Estricharbeiten Musterklauseln

Estricharbeiten. Sämtliche Wohn- und Gewerberäume erhalten einen schwimmenden Estrich mit Trittschall bzw. Wärmedämmung, für die zur Ausführung kommende Fußbodenheizung. Das Treppenhaus erhält einen schwimmenden Estrich mit Trittschall- bzw. Wärmedämmung. Im UG wird in den Wasch- und Trockenräumen und den Treppenhäusern mit Schleuse von Haus 1 und 2 ein schwimmender Zementestrich ausgeführt, alle restl. Räume erhalten einen Glattstrich. Wasch- und Trockenräume, Flur TH und Schleuse von Haus 1und 2 erhalten wahlweise einen Belag aus Betonwerksteinplatten oder Naturstein, bzw. Fliesenbelag. In den Abstellräumen, Technikräumen, Reststoffräumen erhalten die Oberflächen einen staubbindenden Anstrich in Betonfarbe.
Estricharbeiten. Alle Wohnräume erhalten ca. 6 cm schwimmenden Zementestrich auf ca. 12 cm Wärme- dämmung der Wärmeleitgruppe 0,4 im EG. Im DG werden ca. 5 cm Dämmung verlegt.
Estricharbeiten. Wohngeschosse: Trittschall- und Wärmedämmung mit Randdämmstreifen und Zementestrich oder gleichwertig nach DIN. Kellerräume: Verbundestrich oder geglätteter Betonboden.
Estricharbeiten. In den Wohngeschossen wird ein wärme- und schalldämmender, schwimmender Estrich mit Randdämmstreifen und den erforderlichen Bewegungsfugen aufgebracht. Die Gesamtaufbauhöhe des Energiesparestrichs im Erdgeschoss beträgt ca. 16,5 cm und weist einen hervorragenden Dämm-Wert auf. Die genauen Materialstärken werden im Wärmeschutznachweis individuell für jedes Haus definier.t Die Gesamtaufbauhöhe des Estrichs in den ausgebauten Dach- oder Obergeschossen beträgt ca. 12 cm. Die Trockenzeit des Estrichs wird witterungs- und lüftungsbedingt beeinflusst. Vor dem Verlegen der Bodenbeläge ist eine Feuchtigkeitsmessung durch den Bodenbeleger erforderlich. Die für die Bodenbeläge geforderten Feuchtigkeitsrichtlinien sind zu berücksichtigen. Für die Trocknungszeit des Estrichs sind im Rahmen der Bauzeitplanung 3 Wochen vorgesehen.
Estricharbeiten. Die Verlegung des Estrich erfolgt als schwimmender Heizestrich , Estrichstärke d= 5-6 cm . Unterhalb des Estrich wird eine Wärme- bzw. Trittschalldämmung eingebracht. Die Verlegung der Fußbodenheizung erfolgt auf Noppenplatten. Der Fußbodenaufbau im Erdgeschoss beträgt ca. 15 cm, im Dach- oder Obergeschoss ca. 15 cm. Eine Feuchtigkeitsmessung und Protokollierung erfolgt durch den Auftragnehmer.
Estricharbeiten. Schwimmende Zementestriche mit Trittschalldämmung bzw. Wär- medämmung in Erd- und Untergeschossen.
Estricharbeiten. In den Wohngeschossen kommt ein Heizestrich zur Ausführung. Die Kellerräume erhalten eine Flügelglättung + Oberflächenanstrich als Versiegelung.
Estricharbeiten. Die Erdgeschosssohle wird vollflächig gegen aufsteigende Feuchtigkeit ab- gesperrt. • Aufbau im Erdgeschoss: o ca. o,5 cm Abdichtung gegen aufsteigende Feuchtigkeit o 8 cm Wärmedämmung / Ausgleichsschicht 035 o Trennfolie o ca. 4,5 cm Zementestrich o Randdämmstreifen • Aufbau im Ober- / Dachgeschoss o 6 cm Trittschalldämmung 045 / Ausgleichssicht 040 o Trennfolie o Randdämmstreifen • Alle von IBGHAUS gemauerten Wände, in von IBGHAUS ausgebauten Räumen, erhalten einen 1-lagigen Maschinengipsputz. Alle vorstehenden freien Mauerecken werden durch eingeputzte Eckschutzschienen ge- schützt.
Estricharbeiten. Im Untergeschoss ist ein Fließestrich (An- hydritestrich) oder Zementestrich inklusive Abdichtungsbahn gegen aufsteigende Feuch- tigkeit, Wärmedämmung und einer Gesamt- stärke von 160mm vorgesehen. Die Stärke der Wärmedämmung richtet sich nach der Wärmebedarfsrechnung (Regelfall 120mm). Die darüber liegenden Geschossdecken er- halten einen Fließestrich (Anhydritestrich) oder Zementestrich, inklusive Faltplatte zur Befestigung der Fußbodenheizung, als Hei- zestrich und Wärmedämmung (Gesamtstärke 120mm). Die Stärke der Wärmedämmung richtet sich nach der Wärmebedarfsrechnung (Regelfall 50mm) in Verbindung mit 20mm Trittschalldämmung. Es wird von einer Be- lagsstärke von 10mm ausgegangen (Fliesen, Parkett, Laminat). Weiterhin berücksichtigt sind Randdämmstreifen und Dehnfugen. Ab- sätze zwischen Belagswechseln sind geson- dert zu beauftragen und zu vergüten.
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