Akzeptable Nutzung Musterklauseln

Akzeptable Nutzung. Der Kunde darf die Cloud-Dienstleistung und oder die Plattform nicht dazu nutzen, andere oder die Dienstleistung zu schädigen. Z. B. darf der Kunde die Cloud-Dienstleistung nicht nutzen, um eine andere Person oder Organisation oder Trimble zu schädigen, zu bedrohen oder zu belästigen. Der Kunde darf nicht: die Cloud-Dienstleistung und/oder die Plattform (oder irgendein mit diesen verbundenes Netzwerk) beschädigen, blockieren, überlasten oder beeinträchtigen; die Cloud-Dienstleistung oder irgendeinen Teil derselben weiterverkaufen oder -vertreiben; irgendein nicht genehmigtes Mittel nutzen, um die Cloud-Dienstleistung und/oder die Plattform zu ändern, umzuleiten oder Zugang zu ihnen zu erhalten oder dies zu versuchen; irgendeine(n) automatische(n) Prozess oder Cloud-Dienstleistung (wie ein(e) Bot, Spider oder periodisches Caching von Trimble gespeicherten Informationen) nutzen, um Zugang zu der Cloud-Dienstleistung zu erhalten oder diese zu nutzen. Außerdem verspricht der Kunde, dass er keinen Dritten (einschließlich jeglicher Registrierter Nutzer) ermutigen oder unterstützen wird, (um):
Akzeptable Nutzung. Sie dürfen das Produkt nur in Übereinstimmung mit diesem Vertrag verwenden. Sie sind nicht berechtigt, Produkte zurückzuentwickeln (Reverse Engineering), zu dekompilieren, zu disassemblieren oder technische Beschränkungen im Produkt zu umgehen, außer in dem Maß, in dem dies durch anwendbares Recht ungeachtet dieser Einschränkungen zugelassen ist. Sie sind nicht berechtigt, Abrechnungsmechanismen, die Ihre Nutzung der Onlinedienste messen, zu deaktivieren, zu verfälschen oder anderweitig zu versuchen, diese zu umgehen. Sie sind nicht berechtigt, das Produkt oder Teile hiervon an Dritte zu vermieten, zu verleasen, zu verleihen, zu verkaufen, zu übertragen oder für Dritte zu hosten, sofern dies nicht gemäß den Bestimmungen für Onlinedienste ausdrücklich zulässig ist.
Akzeptable Nutzung. Sie dürfen die Dienstleistung nicht nutzen, um andere oder die Dienstleistung zu beschädigen. So dürfen Sie z. B. die Dienstleistung nicht nutzen, um eine andere Person, Organisation oder Trimble zu schädigen, zu bedrohen oder zu belästigen. Sie sind nicht berechtigt, die Dienstleistung (oder ein jegliches mit der Dienstleistung verbundenes Netzwerk) zu beschädigen, zu deaktivieren, zu überlasten oder zu beeinträchtigen; die Dienstleistung oder einen jeglichen Teil derselben weiterzuverkaufen oder weiter zu vertreiben; irgendwelche unzulässigen Mittel zu nutzen, um die Dienstleistung zu verändern, umzuleiten oder Zugang zu ihr zu erhalten oder dies zu versuchen; oder irgendeine(n) automatisierte(n) Prozess oder Dienstleistung (wie z.B. einen Bot, einen Spider oder ein periodisches Caching von Trimble gespeicherten Informationen) zu nutzen, um Zugang zu der Dienstleistung zu erhalten oder sie zu nutzen. Außerdem sagen Sie zu, dass Sie keinen Dritten (einschließlich jeglicher Befugter Nutzer) ermutigen oder unterstützen werden,

Related to Akzeptable Nutzung

  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Einlagensicherung Die Ikano Bank unterliegt der staatlichen schwedischen Einlagensicherung „Riksgälden - Swedish National Debt Office“. Die Einlagensicherung durch Riksgälden schützt Einlagen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro.

  • Mindestlohn 1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) zu beachten und den jeweils verbindlich vorgeschriebenen Mindestlohn zu zahlen. Die vorstehende Regelung gilt ebenfalls für vom Auftragnehmer eingesetzte Nachunternehmer und deren eingesetztes Personal.

  • Ausführung von Aufträgen Z 8. (1) Einen Auftrag, der seinem Inhalt nach typischerweise die Heranziehung eines Dritten erforderlich macht, erfüllt das Kreditinstitut durch Betrauung eines Dritten im eigenen Namen. Wählt das Kreditinstitut den Dritten aus, so haftet es für die sorgfältige Auswahl.

  • Prüfungen Sind für den Liefergegenstand Prüfungen vorgesehen, trägt der Lieferant die sachlichen und seine personellen Prüfkosten. Der Be- steller trägt seine personellen Prüfkosten. Der Lieferant hat dem Besteller die Prüfbereitschaft mindestens eine Woche vor dem für die Prüfung vorgesehenen Termin verbindlich anzuzeigen. Der Lie- ferant hat zudem mit dem Besteller einen Prüftermin zu vereinba- ren. Wird zu diesem Termin der Liefergegenstand nicht vorgestellt, so gehen die personellen Prüfkosten des Bestellers zu Lasten des Lieferanten. Sind infolge festgestellter Mängel wiederholte oder weitere Prüfungen erforderlich, so trägt der Lieferant hierfür alle sachlichen und personellen Kosten. Für die Werkstoffnachweise der Vormaterialien trägt der Lieferant die sachlichen und personel- len Kosten.

  • Berechnung 1. Für ein unvollständiges Arbeitsjahr sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu gewähren.

  • Aufrechnung und Zurückbehaltung Der Besteller darf nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung aufrechnen. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist dem Besteller nur gestattet, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht; diese Beschränkung findet keine Anwendung, wenn die Gegenansprüche des Bestellers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Befriedigungsrecht nach § 371 HGB steht dem Kunden nicht zu.

  • Rechnungslegung und Zahlung (Zu 8.3 und 8.4 der ÖNORM B 2110)

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.