss; dabei werden die in diesem Zeit- raum entstandenen beiderseitigen Ansprüche (einschließlich der Zinsen und Entgelte der Bank) verrechnet. Die Bank kann auf den Saldo, der sich aus der Verrechnung ergibt, nach Nr. 12 dieser Geschäftsbedingungen oder nach der mit dem Kunden ander- weitig getroffenen Vereinbarung Zinsen berechnen. Der Kunde kann auch nach Xxxxxxxxxxx eine Berichtigung des Rechnungsabschlusses verlangen, muss dann aber beweisen, dass zu Unrecht sein Konto belastet oder eine ihm zustehende Gutschrift nicht erteilt wurde.
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Erteilung der Rechnungsabschlüsse. Die Bank erteilt bei einem Kontokorrentkonto, sofern nicht etwas anderes ande- res vereinbart ist, jeweils zum Ende eines Kalenderquartals einen RechnungsabschlussRech- nungsabschluss; dabei werden die in diesem Zeit- raum Zeitraum entstandenen beiderseitigen Ansprüche (einschließlich der Zinsen und Entgelte der Bank) verrechnet. Die Bank kann auf den Saldo, der sich aus der Verrechnung Verrech- nung ergibt, nach Nr. Nummer 12 dieser Geschäftsbedingungen oder nach der mit dem Kunden ander- weitig anderweitig getroffenen Vereinbarung Zinsen berechnenbe- rechnen. schlusses besonders hinweisen. Der Kunde kann auch nach Xxxxxxxxxxx eine Berichtigung des Rechnungsabschlusses verlangen, muss dann aber beweisen, dass zu Unrecht sein Konto belastet oder eine ihm zustehende zustehen- de Gutschrift nicht erteilt wurde.
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Erteilung der Rechnungsabschlüsse. Die Bank erteilt bei einem Kontokorrentkonto, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, jeweils zum Ende eines Kalenderquartals einen Rechnungsabschluss; dabei werden die in diesem Zeit- raum entstandenen Zeitraum entstande- nen beiderseitigen Ansprüche (einschließlich der Zinsen und Entgelte der Bank) verrechnet. Die Bank kann auf den Saldo, der sich aus der Verrechnung ergibt, nach Nr. Nummer 12 dieser Geschäftsbedingungen oder nach der mit dem Kunden ander- weitig anderweitig getroffenen Vereinbarung Zinsen berechnen. Genehmigung. Auf diese Folge wird die Bank bei Erteilung des Rech- nungsabschlusses besonders hinweisen. Der Kunde kann auch nach Xxxxxxxxxxx eine Berichtigung des Rechnungsabschlusses verlangen, muss dann aber beweisen, dass zu Unrecht sein Konto belastet oder eine ihm zustehende Gutschrift nicht erteilt wurde.
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Erteilung der Rechnungsabschlüsse. Die Bank erteilt bei einem Kontokorrentkonto, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, jeweils zum Ende eines Kalenderquartals einen Rechnungsabschluss; dabei werden die in diesem Zeit- raum Zeitraum entstandenen beiderseitigen Ansprüche (einschließlich der Zinsen und Entgelte der Bank) verrechnet. Die Bank kann auf den Saldo, der sich aus der Verrechnung ergibt, nach Nr. Nummer 12 dieser Geschäftsbedingungen oder nach der mit dem Kunden ander- weitig anderweitig getroffenen Vereinbarung Zinsen berechnen. dessen Zugang zu erheben; macht er seine Einwendungen in Textform geltend, genügt die Absendung innerhalb der Sechs-Wochen-Frist. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung. Auf diese Folge wird die Bank bei Erteilung des Rechnungsabschlusses besonders hinweisen. Der Kunde kann auch nach Xxxxxxxxxxx eine Berichtigung des Rechnungsabschlusses verlangen, muss dann aber beweisen, dass zu Unrecht sein Konto belastet oder eine ihm zustehende Gutschrift nicht erteilt wurde.
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