Gesamtschuldnerhaftung Musterklauseln

Gesamtschuldnerhaftung. Ist der Jahreskarteninhaber nicht Inhaber des in der Einzugser- mächtigung genannten Xxxxxx, so haften der Inhaber der Karte und der Kontoinhaber als Gesamtschuldner für die Einhaltung aller Verpflichtungen des Inhabers und des Kontoinhabers aus dem Jahreskartenvertrag.
Gesamtschuldnerhaftung. Ist der Abonnent nicht Inhaber des in der Einzugsermächtigung genannten Xxxxxx, so haften der Abonnent und der Kontoinha- ber als Gesamtschuldner für die Einhaltung aller Verpflichtun- gen des Abonnenten und des Kontoinhabers aus dem Abonne- mentvertrag. Das Abonnement gilt nach der Mindestlaufzeit von 12 Monaten fortlaufend, bis eine der Vertragsparteien kündigt. Für neu ab- geschlossene Abonnements innerhalb des Aktionszeitraumes vom 01.06.2021 bis zum 01.06.2022 (letzter Tag des Laufzeit- beginns) beträgt die Mindestlaufzeit nur 3 anstatt 12 Monate. Wenn der Inhaber des U21-Abos während der Vertragslaufzeit das 21. Lebensjahr vollendet, muss dieser das Abonnement fristgerecht kündigen. Wenn der Inhaber eines Job-Abos aus dem Unternehmen mit Rahmenvertrag ausscheidet, endet der Anspruch auf ein Job- Abo. Es muss auf Antrag des Abonnenten in ein anderes Abon- nement umgewandelt oder vom Abonnenten gekündigt werden. Abonnement-Fahrscheine bestehen aus Kartenbögen mit je- weils 4 Monatskarten, die grundsätzlich in den Monaten April, August und Dezember versendet werden. Je nach Termin des Abonnementbeginns können einzelne Monatskarten ungültig gestempelt sein, damit der Versandrhythmus gewahrt bleibt. Der Abonnent hat den Fahrschein auf Richtigkeit und Vollstän- digkeit zu prüfen. Beanstandungen sind unverzüglich der VRB- Abo-Zentrale anzuzeigen.
Gesamtschuldnerhaftung. Ist der Abonnent nicht Inhaber des in der Einzugsermächtigung genannten Xxxxxx, so haften der Abonnent bzw. Sorgeberechtigte und der Kontoinhaber als Gesamtschuldner für die Ein- haltung aller Verpflichtungen (insbesondere der Zahlungsverpflichtungen) aus dem Abo-Ver- trag.
Gesamtschuldnerhaftung. Ist der Abonnent nicht Inhaber des in der SEPA-Last- schrift genannten Xxxxxx, so haften der Abonnent bzw. Sorgeberechtigte und der Kontoinhaber als Ge- samtschuldner für die Einhaltung aller Verpflichtun- gen (insbesondere der Zahlungsverpflichtungen) aus dem ABO-Vertrag.
Gesamtschuldnerhaftung. Ist der Abonnent nicht Inhaber des in der Einzugsermächtigung genannten Xxxxxx, so haften der Abonnent und der Kon- toinhaber als Gesamtschuldner für die Einhaltung aller vertraglichen Zahlungsverpflichtungen des Abonnenten aus dem Abonnementvertrag. Ist der Abonnent einer Monatskarte übertragbar nicht ihr unmittelbarer Besitzer, so haften der Abonnent, der Kontoinhaber und der unmittelbare Besitzer als Gesamtschuldner für die Einhaltung aller vertraglichen Zahlungsverpflichtungen des Abonnenten aus dem Abonnementvertrag.
Gesamtschuldnerhaftung. Ist der Jobticket-Nutzer nicht Inhaber des in der Einzugsermächtigung genannten Xxxxxx, so haften der Jobticket-Nutzer bzw. Sorgeberechtigte und der Kontoinha- ber als Gesamtschuldner für die Einhaltung aller Verpflichtungen (insbesondere der Zahlungsverpflichtungen) aus dem Jobticket-Vertrag.
Gesamtschuldnerhaftung. Ist der Abonnent nicht Inhaber des in der Einzugsermächtigung genannten Xxxxxx, so haften der Abonnent und der Kontoinha- ber als Gesamtschuldner für die Einhaltung aller Verpflichtun- gen des Abonnenten und des Kontoinhabers aus dem Abonne- mentvertrag. Das Abonnement gilt auf unbestimmte Zeit und kann mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden (siehe Punkt g). Wenn der Inhaber des U21-Abos während der Vertragslaufzeit das 21. Lebensjahr vollendet, muss dieser das Abonnement fristgerecht kündigen. Wenn der Inhaber eines Job-Abos aus dem Unternehmen mit Rahmenvertrag ausscheidet, endet der Anspruch auf ein Job- Abo. Es muss auf Antrag des Abonnenten in ein anderes Abon- nement umgewandelt oder vom Abonnenten gekündigt werden. Abonnement-Fahrscheine bestehen aus Kartenbögen mit je- weils 4 Monatskarten, die grundsätzlich in den Monaten April, August und Dezember versendet werden. Je nach Termin des Abonnementbeginns können einzelne Monatskarten ungültig gestempelt sein, damit der Versandrhythmus gewahrt bleibt. Der Abonnent hat den Fahrschein auf Richtigkeit und Vollstän- digkeit zu prüfen. Beanstandungen sind unverzüglich der VRB- Abo-Zentrale anzuzeigen.
Gesamtschuldnerhaftung. Ist der Sorgeberechtigte nicht Kontoinhaber des in der Einzugsermächti- gung genannten Xxxxxx, so haften Sorgeberechtigter und Kontoinhaber als Gesamtschuldner für die Einhaltung aller Verpflichtungen (insbesondere der Zahlungsverpflichtung) aus dem Vertrag.
Gesamtschuldnerhaftung. Ist der Abonnent nicht Inhaber des in der Einzugsermächtigung genannten Xxxxxx, so haften der Abonnent und der Kon- toinhaber als Gesamtschuldner für die Einhaltung aller Verpflichtungen des Abonnenten und des Kontoinhabers aus dem Abonnementvertrag. Ist der Abonnent einer GVH MobilCard übertragbar nicht ihr unmittelbarer Besitzer, so haften der Abonnent, der Kontoin- haber und der unmittelbare Besitzer als Gesamtschuldner für die Einhaltung aller Verpflichtungen des Abonnenten und des unmittelbaren Besitzers aus dem Abonnementvertrag.
Gesamtschuldnerhaftung. Ist der Abonnent nicht Inhaber des beim SEPA Lastschriftmandats genannten Xxxxxx, so haften der Abonnent und der Kontoinhaber als Gesamtschuldner für die Einhaltung aller Verpflichtungen des Abonnenten und des Kontoinhabers aus dem Abonnementvertrag.