Erweiterte Schlossänderungskosten. Erweiterte Schlossänderungskosten sind Aufwendungen nach Verlust eines Schlüssels für a) Änderung der Schlösser, b) Anfertigung neuer Schlüssel, c) unvermeidbares gewaltsames Öffnen, d) Wiederherstellung von Tresorräumen oder Behältnissen, die sich innerhalb der als Versicherungsort vereinbarten Räume befinden.
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