Erteilung, Entgegennahme und Weiterleitung von Aufträgen. (a) Raisin leitet die Aufträge als Bote an die Depotbank weiter, sobald die folgenden Bedingungen für die Ausführung erfüllt sind: (i) Der Kunde hat einen Plattformvertrag unter Einschluss dieser Sonderbedingungen geschlossen und ein WeltSpar-Konto eröffnet, (ii) die Depotbank hat das Verrechnungskonto – nach Durchführung der erforderlichen Prüfungen, insbesondere der geldwäscherechtlichen Identifizierung – eröffnet, (iii) das Depot ist ebenfalls bereits eröffnet, (iv) das WeltSpar-Konto weist für Kaufaufträge eine ausreichende Deckung für die Ausführung des Auftrags auf bzw. es liegt im Falle des Sparplans ein gültiges Lastschriftmandat vor und (v) der Auftrag des Kunden konnte hinreichend durch zwei Faktoren authentifiziert werden. (b) Die Auftragsausführung erfolgt nach Maßgabe der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie Ausführungsgrundsätze der Depotbank. Erteilt der Kunde der Depotbank eine Weisung in Bezug auf die Ausführung, führt die Depotbank den Auftrag entsprechend der Kundenweisung aus und ist insoweit nicht verpflichtet, den Auftrag entsprechend ihrer Grundsätze zur Auftragsausführung zum bestmöglichen Ergebnis auszuführen. Die Aufträge werden auf der Plattform in der Form erteilt, dass der Kunde einen Anlagebetrag in Bezug auf ein bestimmtes Fondsportfolio bestimmt (Betragsorder). Auf dieser Grundlage werden die Aufträge in Bezug auf die einzelnen in den Fondsportfolios enthaltenen Investmentvermögen nach Maßgabe der vereinbarten Aufteilung ausgeführt. Zum Verkauf aller Anteile der in einem Fondsportfolio enthaltenen Investmentvermögen („Komplettverkauf“) erteilt der Kunde davon abweichend eine Stückorder. Die Pflichten von Raisin aus dem Botenauftrag sind mit Weiterleitung des Kundenauftrags als Bote an die Depotbank erfüllt. Das Risiko mit Blick auf den Auftrag geht in diesem Zeitpunkt auf die Depotbank über. Xxxxxx ist nicht verpflichtet, die vertragsgemäße Auftragsausführung durch die Depotbank zu überprüfen. Die Depotbank ist technisch nicht in der Lage und nicht verpflichtet, die auftragsgemäße Weiterleitung von Aufträgen durch Raisin als Bote an die Depotbank zu überwachen. (c) Die Fondsportfolios werden mit einer Rebalancing-Funktion angeboten: Der Kunde erteilt der Depotbank mit Eröffnung des Depots den Auftrag, jährlich zum 30. Juni die ursprünglich durch den Kunden gewählte Allokation des Anlagebetrages wiederherzustellen („Rebalancing“). Bei der Ausführung des Auftrags zum Rebalancing steht weder Raisin noch der Depotbank ein Ermessensspielraum in Bezug auf den notwendigen Kauf und Verkauf von Wertpapieren zu. (d) Einige der angebotenen Investmentvermögen schütten regelmäßig dem Investmentvermögen zugeflossene Zahlungen (z.B. Dividenden und Zinserträge) aus. Außerdem kann es zu automatischen Steuergutschriften für den Kunden kommen. Diese beiden Gutschriften werden dem bei der Depotbank geführten Verrechnungskonto des Kunden gutgeschrieben. Der Kunde erteilt der Depotbank mit Eröffnung des Depots den Auftrag, diese Gutschriften in vollständiger Höhe gemäß der ursprünglich gewählten Allokation in Anteile der Investmentvermögen anzulegen („Wiederanlage von Gutschriften“). Dabei führt die Depotbank den Auftrag ab Vorliegen eines Saldo des Verrechnungskontos von mindestens 5 Euro aus. Liegt der Auftrag eines Kunden zum Komplettverkauf eines Fondsportfolios vor, gilt der vorstehender Auftrag zur Wiederanlage von Gutschriften nicht. In diesem Fall erteilt der Kunde den Auftrag, zugeflossene Gutschriften auf sein WeltSpar-Konto bei der Raisin Bank zu überweisen. (e) Der Kunde erteilt Aufträge zur Weiterleitung an die Depotbank ausschließlich online über die dazu auf der Plattform bereitgestellten Online-Formulare. Xxxxxx ist nicht verpflichtet, Aufträge außerhalb dieser auf der Plattform angebotenen Online-Formulare anzunehmen und weiterzuleiten. Xxxxxx behält sich ausdrücklich das Recht vor, den Vertrag zu kündigen, wenn der Kunde Aufträge außerhalb der Plattform abgibt. (f) Für thesaurierende Investmentvermögen wird mit der Reform des Investmentsteuergesetzes ab dem 1.1.2018 jährlich die sogenannte Vorabpauschale berechnet und im Rahmen der Abgeltungssteuer durch die Depotbank an die Finanzbehörden abgeführt. Der Kunde erteilt hiermit der Depotbank den Auftrag, die Steuerforderung über den Einzug der entsprechenden Summe von dem Verrechnungskonto der Depotbank zu begleichn. Sofern das Verrechnungskonto einen Sollstand von betragsmäßig mehr als 10 Euro aufweist, beauftragt der Kunde die Depotbank, den Sollstand durch den Verkauf von Anteilen aus seinem Depot auszugleichen. Hierfür werden zuerst die Anteile der Investmentvermögen veräußert, für die die Vorabpauschale anfällt. Dabei wird zum Ausgleich des Sollstands zuerst ein Teilverkauf des Investmentvermögens durchgeführt, das zum Stichtag der Orderaufgabe die höhere Gewichtung im Portfolio des Kunden aufweist. Gemäß der Vereinbarung zwischen Raisin und der Depotbank fallen für etwaige im Zusammenhang mit Einzug der Vorabpauschale entstehende Sollstände keine Sollzinsen an.
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Erteilung, Entgegennahme und Weiterleitung von Aufträgen. (a) Raisin leitet die Aufträge als Bote an die Depotbank weiter, sobald die folgenden Bedingungen für die Ausführung erfüllt sind: (i) Der Kunde hat einen Plattformvertrag unter Einschluss dieser Sonderbedingungen geschlossen und ein WeltSpar-Konto eröffnet, (ii) die Depotbank hat das Verrechnungskonto – nach Durchführung der erforderlichen Prüfungen, insbesondere der geldwäscherechtlichen Identifizierung – eröffnet, (iii) das Depot ist ebenfalls bereits eröffnet, (iv) das WeltSpar-Konto weist für Kaufaufträge eine ausreichende Deckung für die Ausführung des Auftrags auf bzw. es liegt im Falle des Sparplans ein gültiges Lastschriftmandat vor und (v) der Auftrag des Kunden konnte hinreichend durch zwei Faktoren authentifiziert werden.
(b) Die Auftragsausführung erfolgt nach Maßgabe der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie Ausführungsgrundsätze von der Depotbank. Erteilt der Kunde der Depotbank eine Weisung in Bezug auf die Ausführung, führt die Depotbank den Auftrag entsprechend der Kundenweisung aus und ist insoweit nicht verpflichtet, den Auftrag entsprechend ihrer Grundsätze zur Auftragsausführung zum bestmöglichen Ergebnis auszuführen. Die Aufträge werden auf der Plattform in der Form erteilt, dass der Kunde einen Anlagebetrag in Bezug auf ein bestimmtes Fondsportfolio bestimmt (“Betragsorder”). Auf dieser Grundlage werden die Aufträge in Bezug auf die einzelnen vom Kunden gewählten und in den Fondsportfolios enthaltenen Investmentvermögen nach Maßgabe der vereinbarten Aufteilung ausgeführt. Zum Verkauf aller Anteile der in einem Fondsportfolio enthaltenen Investmentvermögen („Komplettverkauf“) erteilt der Kunde davon abweichend eine Stückorder. Die Pflichten von Raisin aus dem Botenauftrag sind mit Weiterleitung des Kundenauftrags als Bote an die Depotbank erfüllt. Das Risiko mit Blick auf den Auftrag geht in diesem Zeitpunkt auf die Depotbank über. Xxxxxx ist nicht verpflichtet, die vertragsgemäße Auftragsausführung durch die Depotbank zu überprüfen. Die Depotbank ist technisch nicht in der Lage und nicht verpflichtet, die auftragsgemäße Weiterleitung von Aufträgen durch Raisin als Bote an die Depotbank zu überwachen.
(c) Die Fondsportfolios werden mit einer Rebalancing-Funktion angeboten: Der Kunde erteilt der kann die Depotbank mit Eröffnung des Depots den Auftrag, jährlich zum 30. Juni Auftrag erteilen in unterschiedlichen Zeitabschnitten die ursprünglich durch den Kunden gewählte Allokation des Anlagebetrages wiederherzustellen („Rebalancing“). Bei der Ausführung des Auftrags zum Rebalancing steht weder Raisin noch der Depotbank ein Ermessensspielraum in Bezug auf den notwendigen Kauf und Verkauf von Wertpapieren zu.
(d) Einige der angebotenen Investmentvermögen schütten regelmäßig dem Investmentvermögen zugeflossene Zahlungen (z.B. Dividenden und Zinserträge) aus. Außerdem kann es zu automatischen Steuergutschriften für den Kunden kommen. Diese beiden Gutschriften werden dem bei der Depotbank geführten Verrechnungskonto des Kunden gutgeschrieben. Der Kunde erteilt der Depotbank mit Eröffnung des Depots den Auftrag, diese Gutschriften in vollständiger Höhe gemäß der ursprünglich gewählten Allokation in Anteile der Investmentvermögen anzulegen („Wiederanlage von Gutschriften“). Dabei führt die Depotbank den Auftrag ab Vorliegen eines Saldo des Verrechnungskontos von mindestens 5 Euro aus. Liegt der Auftrag eines Kunden zum Komplettverkauf eines Fondsportfolios vor, gilt der vorstehender Auftrag zur Wiederanlage von Gutschriften nicht. In diesem Fall erteilt der Kunde den Auftrag, zugeflossene Gutschriften auf sein WeltSpar-Konto bei der Raisin Bank zu überweisen.
(e) Der Kunde erteilt Aufträge zur Weiterleitung an die Depotbank ausschließlich online über die dazu auf der Plattform bereitgestellten Online-Formulare. Xxxxxx ist nicht verpflichtet, Aufträge außerhalb dieser auf der Plattform angebotenen Online-Formulare anzunehmen und weiterzuleiten. Xxxxxx behält sich ausdrücklich das Recht vor, den Vertrag zu kündigen, wenn der Kunde Aufträge außerhalb der Plattform abgibt.
(f) Für thesaurierende Investmentvermögen wird mit der Reform des Investmentsteuergesetzes ab dem 1.1.2018 jährlich die sogenannte Vorabpauschale berechnet und im Rahmen der Abgeltungssteuer durch die Depotbank an die Finanzbehörden abgeführt. Der Kunde erteilt hiermit der Depotbank den Auftrag, die Steuerforderung über den Einzug der entsprechenden Summe von dem Depotbankr Verrechnungskonto der Depotbank zu begleichnbegleichen. Sofern kein ausreichender allgemeiner Verlustverrechnungstopf oder kein ausreichender Freistellungsauftrag bzw. keine Nichtveranlagungsbescheinigung vorliegt, wird Sutor ermächtigt, die anfallenden Steuern auf die Vorabpauschale/n jeweils bei Fälligkeit dem Verrechnungskonto des Kunden zu belasten. Weist das Verrechnungskonto einen Sollstand von betragsmäßig mehr als 10 Euro aufweistkeine ausreichende Deckung auf, beauftragt ist Sutor ermächtigt, durch anteilige Veräußerung der Kunde die Depotbank, den Sollstand durch den Verkauf von Anteilen aus seinem Depot auszugleichen. Hierfür werden zuerst die Anteile der Investmentvermögen veräußert, für die die Vorabpauschale anfällt. Dabei wird zum Ausgleich des Sollstands zuerst ein Teilverkauf des Investmentvermögens durchgeführt, das zum Stichtag der Orderaufgabe die höhere Gewichtung im Portfolio Vermögenswerte des Kunden aufweist. Gemäß Kontodeckung herbeizuführen, soweit nicht der Vereinbarung zwischen Raisin und Veräußerung der Depotbank fallen für etwaige im Zusammenhang mit Einzug der Vorabpauschale entstehende Sollstände keine Sollzinsen anVermögenswerte des Kunden rechtliche Gründe entgegenstehen.
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