Common use of Fahrgelderstattung Clause in Contracts

Fahrgelderstattung. Für zurückgegebene Jahreswertmarken (persönlich oder JahresTicketPlus) wird gegen Vorlage der Empfangsbestätigung Fahrgeld erstattet. Der Tag der Rück- gabe der Wertmarke oder das Datum des Poststempels bei Übersendung mit der Post gilt als letzter Benutzungstag. Zur Errechnung des zu erstattenden Betrags werden von dem entrichteten Beförderungsentgelt abgezogen: – für jeden vollen Kalendermonat > bei persönlichen JahresTickets jedermann und Firmen-Abos der Preis einer entsprechenden Monatswertmarke für jedermann > bei persönlichen 9-Uhr-JahresTickets, 9-Uhr-Firmen-Abos und 14-Uhr- Junior-JahresTickets der Preis einer entsprechenden Monatswertmarke > bei JahresTicketPlus der Gattungen jedermann, Firmen-Abo, 9-Uhr-Ti- cket und 9-Uhr-Firmen-Abo ein Zehntel des jeweils gültigen Preises ei- nes entsprechenden JahresTicketPlus > bei Senioren-JahresTickets ein Zehntel des jeweils gültigen Preises eines Senioren-JahresTickets – für angebrochene Monate > bei persönlichen JahresTickets jedermann und Firmen-Abos je Gültig- keitstag 4% des Preises einer entsprechenden Monatswertmarke für Je- dermann > bei persönlichen 9-Uhr-JahresTickets, 9-Uhr-Firmen-Abos und 14-Uhr- Junior-JahresTickets je Gültigkeitstag 4% des Preises einer entspre- chenden Monatswertmarke > bei JahresTicketPlus der Gattungen jedermann, Firmen-Abo, 9-Uhr-Ti- cket und 9-Uhr-Firmen-Abo je Gültigkeitstag 4% eines Zehntels des je- weils gültigen Preises eines entsprechenden Jahres-TicketPlus > bei Senioren-JahresTickets 4% eines Zehntels des jeweils gültigen Prei- ses eines entsprechenden Senioren-JahresTickets Erfolgt die Rückgabe eines JahresTickets aufgrund eines zeitlich direkt anschließen- den Neukaufs eines anderen JahresTickets, wird zur Errechnung des zu erstatten- den Betrags von dem entrichteten Beförderungsentgelt je Gültigkeitstag 1/360 des Preises abgezogen. Komplette Monate werden generell mit 30 Tagen angesetzt. Für JahresTicketPlus-Wertmarken besteht bei Krankheit kein Anspruch auf Er- stattung. Für persönliche Wertmarken wird bei Krankheit Fahrgeld nur erstattet, wenn diese mit Reiseunfähigkeit verbunden ist und ununterbrochen länger als 15 Tage dauert. Die mit Reiseunfähigkeit verbundene Krankheit ist vom Fahrgast durch Vorlage eines ärztlichen Attestes oder einer Bescheinigung eines Kranken- hauses oder einer Krankenkasse nachzuweisen. Für jeden weiteren Krankheitstag wird 1/360 des Preises der Jahreswertmarke erstattet. Von dem zu erstattenden Betrag wird ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 5,00 € abgezogen, es sei denn, der Fahrgast weist nach, dass Bearbeitungskosten über- haupt nicht oder nur in wesentlich geringerer Höhe entstanden sind.

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Fahrgelderstattung. Für zurückgegebene Jahreswertmarken (persönlich oder JahresTicketPlus) wird gegen Vorlage der Empfangsbestätigung Fahrgeld erstattet. Der Tag der Rück- gabe der Wertmarke oder das Datum des Poststempels bei Übersendung mit der Post gilt als letzter Benutzungstag. Zur Errechnung des zu erstattenden Betrags werden von dem entrichteten Beförderungsentgelt abgezogen: – für jeden vollen Kalendermonat > bei persönlichen JahresTickets jedermann und Firmen-Abos der Preis einer entsprechenden Monatswertmarke für jedermann > bei persönlichen 9-Uhr-JahresTickets, 9-Uhr-Firmen-Abos und 14-Uhr- Junior-JahresTickets der Preis einer entsprechenden Monatswertmarke > Monatswertmar- ke → bei JahresTicketPlus der Gattungen jedermann, Firmen-Abo, 9-Uhr-Ti- cket Uhr- Ticket und 9-Uhr-Firmen-Abo ein Zehntel des jeweils gültigen Preises ei- nes eines entsprechenden JahresTicketPlus > bei Senioren-JahresTickets ein Zehntel des jeweils gültigen Preises eines Senioren-JahresTickets – für angebrochene Monate > bei persönlichen JahresTickets jedermann und Firmen-Abos je Gültig- keitstag 4% des Preises einer entsprechenden Monatswertmarke für Je- dermann > Jedermann → bei persönlichen 9-Uhr-JahresTickets, 9-Uhr-Firmen-Abos und 14-Uhr- Junior-JahresTickets je Gültigkeitstag 4% des Preises einer entspre- chenden Monatswertmarke > bei JahresTicketPlus der Gattungen jedermann, Firmen-Abo, 9-Uhr-Ti- cket und 9-Uhr-Firmen-Abo je Gültigkeitstag 4% eines Zehntels des je- weils gültigen Preises eines entsprechenden Jahres-TicketPlus > bei Senioren-JahresTickets 4% eines Zehntels des jeweils gültigen Prei- ses eines entsprechenden Senioren-JahresTickets Erfolgt die Rückgabe eines JahresTickets aufgrund eines zeitlich direkt anschließen- den Neukaufs eines anderen JahresTickets, wird zur Errechnung des zu erstatten- den Betrags von dem entrichteten Beförderungsentgelt je Gültigkeitstag 1/360 des Preises abgezogen. Komplette Monate werden generell mit 30 Tagen angesetzt. Für JahresTicketPlus-Wertmarken besteht bei Krankheit kein Anspruch auf Er- stattung. Für persönliche Wertmarken wird bei Krankheit Fahrgeld nur erstattet, wenn diese mit Reiseunfähigkeit verbunden ist und ununterbrochen länger als 15 Tage dauert. Die mit Reiseunfähigkeit verbundene Krankheit ist vom Fahrgast durch Vorlage eines ärztlichen Attestes oder einer Bescheinigung eines Kranken- hauses oder einer Krankenkasse nachzuweisen. Für jeden weiteren Krankheitstag wird 1/360 des Preises der Jahreswertmarke erstattet. Von dem zu erstattenden Betrag wird ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 5,00 € abgezogen, es sei denn, der Fahrgast weist nach, dass Bearbeitungskosten über- haupt nicht oder nur in wesentlich geringerer Höhe entstanden sind.

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Samples: download.vvs.de, www.s-bahn-stuttgart.de

Fahrgelderstattung. Für zurückgegebene Jahreswertmarken (persönlich oder JahresTicketPlus) wird gegen Vorlage der Empfangsbestätigung Fahrgeld erstattet. Der Tag der Rück- gabe der Wertmarke oder das Datum des Poststempels bei Übersendung mit der Post gilt als letzter Benutzungstag. Zur Errechnung des zu erstattenden Betrags werden von dem entrichteten Beförderungsentgelt abgezogen: – für jeden vollen Kalendermonat > bei persönlichen JahresTickets jedermann und Firmen-Abos der Preis einer entsprechenden Monatswertmarke für jedermann > bei persönlichen 9-Uhr-JahresTickets, 9-Uhr-Firmen-Abos und 14-Uhr- Junior-JahresTickets der Preis einer entsprechenden Monatswertmarke > Monatswertmar- ke → bei JahresTicketPlus der Gattungen jedermann, Firmen-Abo, 9-Uhr-Ti- cket Uhr- Ticket und 9-Uhr-Firmen-Abo ein Zehntel des jeweils gültigen Preises ei- nes eines entsprechenden JahresTicketPlus > bei Senioren-JahresTickets ein Zehntel des jeweils gültigen Preises eines Senioren-JahresTickets für angebrochene Monate > bei persönlichen JahresTickets jedermann und Firmen-Abos je Gültig- keitstag 4% des Preises einer entsprechenden Monatswertmarke für Je- dermann > Jedermann → bei persönlichen 9-Uhr-JahresTickets, 9-Uhr-Firmen-Abos und 14-Uhr- Junior-JahresTickets je Gültigkeitstag 4% des Preises einer entspre- chenden Monatswertmarke > bei JahresTicketPlus der Gattungen jedermann, Firmen-Abo, 9-Uhr-Ti- cket und 9-Uhr-Firmen-Abo je Gültigkeitstag 4% eines Zehntels des je- weils gültigen Preises eines entsprechenden Jahres-TicketPlus > bei Senioren-JahresTickets 4% eines Zehntels des jeweils gültigen Prei- ses eines entsprechenden Senioren-JahresTickets Erfolgt die Rückgabe eines JahresTickets aufgrund eines zeitlich direkt anschließen- den Neukaufs eines anderen JahresTickets, wird zur Errechnung des zu erstatten- den Betrags von dem entrichteten Beförderungsentgelt je Gültigkeitstag 1/360 des Preises abgezogen. Komplette Monate werden generell mit 30 Tagen angesetzt. Für JahresTicketPlus-Wertmarken besteht bei Krankheit kein Anspruch auf Er- stattung. Für persönliche Wertmarken wird bei Krankheit Fahrgeld nur erstattet, wenn diese mit Reiseunfähigkeit verbunden ist und ununterbrochen länger als 15 Tage dauert. Die mit Reiseunfähigkeit verbundene Krankheit ist vom Fahrgast durch Vorlage eines ärztlichen Attestes oder einer Bescheinigung eines Kranken- hauses oder einer Krankenkasse nachzuweisen. Für jeden weiteren Krankheitstag wird 1/360 des Preises der Jahreswertmarke erstattet. Von dem zu erstattenden Betrag wird ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 5,00 € abgezogen, es sei denn, der Fahrgast weist nach, dass Bearbeitungskosten über- haupt nicht oder nur in wesentlich geringerer Höhe entstanden sind.

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Samples: www.ssb-ag.de

Fahrgelderstattung. Für zurückgegebene Jahreswertmarken (persönlich oder JahresTicketPlusJahres- TicketPlus) wird gegen Vorlage der Empfangsbestätigung Fahrgeld erstattet. Der Tag der Rück- gabe Rückgabe der Wertmarke oder das Datum des Poststempels bei Übersendung mit der Post gilt als letzter BenutzungstagBenut- zungstag. Zur Errechnung des zu erstattenden Betrags werden von dem entrichteten Beförderungsentgelt abgezogen: – für jeden vollen Kalendermonat > bei persönlichen JahresTickets jedermann und Firmen-Abos der Preis einer entsprechenden Monatswertmarke für jedermann > bei persönlichen 9-Uhr-JahresTickets, 9-Uhr-Firmen-Abos und 14-Uhr- Uhr-Junior-JahresTickets der Preis einer entsprechenden Monatswertmarke > bei JahresTicketPlus der Gattungen jedermann, Firmen-Abo, 9-Uhr-Ti- cket Ticket und 9-Uhr-Firmen-Abo ein Zehntel des jeweils gültigen gül- tigen Preises ei- nes eines entsprechenden JahresTicketPlus > bei Senioren-JahresTickets ein Zehntel des jeweils gültigen Preises eines Senioren-JahresTickets – für angebrochene Monate > bei persönlichen JahresTickets jedermann und Firmen-Abos je Gültig- keitstag Gültigkeitstag 4% des Preises einer entsprechenden Monatswertmarke für Je- dermann > Jedermann ● bei persönlichen 9-Uhr-JahresTickets, 9-Uhr-Firmen-Abos und 14-Uhr- Uhr-Junior-JahresTickets je Gültigkeitstag 4% des Preises einer entspre- chenden entsprechenden Monatswertmarke > bei JahresTicketPlus der Gattungen jedermann, Firmen-Abo, 9-Uhr-Ti- cket Ticket und 9-Uhr-Firmen-Abo je Gültigkeitstag 4% eines Zehntels des je- weils jeweils gültigen Preises eines entsprechenden Jahres-TicketPlus > bei Senioren-JahresTickets 4% eines Zehntels des jeweils gültigen Prei- ses Preises eines entsprechenden Senioren-JahresTickets Erfolgt die Rückgabe eines JahresTickets aufgrund eines zeitlich direkt anschließen- den anschließenden Neukaufs eines anderen JahresTickets, wird zur Errechnung des zu erstatten- den erstattenden Betrags von dem entrichteten Beförderungsentgelt Beför- derungsentgelt je Gültigkeitstag 1/360 des Preises abgezogen. Komplette Monate werden generell mit 30 Tagen angesetzt. Für JahresTicketPlus-Wertmarken besteht bei Krankheit kein Anspruch auf Er- stattungErstattung. Für persönliche Wertmarken wird bei Krankheit Fahrgeld nur erstattet, wenn diese mit Reiseunfähigkeit verbunden ist und ununterbrochen unun- terbrochen länger als 15 Tage dauert. Die mit Reiseunfähigkeit verbundene verbun- dene Krankheit ist vom Fahrgast durch Vorlage eines ärztlichen Attestes oder einer Bescheinigung eines Kranken- hauses Krankenhauses oder einer Krankenkasse Kranken- kasse nachzuweisen. Für jeden weiteren Krankheitstag wird 1/360 des Preises der Jahreswertmarke erstattet. Von dem zu erstattenden Betrag wird ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 5,00 € abgezogen, es sei denn, der Fahrgast weist nach, dass Bearbeitungskosten über- haupt Bear- beitungskosten überhaupt nicht oder nur in wesentlich geringerer Höhe entstanden sind.

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Samples: www.ssb-ag.de