Erteilung von Wertpapieraufträgen Musterklauseln

Erteilung von Wertpapieraufträgen. (a) Der Teilnehmer kann über Internet und Telefon grundsätzlich Wertpapiere kaufen oder verkaufen, die an deutschen Börsen (inklusive Xetra) gehandelt werden. Darüber hinaus kann der Teilnehmer über Internet Wertpapiere kaufen und verkaufen, die an bestimmten ausländischen Börsen gehandelt werden. Es kann allerdings nicht jedes Wertpapier geordert bzw. gezeichnet werden. Die über Internet orderbaren bzw. zeichenbaren Wertpapiere kann der Teilnehmer im Rahmen der Auftragserteilung der Anwendung entnehmen.
Erteilung von Wertpapieraufträgen. Sofern Kunden im Rahmen dieses Vertrages Weisungen in Bezug auf den Erwerb oder die Veräußerung von Finanzinstrumenten erteilen, erfolgt die Übermittlung ausschließlich über folgende Kommunikationswege: Nach Anmeldung des Kunden in seinen Account auf der Webseite von xxxxxxxx.xxx zero kann der Kunde in seinem persönlichen Handelsbereich Weisungen zum Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten erteilen, die der Anlagevermittler an DCPI und diese im Namen des Kunden an die Depotbank zur Ausführung weiterleitet. Der Anlagevermittler und DCPI haben keinen Einfluss auf die Ausführung eines Auftrags. Voraussetzung für die Annahme und Ausführung eines Auftrages durch die Depotbank ist im Fall einer Kauforder eine hierfür ausreichende Deckung des bei der Depotbank geführten Verrechnungskontos des Kunden (nachfolgend „Buying Power“). Sofern diese für die Auftragsdurchführung nicht ausreicht, wird der Auftrag durch den Anlagevermittler abgelehnt. Buying Power im Sinne dieses Vertrages ist der gebuchte Kontostand des Verrechnungskon- tos vor Beginn des Handelstages erhöht um intraday ausgeführte Verkäufe, gemindert um die ausmachenden Beträge für offene und ausgeführte, aber noch nicht abgerechnete Käufe sowie aufgegebene Überweisungen des Kunden. Die Buying Power wird dem Kunden in seinem persönlichen Handelsbereich auf der Webseite von xxxxxxxx.xxx zero angezeigt. Der Anlagevermittler führt im Vorfeld einer Verkaufs-Order basierend auf Informationen der Depotbank eine Bestandsprüfung des Kundendepots durch und stellt auf diese Weise sicher, dass es nicht zu Leerverkäufen kommt. Der Anlagevermittler und DCPI nehmen keine Aufträge über den Erwerb oder die Veräuße- rung von Finanzinstrumenten per Telefon, Ticketsystem oder E-Mail entgegen.
Erteilung von Wertpapieraufträgen. Wertpapieraufträge können bei bestehender Kundenbeziehung telefonisch, per E-Mail, per Fax, per Brief oder persönlich erteilt werden. Zur Legitimation des Auftraggebers ist – je nach gewähltem Kommunikationsmedium – das persönliche Kundenkennwort oder die Unterschrift erforderlich. Zum Erwerb und der Veräuße- rung von Wertpapieren im Rahmen von Kapitalmaßnahmen sowie für Wertpapiere, bei denen die UmweltBank zur Durchführung einer sog. „Angemessenheitsprüfung“ verpflichtet ist, ist zur Auftragserteilung die Nutzung spezieller Formulare erforder- lich, die die UmweltBank dem Kunden zur Verfügung stellt. Hinweis auf Risiken und Preisschwankungen von Wertpapieren; in der Vergangenheit erwirtschaftete Erträge Wertpapiergeschäfte sind wegen ihrer spezifischen Merkmale und der durchzuführen- den Vorgänge mit speziellen Risiken behaftet. Hierzu gehören insbesondere das Risiko von Kursschwankungen bzw. negativen Kursentwicklungen und das Bonitätsrisiko, also das Risiko des Ausfalls der Wertpapieremittentin. Schlimmstenfalls besteht das Risiko eines vollständigen und endgültigen Verlusts des investierten Geldes (Totalverlust). Die Preise von Wertpapieren unterliegen Schwankungen auf dem Finanzmarkt, auf die die UmweltBank keinen Einfluss hat. Ausführliche Risikohinweise enthalten die Ausführungen zu „Chancen und Risiken von Wertpapieren und weiteren Kapitalan- lagen“ sowie ggf. die zu einzelnen Wertpapieren zugehörigen Wertpapierprospekte der Emittenten. In der Vergangenheit erwirtschaftete Erträge und Wertentwicklungen sind kein Indikator für zukünftige Erträge. Bei der Angabe historischer Wertentwick- lungen sind ggf. noch Erwerbs- und Veräußerungskosten zu berücksichtigten. Die im Zusammenhang mit Wertpapiergeschäften anfallenden Kosten sowie die Steuern auf Ebene des Anlegers mindern die Wertentwicklung. Für Anleger mit Wohnsitz außerhalb der Eurozone oder bei Investitionen in Wertpapiere, die nicht auf Euro, sondern auf eine fremde Währung lauten, kann die Rendite aufgrund von Wechsel- kursschwankungen noch höher oder niedriger ausfallen.

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  • Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles a) Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei. Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes in der Person des Versicherungsnehmers festgestellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen.

  • Einzugsermächtigung als SEPA-Lastschriftmandat Hat der Kunde dem Zahlungsempfänger eine Einzugsermächtigung erteilt, mit der er den Zahlungsempfänger ermächtigt, Zahlungen von seinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen, weist er zugleich damit die ebase an, die vom Zah- lungsempfänger auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Mit der Einzugsermächtigung autorisiert der Kunde gegenüber der ebase die Einlösung von Lastschriften des Zahlungsempfängers. Diese Einzugsermächtigung gilt als SEPA-Lastschriftmandat. Sätze 1 bis 3 gelten auch für vom Kunden vor dem Inkrafttreten dieser Bedingungen für den Zahlungsverkehr erteilte Einzugser- mächtigungen. Die Einzugsermächtigung muss folgende Autorisierungsdaten enthalten: • Bezeichnung des Zahlungsempfängers, • Name des Kunden, • Kundenkennung nach Nr. 2.1.2. oder Kontonummer und Bankleitzahl des Kunden. Über die Autorisierungsdaten hinaus kann die Einzugsermächtigung zusätzliche Angaben enthalten.

  • Datenspeicherung bei Ihrem Versicherer Wir speichern Daten, die für den Versicherungsvertrag notwendig sind. Das sind zunächst Ihre Angaben im An- trag (Antragsdaten). Weiter werden zum Vertrag ver- sicherungstechnische Daten wie Kundennummer (Part- nernummer), Versicherungssumme, Versicherungsdau- er, Beitrag, Bankverbindung sowie erforderlichenfalls die Angaben eines Dritten, z. B. eines Vermittlers, eines Sachverständigen oder eines Arztes geführt (Vertrags- daten). Bei einem Versicherungsfall speichern wir Ihre Angaben zum Schaden und ggf. auch Angaben von Dritten, wie z. B. den vom Arzt ermittelten Grad der Be- rufsunfähigkeit, die Feststellung Ihrer Reparaturwerk- statt über einen Kfz-Totalschaden oder bei Ablauf einer Lebensversicherung den Auszahlungsbetrag (Leis- tungsdaten).

  • Datenweitergabe an selbstständige Vermittler Die ALTE LEIPZIGER gibt grundsätzlich keine Angaben zu Ihrer Gesundheit an selbstständige Vermittler weiter. Es kann aber in den folgenden Fällen dazu kommen, dass Daten, die Rückschlüsse auf Ihre Gesundheit zulassen, oder gemäß § 203 StGB geschützte Informationen über Ihren Vertrag Versicherungsvermittlern zur Kenntnis gegeben werden. Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist, kann der Sie betreuende Vermittler Informationen darüber erhalten, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen (z. B. Annahme mit Risikozuschlag, Ausschlüsse bestimmter Risiken) Ihr Vertrag angenommen werden kann. Der Vermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass und mit welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde. Dabei erfährt er auch, ob Risikozuschläge oder Ausschlüsse bestimmter Risiken vereinbart wurden. Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten mit den Informationen über bestehende Risikozuschläge und Ausschlüsse bestimmter Risiken an den neuen Vermittler kommen. Sie werden bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler vor der Weitergabe von Gesundheitsdaten informiert sowie auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen. Meine Einwilligung gilt entsprechend für die Datenweitergabe an und die Daten- verarbeitung von Maklerpools oder anderen Dienstleistern (z. B. Betreiber von Vergleichssoftware, Maklerverwaltungsprogrammen), die mein Vermittler zum Abschluss und zur Verwaltung meiner Versicherungsverträge einschaltet. Die betreffenden Dienstleister kann ich bei meinem Vermittler erfragen. Ich willige ein, dass die ALTE LEIPZIGER meine Gesundheitsdaten und sonstigen nach § 203 StGB geschützten Daten in den oben genannten Fällen – soweit erforderlich – an den für mich zuständigen selbstständigen Versicherungs- vermittler übermittelt und diese dort erhoben, gespeichert und zu Beratungs- zwecken genutzt werden dürfen.

  • Verwahrung Im Rahmen des Depotvertrags verwahrt die USB die Anteile oder Aktien des Anlegers an den Fonds sowie sonstige Wertpapiere, soweit diese von der USB für verwahrfähig erklärt wurden. Außerdem erbringt die USB die in den Bedingungen für UnionDepots und in den Sonderbedingungen beschriebenen Dienstleistungen.

  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Änderungen des Vertrages und dieser Bedingungen Die Regelungen des Vertrages und dieser Bedingungen beruhen auf den gesetzlichen und sonstigen Rahmen- bedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (z. B. EnWG, StromGVV, StromNZV, MsbG, höchstrichterliche Rechtsprechung, Entscheidungen der Bundesnetzagentur). Das vertragliche Äquivalenzverhältnis kann nach Vertragsschluss durch unvorhersehbare Änderungen der gesetzlichen oder sonstigen Rahmenbedingungen (z. B. durch Gesetzesänderungen, sofern deren konkreter Inhalt nicht bereits – etwa in der Phase zwischen dem Abschluss des förmlichen Gesetzgebungsverfahrens und dem Inkrafttreten – absehbar war), die der Lieferant nicht veranlasst und auf die er auch keinen Einfluss hat, in nicht unbedeutendem Maße gestört werden. Ebenso kann nach Vertragsschluss eine im Vertrag und/oder diesen Bedingungen entstandene Xxxxx nicht unerhebliche Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages entstehen lassen (etwa wenn die Rechtsprechung eine Klausel für unwirksam erklärt), die nur durch eine Anpassung oder Ergänzung zu beseitigen sind. In solchen Fällen ist der Lieferant verpflichtet, den Vertrag und diese Bedingungen – mit Ausnahme der Preise – unverzüglich insoweit anzupassen und/oder zu ergänzen, als es die Wiederherstel- lung des Äquivalenzverhältnisses von Leistung und Gegenleistung und/oder der Ausgleich entstandener Vertragslücken zur zumutbaren Fort- und Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich macht (z. B. mangels gesetzlicher Überleitungsbestimmungen). Anpassungen des Vertrages und dieser Bedingungen nach dieser Ziffer sind nur zum Monatsersten möglich. Die Anpassung wird nur wirksam, wenn der Lieferant dem Kunden die Anpassung spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilt. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Vertragsanpassung zu kündigen. Hierauf wird der Kunde vom Lieferanten in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • Gerichtsstände Wenn Sie uns verklagen Wenn wir Sie verklagen Sie haben Ihren Wohnsitz oder Geschäftssitz ins Ausland verlegt

  • Reservierungen 2.1 Unverbindliche Reservierungen, die den Xxxx zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Vermieter möglich. Ist eine solche Vereinbarung nicht getroffen worden, so führt die Buchung nach Ziffer 1.1 und