Common use of Explosion Clause in Contracts

Explosion. Explosion ist eine plötzlich verlaufende Kraftäußerung, die auf dem Aus- dehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruht. Die Explosion eines Behälters (Kessel, Rohrleitung usw.) liegt nur unter besonderen Voraussetzungen vor. Die Wandung muss in einem solchen Umfang zerrissen werden, dass ein plötzlicher Ausgleich des Druck- unterschieds innerhalb und außerhalb des Behälters stattfindet. Wird im Innern eines Behälters eine Explosion durch chemische Reaktion hervorgerufen, so ist ein Zerreißen seiner Wandung nicht erforderlich. Abweichend von B 2.1 sind Schäden durch Explosionen von Kampfmittel- altlasten aus beendeten Kriegsereignissen versichert.

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Samples: www.schwarzwaelder-versicherung.de, www.ostangler.de

Explosion. Explosion ist eine plötzlich verlaufende Kraftäußerung, die auf dem Aus- dehnungsbestreben Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruht. Die Explosion eines Behälters (Kessel, Rohrleitung usw.) liegt nur unter besonderen Voraussetzungen vor. Die Wandung muss in einem solchen Umfang zerrissen werden, dass ein plötzlicher Ausgleich des Druck- unterschieds Druckunterschieds innerhalb und außerhalb des Behälters Behäl- ters stattfindet. Wird im Innern eines Behälters eine Explosion durch chemische Reaktion hervorgerufen, so ist ein Zerreißen seiner Wandung nicht erforderlich. Abweichend von B 2.1 sind Schäden durch Explosionen von Kampfmittel- altlasten Kampfmittelaltlasten aus beendeten Kriegsereignissen versichert.

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Samples: www.ostangler.de

Explosion. Explosion ist eine plötzlich verlaufende Kraftäußerung, die auf dem Aus- dehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruht. Die Explosion eines Behälters (Kessel, Rohrleitung usw.) liegt nur unter besonderen Voraussetzungen vor. Die Wandung muss in einem solchen Umfang zerrissen werden, dass ein plötzlicher Ausgleich des Druck- unterschieds innerhalb und außerhalb des Behälters stattfindet. Wird im Innern eines Behälters eine Explosion durch chemische Reaktion hervorgerufen, so ist ein Zerreißen seiner Wandung nicht erforderlich. Abweichend von B A 2.1 sind Schäden durch Explosionen von Kampfmittel- altlasten aus beendeten Kriegsereignissen versichert.

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Samples: www.kuenstler-fairsicherung.de

Explosion. Explosion ist eine plötzlich verlaufende Kraftäußerung, die auf dem Aus- dehnungsbestreben Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruht. Die Explosion eines Behälters (Kessel, Rohrleitung usw.) liegt nur unter besonderen Voraussetzungen vor. Die Wandung muss in einem solchen Umfang zerrissen werden, dass ein plötzlicher Ausgleich des Druck- unterschieds innerhalb und außerhalb des Behälters stattfindet. Wird im Innern eines Behälters eine Explosion durch chemische Reaktion hervorgerufen, so ist ein Zerreißen seiner Wandung nicht erforderlich. Abweichend von B 2.1 sind Schäden durch Explosionen von Kampfmittel- altlasten aus beendeten Kriegsereignissen versichert.

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Samples: dema-makler.de