Express-Aktien-Anleihe Musterklauseln

Express-Aktien-Anleihe. Bei den Schuldverschreibungen handelt es sich um Wertpapiere, die einen festen Zins i.H.v. ● unabhängig von dem Kurs der Aktie (wie unter dem Gliederungspunkt C.20 definiert) zahlen. Es besteht die Möglichkeit einer vorzeitigen Rückzahlung an dem Vorzeitigen Rückzahlungstermin (wie unter dem Gliederungspunkt C.15 definiert) abhängig von dem Kurs der Aktie zu dem Bewertungszeitpunkt (wie unter dem Gliederungspunkt C.16 definiert) an einem Bewertungstag (wie unter dem Gliederungspunkt C.15 definiert). Die Abwicklung an dem Rückzahlungstermin (wie unter dem Gliederungspunkt C.16 definiert) erfolgt durch [Lieferung von Aktien oder] eine Zahlung. [Ob an dem Rückzahlungstermin eine Zahlung oder eine Lieferung der Aktien erfolgt, hängt von dem Referenzpreis (wie unter dem Gliederungspunkt C.19 definiert) ab.] [Die Höhe der Zahlung an dem Rückzahlungstermin hängt von dem Referenzpreis (wie unter dem Gliederungspunkt C.19 definiert) ab.] 4.
Express-Aktien-Anleihe. Vorzeitige Rückzahlung Der Anleihegläubiger erhält an dem jeweiligen Vorzeitigen Rückzahlungstermin den Vorzeitigen Rückzahlungsbetrag, wenn der Kurs der Aktie zu dem Bewertungszeitpunkt an einem Bewertungstag auf oder über dem jeweiligen Vorzeitigen Rückzahlungslevel liegt. Liegt der Kurs der Aktie zu dem Bewertungszeitpunkt an einem Bewertungstag jedoch unter dem jeweiligen Vorzeitigen Rückzahlungslevel, erfolgt keine vorzeitige Rückzahlung an dem jeweiligen Vorzeitigen Rückzahlungstermin. Bewertungstag Vorzeitiges Rückzahlungs- level Vorzeitiger Rückzahlungs- betrag Vorzeitiger Rückzahlungs- termin [●]3 [●]4 [●]5 [●]6 Der Anleihegläubiger erhält an dem Rückzahlungstermin den Festgelegten Nennbetrag, wenn der Referenzpreis auf oder über dem Basispreis liegt. Liegt der Referenzpreis jedoch unter dem Basispreis, erhält der Anleihegläubiger eine festgelegte Anzahl an Aktien. Die Anzahl der Aktien berechnet sich aus dem Festgelegten Nennbetrag geteilt durch den Basispreis. Eventuelle Bruchteile von Aktien werden nicht geliefert, sondern in bar ausgeglichen. "Basispreis" ist ●. "Festgelegter Nennbetrag" ist ●.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.