Fahrgelderstattung und Kündigung eines bestehenden Abonnements Musterklauseln

Fahrgelderstattung und Kündigung eines bestehenden Abonnements. Bei Exmatrikulation oder Tod erstatten die Verfassten Studentenschaften gegen entsprechenden Nachweis und Abgabe des SemesterTickets die nicht in Anspruch genommenen Fahrtkosten. Angefangene Monate bleiben bei der Berechnung des Erstattungsbetrages unberücksichtigt. Bei Verlust des SemesterTickets kann ein neues SemesterTicket nur von der Universität bzw. Hoch- schule ausgestellt werden. StudentInnen, die vor der Inanspruchnahme des SemesterTickets eine Monatskarte für Erwachsene persönlich abonniert haben, können zum Gültigkeitsbeginn des SemesterTickets dieses Abonnement kündigen. Auf die Erhebung des Unterschiedsbetrages zwischen Abonnementspreis und dem Preis der Monatskarte wird in diesem Fall verzichtet. 1. Gegen Vorlage einer gültigen BahnCard (BahnCard Jugend, BahnCard25 und BahnCard50) der Deut- schen Bahn erhalten Inhaber auf den nachfolgend aufgeführten Buslinien des VEJ Einzelkarten zum er- mäßigten Fahrpreis. Kinder erhalten darauf eine weitere Ermäßigung von 25 %, wobei der Fahrpreis auf volle 10 Cent gerundet wird. Die Bahncard 100 erlaubt die kostenfreie Fahrt, außer auf der Linie 460. 121 Wilhelmshaven – Schillig 313 Wittmund - Esens 211 Jever – Harlesiel 410 Aurich – Emden 212 Jever – Horumersiel 411 Georgsheil – Norden 214 Jever – Moorwarfen 412 Norden – Norddeich 215 Jever – Cäciliengroden 460 Aurich – Leer 216 Jever – Fedderwardergroden 620 Leer – Bad Nieuweschans 217 Jever – Middelsfähr 621 Leer – Emden 218 Jever – Friedeburg 622 Leer - Papenburg 219 Jever – Wilhelmshaven 623 Leer – Augustfehn 220 Jever – Sillenstede – Jever 624 Leer - Bunderhee - Xxxxxxxxxxx 000 Xxxxx – Wilhelmshaven 625 Leer – Westerstede 635 Leer – Xxxxxx 2. Folgende Angebote der Deutschen Bahn, und zwar Fahrscheine für einfache Fahrt und für Hin- und Rückfahrt (Normalpreis) Plan&Spar-Fahrscheine Mitfahrer-Fahrpreis Großkundenabonnement (GKA) Kurreisen (Kur-GKT) Urlaubsfahrten für Teilnehmer des Bundesfreiwilligendiensts Militärdienstfahrschein der Bundeswehr Dienstantrittsreisen der Bundeswehr Gruppenfahrscheine Rail & Fly- Fahrscheine werden auf folgenden Xxxxxxxxx xxx XXX xxxxxxxxx: 000 Xxxxxx - Xxxxxxxxx 313 Wittmund - Jever 620 Leer – Bad Nieuweschans Gruppenfahrscheine werden nur anerkannt, wenn die Beförderung mindestens 24 Stunden vor der Fahrt angemeldet wurde und ohne zusätzliche Leistungen durchgeführt werden kann. 3. Auf folgenden Buslinien des VEJ werden Zeitkarten Bus/Schiene anerkannt: 211 Jever – Harlesiel 412 Norden – Norddeich 213 Jever – Varel 62...

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  • Fremdleistungen / Beauftragung Dritter 5.1 Die Agentur ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“). 5.2 Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden, letztere nach vorheriger Information an den Kunden. Die Agentur wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt. 5.3 In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die dem Kunden namhaft gemacht wurden und die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Agenturvertrages aus wichtigem Grund.

  • EMISSIONSSPEZIFISCHE ZUSAMMENFASSUNG Einleitung mit Warnhinweisen

  • Eingruppierung, Entgelt und sonstige Leistungen 12 Eingruppierung § 13 Eingruppierung in besonderen Fällen § 14 Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit § 15 Tabellenentgelt § 16 Stufen der Entgelttabelle § 17 Allgemeine Regelungen zu den Stufen § 18 - gestrichen - § 19 Erschwerniszuschläge § 20 Jahressonderzahlung § 21 Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung § 22 Entgelt im Krankheitsfall § 23 Besondere Zahlungen § 24 Berechnung und Auszahlung des Entgelts § 25 Betriebliche Altersversorgung

  • Verarbeitung und Empfangsbestätigung von EDI-Nachrichten 3.1 Die Nachrichten werden so bald wie möglich nach dem Empfang verarbeitet, in jedem Fall jedoch innerhalb der in GPKE/ GeLi festgelegten Fristen. 3.2 Eine Empfangsbestätigung ist nach den Festlegungen der Bundesnetzagentur (GPKE und GeLi Gas) bzw. nach dem Lieferantenrahmenvertrag erforderlich.

  • Erstattungsanspruch des Kunden bei einer autorisierten Zahlung (1) Der Kunde kann bei einer autorisierten Zahlung aufgrund einer SEPA-Basis-Lastschrift binnen einer Frist von acht Wochen ab dem Zeitpunkt der Belastungsbuchung auf seinem Konto von der Bank ohne Angabe von Gründen die Erstattung des belasteten Lastschriftbetrages verlangen. Dabei bringt sie das Konto wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne die Belastung durch die Zahlung befunden hätte. Etwaige Zahlungsansprüche des Zahlungs- empfängers gegen den Kunden bleiben hiervon unberührt. (2) Der Erstattungsanspruch nach Absatz 1 ist ausgeschlossen, sobald der jeweilige Betrag der Lastschriftbelastungsbuchung durch eine ausdrückliche Genehmigung des Kunden unmittelbar gegenüber der Bank autorisiert worden ist. (3) Erstattungsansprüche des Kunden bei einer nicht erfolgten oder fehlerhaft ausgeführten autorisierten Zahlung richten sich nach Nummer A.2.6.2.

  • Erstattung bei einer nicht autorisierten Zahlung Im Falle einer vom Kunden nicht autorisierten Zahlung hat die Bank gegen den Kunden keinen Anspruch auf Erstattung ihrer Aufwendungen. Sie ist verpflichtet, dem Kunden den von seinem Konto abgebuchten Lastschriftbetrag zu erstatten. Dabei bringt sie das Konto wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne die Belastung durch die nicht autorisierte Zahlung befunden hätte. Diese Verpflichtung ist spätestens bis zum Ende des Geschäftstags gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis“ zu erfüllen, der auf den Tag folgt, an welchem der Bank angezeigt wurde, dass die Zahlung nicht autorisiert ist, oder die Bank auf andere Weise davon Kenntnis erhalten hat. Hat die Bank einer zuständigen Behörde berechtigte Gründe für den Verdacht, dass ein betrügerisches Verhalten des Kunden vorliegt, schriftlich mitgeteilt, hat die Bank ihre Verpflichtung aus Sätzen 2 und 3 unverzüglich zu prüfen und zu erfüllen, wenn sich der Betrugsverdacht nicht bestätigt.

  • Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen 9.1 Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. im Hotel. Das Hotel übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen. 9.2 Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Das Hotel ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist das Hotel berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Hotel abzustimmen. 9.3 Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde dies, darf das Hotel die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Hotel für die Dauer des Vorenthaltens des Raumes eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen.

  • Auftragsausführung bei Fremdwährungskonten Fremdwährungskonten des Kunden dienen dazu, Zahlungen an den Kunden und Verfügungen des Kunden in fremder Währung bargeldlos abzuwickeln. Verfügungen über Guthaben auf Fremdwährungskonten (zum Beispiel durch Überweisungen zu Lasten des Fremdwährungsguthabens) werden unter Einschaltung von Banken im Heimatland der Währung abgewickelt, wenn sie die Bank nicht vollständig innerhalb des eigenen Hauses ausführt.

  • Berichtigung, Einschränkung und Löschung von Daten (1) Der Auftragnehmer darf die Daten, die im Auftrag verarbeitet werden, nicht eigenmächtig sondern nur nach dokumentierter Weisung des Auftraggebers berichtigen, löschen oder deren Verarbeitung einschränken. Soweit eine betroffene Person sich diesbezüglich unmittelbar an den Auftragnehmer xxxxxx, wird der Auftragnehmer dieses Ersuchen unverzüglich an den Auftraggeber weiterleiten. (2) Soweit vom Leistungsumfang umfasst, sind Löschkonzept, Recht auf Vergessenwerden, Berichtigung, Datenportabilität und Auskunft nach dokumentierter Weisung des Auftraggebers unmittelbar durch den Auftragnehmer sicherzustellen.

  • Beauftragung Dritter Der Möbelspediteur kann einen weiteren Frachtführer mit der Durchführung des Umzugs beauftragen.