Externe Vernetzung Musterklauseln
Externe Vernetzung. Wie wird die gesundheitliche Versorgungsplanung in die regionalen Strukturen eingebunden (externe Vernetzung)? Um die Leistung in die regionalen Strukturen einzubinden, soll ein Informationsaustausch zwi- schen der Beraterin/dem Berater und den vor Ort vorhandenen Versorgungsangeboten (z.B. Ret- tungsdienste, Krankenhäuser, Hospizdienste, SAPV-Teams) erfolgen. Dies kann beispielsweise in Form von Runden-Tischen, gemeinsamen Informationsveranstaltungen oder Netzwerktreffen erfolgen (§ 11 der Vereinbarung nach § 132g Abs. 3 SGB V).
