Welche Kosten sind versichert?. Außer den versicherten Sachen sind auch die nachstehend aufge- führten Kosten versichert, soweit diese infolge eines Versiche- rungsfalls notwendig sind: • Kosten für den Einsatz von Gerüsten, Hebebühnen, Kränen und ähnlichen Geräten sowie für das vorübergehende Beseitigen von Hindernissen. Die Entschädigung ist begrenzt auf 1.000 Eu- ro je Versicherungsfall. • Kosten für die Beseitigung von Schäden an Umrahmungen, Mauerwerk, Schutz- oder Alarmeinrichtungen. Die Entschädi- gung ist begrenzt auf 1.000 Euro je Versicherungsfall. • Kosten für die Wiederherstellung von Anstrichen, Malereien, Schriften oder ähnlichem auf den Oberflächen versicherter Sa- chen. Die Entschädigung ist begrenzt auf 1.000 Euro je Versi- cherungsfall. • Kosten für die Beseitigung von Schäden an Glashalte- und Zier- leisten, die im Zusammenhang mit einem ersatzpflichtigen Glas- schaden entstanden sind oder die bei der Glasreparatur entste- hen. Die Entschädigung ist begrenzt auf 500 Euro je Versiche- rungsfall. • Kosten für das vorläufige Verschließen von Öffnungen, die durch das Zerbrechen versicherter Sachen entstanden sind (Notverglasung, Notverschalung).
Welche Kosten sind versichert?. Welche Mehrkosten sind versichert und welche Mehrkosten sind nicht versichert?
Welche Kosten sind versichert?. In welchem Umfang ist Mietausfall und Mietwert
Welche Kosten sind versichert?. Neben den in Ziffer 1.1.1 geregelten versicherten Sachen sind auch die nachstehend aufgeführten Kosten versichert, soweit diese infolge eines Versicherungsfalls notwendig sind.
Welche Kosten sind versichert?. Versichert sind die Kosten einer medizinisch notwendigen zahnärztlichen Heilbehandlung, die über die von der gesetzlichen Krankenversicherung gedeckten Kosten hinausgehen. Der Erstattungsumfang für zahnärztliche Heilbehandlungen richtet sich nach dem von Ihnen gewählten Tarif.
Welche Kosten sind versichert?. Versichert sind die infolge eines Versicherungsfalls notwendigen und tatsächlich angefallenen
8.1 Aufräumungs- und Abbruchkosten für das Aufräumen und den Abbruch versicherter Sachen sowie für das Wegräumen und den Ab- transport von Xxxxxx und sonstigen Resten dieser Sachen zum nächs- ten Ablagerungsplatz und für das Ablagern und Vernichten.
8.2 Bewegungs- und Schutzkosten die dadurch entstehen, dass zum Zweck der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicher- ter Sachen andere Sachen bewegt, verändert oder geschützt werden müssen.
Welche Kosten sind versichert?. Der Versicherer ersetzt folgende Kosten, die infolge eines Versicherungsfalles erforder- lich und tatsächlich angefallen sind:
B 5.1 Für das vorläufige Verschließen von Öffnungen (Notverschalungen, Notver- glasungen);
B 5.2 um versicherte Sachen zum nächsten Ablagerungsplatz abzutransportieren und sie zu vernichten (Entsorgungskosten);
B 5.3 für zusätzliche Leistungen, um die sich das Liefern und Montieren von versi- cherten Sachen durch deren Lage verteuert (z.B. Kran- oder Gerüstkosten). Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 250 Euro begrenzt;
B 5.4 um Anstriche, Malereien, Schriften, Verzierungen, Lichtfilterlacke und Folien auf den versicherten Sachen zu erneuern. Die Entschädigung ist je Versicherungs- fall auf 250 Euro begrenzt;
B 5.5 um Sachen, die das Einsetzen von Ersatzscheiben behindern (z. B. Schutzgitter, Schutzstangen, Markisen usw.) zu beseitigen und wiederanzubringen. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 250 Euro begrenzt;
B 5.6 um Schäden an Umrahmungen, Beschlägen, Mauerwerk, Schutz- und Alarm- einrichtungen zu beseitigen. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 250 Euro begrenzt.
Welche Kosten sind versichert?. Der Versicherer ersetzt folgende Kosten, die infolge eines Versicherungs- falls erforderlich und tatsächlich angefallen sind:
Welche Kosten sind versichert?. Tierärztliche Behandlungskosten Das sind die Kosten der nach dem aktuellen und allgemein aner- kannten Stand der veterinärmedizinischen Wissenschaft in Österreich notwendigen, von einer Tierärztin oder einem Tierarzt durchgeführten Diagnostik und Heilbehandlungen sowie der dafür verordneten oder verschriebenen Medikamente für das versicherte Tier infolge versi- cherter Unfälle (siehe Art. 11 und 12). Unter Diagnostik sind alle veterinärmedizinischen Maßnahmen zu verstehen, die nach dem aktuellen und allgemein anerkannten Stand der veterinärmedizinischen Wissenschaft in Österreich geeignet er- scheinen, eine Diagnose zu erlangen. Die Diagnostik umfasst somit Vorbericht, klinische Untersuchung sowie spezielle Untersuchungen. Heilbehandlung ist eine veterinärmedizinische Behandlung, die nach dem aktuellen und allgemein anerkannten Stand der veterinärmedizi- nischen Wissenschaft in Österreich geeignet erscheint, die Gesund- heit wieder herzustellen, den Zustand zu bessern oder eine Ver- schlechterung zu verhindern. Dazu gehören auch komplementäre Behandlungsmethoden (wie z.B. Akupunktur, Homöopathie, Lasertherapie, Magnetfeldtherapie und Neuraltherapie), wenn deren Wirksamkeit und Wirkungsweise veteri- närwissenschaftlich überprüft und dokumentiert sind und sie entspre- chend dem aktuellen und allgemein anerkannten Stand der veterinär- medizinischen Wissenschaft in Österreich von einer Tierärztin oder einem Tierarzt angewandt wird.
Welche Kosten sind versichert?. Der Versicherer ersetzt folgende Kosten, die infolge eines Versicherungsfalls erforderlich und tatsächlich angefallen sind:
11.1 Aufräumung- und Abbruchkosten