Zins-Korridor-Anleihe Musterklauseln

Zins-Korridor-Anleihe. Bei den Schuldverschreibungen handelt es sich um Wertpapiere, bei denen der Zinssatz (wie unter dem Gliederungspunkt C.15 definiert) in der jeweiligen Zinsperiode (wie unter dem Gliederungspunkt C.15 definiert) abhängig von [der Kursentwicklung der Aktie (wie unter dem Gliederungspunkt C.20 definiert)] [dem Kurs der Aktie (wie unter dem Gliederungspunkt C.20 definiert) zu dem Bewertungszeitpunkt (wie unter dem Gliederungspunkt C.16 definiert) an jedem Bewertungstag (wie unter dem Gliederungspunkt C.16 definiert)] ist. An dem Rückzahlungstermin (wie unter dem Gliederungspunkt C.16 definiert) erhält der Anleihegläubiger den Kapitalschutzbetrag. "Kapitalschutzbetrag" ist ●. 14.
Zins-Korridor-Anleihe. Die Zins-Korridor-Anleihe wird bezogen auf den Festgelegten Nennbetrag und je Zinsperiode entsprechend dem jeweiligen Zinssatz verzinst. Der jeweilige Zinssatz entspricht dem Maximalzinssatz, wenn der [Beobachtungskurs] [Kurs der Aktie zu dem Bewertungszeitpunkt an jedem Bewertungstag] während des dem jeweiligen Zinszahlungstag zugeordneten Beobachtungszeitraums innerhalb der Bandbreite liegt. Liegt der [Beobachtungskurs mindestens einmal] [Kurs der Aktie zu dem Bewertungszeitpunkt an mindestens einem Bewertungstag] während des dem jeweiligen Zinszahlungstag zugeordneten Beobachtungszeitraums jedoch außerhalb der Bandbreite, entspricht der Zinssatz [dem Mindestzinssatz] [0 %]. [Während des Beobachtungszeitraums ist jeder festgestellte Kurs der Aktie maßgeblich.] ["Beobachtungskurs" ist jeder einzelne Kurs der Aktie, der in Bezug auf einen beliebigen Zeitpunkt innerhalb des Beobachtungszeitraums an der Börse (wie unter dem Gliederungspunkt C.19 definiert) notiert wird.] "Festgelegter Nennbetrag" ist ●. "
Zins-Korridor-Anleihe. Die Zins-Korridor-Anleihen werden mit dem jeweiligen variablen Zinssatz (wie unter Gliederungselement C.9 definiert) für die jeweilige Zinsperiode bezogen auf ihren Festgelegten Nennbetrag verzinst. [Vor der Verzinsung mit einem variablen Zinssatz werden sie für [eine Zinsperiode] [mehrere Zinsperioden] mit einem festen Zinssatz (wie unter Gliederungselement C.9 definiert) bezogen auf ihren Festgelegten Nennbetrag verzinst.] 5.
Zins-Korridor-Anleihe. Zinssatz" ist [[in Bezug auf den ● Zinszahlungstag ● %]30 und in Bezug auf alle weiteren jeweiligen Zinszahlungstage] ● %, sofern der Referenzzinssatz an dem Zinsfestlegungstag auf oder über der Untergrenze und auf oder unter der Obergrenze liegt. Ansonsten erfolgt für die jeweilige Zinsperiode keine Verzinsung. "Obergrenze" ist ● %. "Referenzzinssatz" ist ●. "Untergrenze" ist ● %. "Zinsfestlegungstag" ist ●.
Zins-Korridor-Anleihe. Im Hinblick auf die Höhe der Verzinsung der Zins-Korridor-Anleihen ist zu beachten, dass ein Ansteigen oder Absinken des Referenzzinssatzes im Rahmen der Obergrenze und Untergrenze zu einer Verzinsung mit einem Zinssatz in Höhe des festgelegten Wertes führt, während umgekehrt ein Ansteigen des Referenzzinssatzes über die Obergrenze oder ein Absinken des Referenzsatzes unter die Untergrenze die Verzinsung für die betreffende Zinsperiode entfallen läßt. BonusPlus-Anleihe Im Hinblick auf die Höhe der Verzinsung der Schuldverschreibungen ist zu beachten, dass ein Ansteigen des Referenzzinssatzes bis zum Schwellenwert regelmäßig zu einer höheren Verzinsung führt, während umgekehrt ein Absinken des Referenzzinssatzes zu einer Verringerung der Verzinsung führt. Sofern der Referenzzinssatz den Schwellenwert erreicht oder diesen überschreitet, hat dies zur Folge, dass der Anleihegläubiger nicht von einem Anstieg des Referenzzinssatzes profitiert, der zu einem variablen Zinssatz oberhalb des für den Zinssatz in diesem Fall festgelegten Wertes führt. Zinsdifferenz-Anleihe bzw. Zinsdifferenz-Pfandbriefe Im Hinblick auf die Höhe der Verzinsung der [Schuldverschreibungen] [Pfandbriefe] während der variablen Verzinsung ist zu beachten, dass ein Ansteigen der Referenzzinssatz-Differenz regelmäßig zu einer höheren Verzinsung führt, während umgekehrt ein Absinken der Referenzzinssatz-Differenz zu einer Verringerung der Verzinsung führt. [Die Anwendbarkeit eines Maximalzinssatzes führt dazu, dass der [Anleihegläubiger] [Pfandbriefgläubiger] nicht von einem Anstieg der Referenzzinssatz-Differenz profitiert, der zu einem variablen Zinssatz oberhalb des [jeweiligen] Maximalzinssatzes führen würde.] Zinsdifferenz-Anleihe mit Zielzins Im Hinblick auf die Höhe der Verzinsung der Schuldverschreibungen während der variablen Verzinsung ist zu beachten, dass ein Ansteigen der Referenzzinssatz-Differenz regelmäßig zu einer höheren Verzinsung führt, während umgekehrt ein Absinken der Referenzzinssatz-Differenz zu einer Verringerung der Verzinsung führt. [Die Anwendbarkeit [eines Maximalzinssatzes] [und] [des Zielzinses] führt dazu, dass der Anleihegläubiger nicht von einem Anstieg der Referenzzinssatz- Differenz profitiert, der zu einem [variablen Zinssatz für die betreffende Zinsperiode oberhalb des [jeweiligen] Maximalzinssatzes] [bzw.] [Gesamtzinses über die Laufzeit oberhalb des Zielzinses] führen würde.] Erreicht die Summe aller Zinssätze in einer Zinsperiode vor dem Rückzahlungste...

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

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