Ausfallzeit Musterklauseln

Ausfallzeit. Die Dauer eines funktionellen Ausfalles wird durch ein Monitoring System auf Basis der Verfügbarkeitszeit gemessen. Es wird dabei die Zeit vom Störungsbeginn bis zur wieder verfügbaren Hauptfunktion eines Systems oder Service ermittelt, welche in den Zeitraum der Verfügbarkeitszeit fällt.
Ausfallzeit ist der Zeitraum in Minuten, bei dem eine Dienstleistung von einer ungeplanten Störung der Fehlerkategorie A betroffen ist. Jahr ist ein Zeitraum von 365 Kalendertagen oder 8.760 Stunden, in dem eine Dienstleistung erbracht wird. Das Jahr beginnt mit dem Tag der Bereitstellung der Dienstleistung und endet 365 Tage später.
Ausfallzeit. 1. Die Messung der Ausfallzeit beginnt durch die Störung der Kategorie A oder B.
Ausfallzeit. 1. Die Messung der Ausfallzeit beginnt frühestens nach Überschreiten einer möglichen Karenzzeit, sobald durch Eröffnung eines Trouble Tickets die gemeldete Störung als Fehler der Kategorie A eingestuft worden ist.
Ausfallzeit. Das Zeitfenster für geplante Wartungsmaßnahmen am IBM SaaS ist im IBM Software as a Service Support Handbook angegeben. Es können weitere Ausfallzeiten vorab anberaumt werden, die dem Kunden von der technischen Unterstützung mitgeteilt werden. Während dieser Zeit steht IBM SaaS abhängig von der Art der geplanten Wartungsmaßnahmen ggf. nicht zur Verfügung. Durch das Wartungsfenster bedingte Ausfallzeiten werden bei der Berechnung der SLA-Gutschriften nicht berücksichtigt. IBM behält sich das Recht vor, in Notfällen außerplanmäßige Ausfallzeiten anzuberaumen.
Ausfallzeit. Durch die Bereitstellung über einen Server kann es zu Ausfallzeiten kommen oder Sendungen können durch laufende Wartungsarbeiten verloren gehen. Wir empfehlen Ihnen deshalb, Ihren Kontostand und Details über das gekaufte Bild-/Videomaterial abzuspeichern.
Ausfallzeit. Ausfallzeit ist der Zeitraum außerhalb angekündigter Wartungsfenster, die dem ein SLA-relevanter Incident der Priorität 1 oder 2 vorliegt. Sie beginnt mit der Meldung des Incidents durch den Kunden auf den in Ziff. 3.4. de- finierten Kommunikationskanälen und endet mit dessen Behebung bzw. der Bereitstellung eines Workarounds.  Incidents durch höhere Gewalt (insb. Krieg, Streik, Naturkatastrophen, Pandemien), Sabotage und vergleich- bare, nicht von zvoove und/oder einem von zvoove eingesetzten Subunternehmer zu vertretenden Umstände;  Incidents, die nicht von zvoove und/oder einem von zvoove eingesetzten Subunternehmer unmittelbar zu ver- treten sind, wie z.B. Viren- und Hackerangriffe, Angriffe auf die Netz- bzw. Mail-Infrastruktur von zvoove oder eingesetzten Subunternehmern, DDoS-Attacken usw., wenn zvoove oder eingesetzte Subunternehmer den jeweiligen vertraglichen Verpflichtungen zum Schutz der relevanten Systeme nachgekommen sind oder der Kunde den Ausfall zu vertreten hat (z.B. unterbliebene Mitwirkung, eigene Fahrlässigkeit u.ä.)  Incidents, die auf Ausfälle von Teilen des Internets außerhalb des Einflussbereiches von zvoove zurückzuführen sind;  Incidentzeiträume, deren Ursache in der Blockierung des Konsolen- bzw. Remote-Zugangs durch den Kunden liegt;  Incidents aufgrund mangelnder Qualität oder Ausfall der vom Kunden eigenverantwortlich in das System ein- gebrachten Fremd-Software und/oder Hardware (z.B. eigene Router), soweit zvoove etwaigen diesbzgl. Sorg- faltspflichten ausreichend nachgekommen ist;  Incidents aufgrund von geplanten Unterbrechungen für Wartungsarbeiten, die in den vereinbarten Wartungs- fenstern liegen (= Zeiten planmäßiger Nichtverfügbarkeit);  Fälschlicherweise an zvoove gemeldete Incidents, die dem Kunden durch Xxxxxx in internen oder externen Überwachungs-/Monitoring-Diensten gemeldet werden;  Incidents, die aufgrund des Ausfalls eines Services außerhalb des Einflussbereichs von zvoove gemeldet wer- den, so dass fehlerfreie Services im Einflussbereich von zvoove nicht mehr erreichbar sind;  Incidents, die überwiegend vom Kunden oder fremden Dritten verschuldet wurden;  Incidents, die durch fehlende oder verzögerte Erfüllung von Mitwirkungspflichten des Kunden oder von ihm beauftragten Dritten verursacht wurden;  Incidents aufgrund eines fehlerhaften Verhaltens einer fremden Komponente außerhalb des Wirkungsberei- ches von zvoove  Incidents durch Verschulden des Kunden wegen fehlerhafter oder unzureichender Wa...
Ausfallzeit. Bei Diebstahl oder Reparatur­ und Servicearbeiten an dem Dienstrad ist der Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer nicht verpflichtet, für die Ausfallzeit ein Ersatzfahrrad zur Verfügung zu stellen oder die Ausfallzeit zu entschädigen.
Ausfallzeit. Die Ausfallzeit ist jene Zeit, die zwischen Störungsmeldung des Kunden und der Gutmeldung liegt. Als Ausfallzeiten gelten lediglich Störungen, die unter die Fehlerpriorität 1 fallen. Die Ausfallzeit wird durch Nicht-Servicezeiten unterbrochen.
Ausfallzeit. Die Ausfallzeit beginnt mit dem Eingang der Störungsmel- dung durch den Kunden bei Biteno und endet mit der Besei- tigung der Störung. Von der Ausfallzeit nicht umfasst sind reguläre, mindestens 3 Kalendertage zuvor angekündigte Wartungen sowie regelmäßige, vertraglich geregelte War- tungen. Regelmäßige Wartungen sind durch das Wartungs- fenster definiert. Die maximale Ausfallzeit in der Kernzeit in- nerhalb eines Monats beträgt 12 Stunden vom Beginn der Störungsbeseitigung bis zu deren Ende. Die maximale Aus- fallzeit pro Ausfall beträgt in der Regel nicht mehr als 12 Stunden vom Beginn der Störungsbeseitigung bis zu dessen Ende. Nur Zeiträume innerhalb der Kernzeit werden als Aus- fallzeiten gerechnet. Alle anderen Zeitenräume gelten aus- drücklich nicht als Ausfallzeiten. Störungen, die vom Kunden bzw. Dritten zu vertreten sind, werden nicht auf die Ausfall- zeit angerechnet. Biteno wird den Kunden nach der Beseiti- gung der Störung informieren.