Welche Kosten sind versichert?. Der Versicherer ersetzt folgende Kosten, die infolge eines Versicherungs- falls erforderlich und tatsächlich angefallen sind:
Welche Kosten sind versichert?. Außer den versicherten Sachen sind auch die nachstehend aufge- führten Kosten versichert, soweit diese infolge eines Versiche- rungsfalls notwendig sind: • Kosten für den Einsatz von Gerüsten, Hebebühnen, Kränen und ähnlichen Geräten sowie für das vorübergehende Beseitigen von Hindernissen. Die Entschädigung ist begrenzt auf 1.000 Eu- ro je Versicherungsfall. • Kosten für die Beseitigung von Schäden an Umrahmungen, Mauerwerk, Schutz- oder Alarmeinrichtungen. Die Entschädi- gung ist begrenzt auf 1.000 Euro je Versicherungsfall. • Kosten für die Wiederherstellung von Anstrichen, Malereien, Schriften oder ähnlichem auf den Oberflächen versicherter Sa- chen. Die Entschädigung ist begrenzt auf 1.000 Euro je Versi- cherungsfall. • Kosten für die Beseitigung von Schäden an Glashalte- und Zier- leisten, die im Zusammenhang mit einem ersatzpflichtigen Glas- schaden entstanden sind oder die bei der Glasreparatur entste- hen. Die Entschädigung ist begrenzt auf 500 Euro je Versiche- rungsfall. • Kosten für das vorläufige Verschließen von Öffnungen, die durch das Zerbrechen versicherter Sachen entstanden sind (Notverglasung, Notverschalung). Nicht versichert sind: • Scheiben und Abdeckungen von Sonnenkollektoren (nicht So- larzellen) und Photovoltaikanlagen, • Werbeanlagen, • Verglasungen von ausschließlich gewerblich genutzten Räumen, • Wellplatten, • Glas-Pavillons, • Schwimmbadabdeckungen (innerhalb und außerhalb von Ge- bäuden), • Undichtwerden der Randverbindungen von Mehrscheiben-Iso- lierverglasungen, • Schäden an versicherten Elementen von Wand- oder Fassaden- verkleidungen, wenn sich diese Elemente unzerbrochen gelöst haben, • optische Gläser, • Hohlgläser (z. B. Beleuchtungskörper, Lampenschirme, Trink- gläser, Blumenvasen), • Geschirr, • Handspiegel, • Scheiben und Platten aus Glas oder Kunststoff, die Bestandteil elektronischer Daten-, Ton-, Bildwiedergabe- und Kommunikati- onsgeräte sind (z. B. Bildschirme von Fernsehgeräten, Compu- ter-Displays), • Xxxxxx, die bereits vor Vertragsbeginn beschädigt waren.
Welche Kosten sind versichert?. Neben den in Ziffer 1.1.1 geregelten versicherten Sachen sind auch die nachstehend aufgeführten Kosten versichert, soweit diese infolge eines Versicherungsfalls notwendig sind.
Welche Kosten sind versichert?. Versichert sind die Kosten einer medizinisch notwendigen zahnärztlichen Heilbehandlung, die über die von der gesetzlichen Krankenversicherung gedeckten Kosten hinausgehen. Der Erstattungsumfang für zahnärztliche Heilbehandlungen richtet sich nach dem von Ihnen gewählten Tarif.
Welche Kosten sind versichert?. 9. Welche Mehrkosten sind versichert und welche Mehrkosten sind nicht versichert?
Welche Kosten sind versichert?. Versichert sind die infolge eines Versicherungsfalls notwendigen und tatsächlich angefallenen
Welche Kosten sind versichert?. 1.1.3 In welchem Umfang ist Mietausfall und Mietwert
Welche Kosten sind versichert?. Tierärztliche Behandlungskosten Das sind die Kosten der nach dem aktuellen und allgemein aner- kannten Stand der veterinärmedizinischen Wissenschaft in Österreich notwendigen, von einer Tierärztin oder einem Tierarzt durchgeführten Diagnostik und Heilbehandlungen sowie der dafür verordneten oder verschriebenen Medikamente für das versicherte Tier infolge versi- cherter Krankheiten (siehe Art. 23 und 24). Unter Diagnostik sind alle veterinärmedizinischen Maßnahmen zu verstehen, die nach dem aktuellen und allgemein anerkannten Stand der veterinärmedizinischen Wissenschaft in Österreich geeignet er- scheinen, eine Diagnose zu erlangen. Die Diagnostik umfasst somit Vorbericht, klinische Untersuchung sowie spezielle Untersuchungen. Heilbehandlung ist eine veterinärmedizinische Behandlung, die nach dem aktuellen und allgemein anerkannten Stand der veterinärmedizi- nischen Wissenschaft in Österreich geeignet erscheint, die Gesund- heit wieder herzustellen, den Zustand zu bessern oder eine Ver- schlechterung zu verhindern. Dazu gehören auch komplementäre Behandlungsmethoden (wie z.B. Akupunktur, Homöopathie, Lasertherapie, Magnetfeldtherapie und Neuraltherapie), wenn deren Wirksamkeit und Wirkungsweise veteri- närwissenschaftlich überprüft und dokumentiert sind und sie entspre- chend dem aktuellen und allgemein anerkannten Stand der veterinär- medizinischen Wissenschaft in Österreich von einer Tierärztin oder einem Tierarzt angewandt wird.
Welche Kosten sind versichert?. Versichert sind die Kosten einer medizinisch notwendigen zahnärztlichen Heilbehandlung, die über die von der gesetzlichen Krankenversicherung gedeckten Kosten hinausgehen. Der Erstattungsumfang für Zahnbehandlung und Zahnersatz richtet sich nach dem von Ihnen gewählten Tarif.
Welche Kosten sind versichert?. Versichert sind die infolge eines Versicherungsfalls notwendigen und tatsächlich angefallenen Die Höchstentschädigung für Aufräumungs- und Abbruchkosten be- trägt insgesamt 75.000 EUR je Versicherungsfall. Die Höchstentschädigung für Bewegungs- und Schutzkosten beträgt insgesamt 30.000 EUR je Versicherungsfall.