Extern bedingte Ausfallzeit“ Musterklauseln

Extern bedingte Ausfallzeit“. Die Vereinbarung zum Service-Level gilt nicht für Leistungs- und Verfügbarkeitsprobleme... • … aufgrund von Störungen und Ausfällen in den Microsoft-365-Diensten, die auf der Webseite „Dienststatus“ unter xxxxx://xxxxx.xxxxxxxxx.xxx/XxxxxXxxxxx/Xxxx#/xxxxxxxxxxxxx aufgeführt sind. • …aufgrund von höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Kriege, Terroranschläge, Aufstände, staatliche Maßnahmen). • … aufgrund von Netzwerk- und Geräteausfällen an Ihrem Standort oder zwischen dem Standort des Auftraggebers und den Rechenzentren, in denen die Shareflex Online Cloud-Dienste gehostet werden. • … aufgrund unzureichender Bandbreite oder der Nutzung von Hardware, Software und Diensten von Dritten, die nicht von dem Auftragnehmer bereitgestellt wurden. • … die während einer Vorschau (Preview), Vorab-, Test- oder Betaversion eines Dienstes oder Features aufgetreten sind. • … die durch ein Versäumnis der Benutzer des Kunden, erforderliche Konfigurationen einzuhalten, unterstützte Plattformen zu verwenden, Richtlinien für die akzeptable Nutzung einzuhalten, aufgrund der Nutzung des Diensts, die nicht mit den Features und Funktionen des Dienstes vereinbar sind (z. B. das Auslösen von massenhaften Ereignissen) oder die nicht den vom Auftragnehmer veröffentlichten Hilfestellungen entspricht, verursacht wurden. • … die durch die Verwendung eines Dienstes verursacht wurden, nachdem der Auftragnehmer Anweisungen kommuniziert hat, die Verwendung des Diensts zu ändern, und die Verwendung nicht wie angewiesen geändert wurde. • … die durch andere Personen verursacht wurden, die sich mit Hilfe der Passwörter oder Geräte des Auftraggebers Zugriff auf Netzwerk und Dienste des Auftragnehmers verschafft haben. • … die sich aufgrund fehlerhafter Eingaben, Nichteinhalten von Bedienungsanleitungen, falscher Anweisungen oder Argumenten ergeben (z.B. fehlerhafte kundenspezifische Erweiterungen oder Anforderung von Zugriffen auf nicht vorhandene Dateien). • … die sich aus Vorgängen ergeben, die zu einem Überschreiten von Kontingenten, Grenzen und Beschränkungen führen. • … die sich aus Versuchen seitens des Auftraggebers ergeben, Vorgänge durchzuführen, die vorgeschriebenen Kontingente überschreiten oder die sich durch die Drosselung durch den Auftragnehmer aufgrund der Annahme eines missbräuchlichen Verhaltens ergeben.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.