Common use of Fahrzeuganprall Clause in Contracts

Fahrzeuganprall. Fahrzeuganprall ist jede unmittelbare Berührung versicherter Sachen oder Gebäude, in denen sich versicherte Sachen befinden, durch Schienen- oder Straßenfahrzeuge, die nicht vom Versicherungsnehmer, dem Benutzer der Gebäude oder deren Arbeitnehmer betrieben werden.

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Samples: Inhaltsversicherung Für Bäckereien, Inhaltsversicherung Für Gastronomie, Versicherungsinformation

Fahrzeuganprall. Fahrzeuganprall ist jede unmittelbare Berührung versicherter Sachen durch sonstige Fahrzeuge ihrer Teile oder Gebäude, in denen sich versicherte Sachen befinden, durch Schienen- oder StraßenfahrzeugeLadung, die nicht vom Versicherungsnehmer, dem Benutzer Mieter (bzw. Pächter) der versicherten Gebäude oder deren Arbeitnehmer betrieben Arbeitnehmern gelenkt werden. Nicht ver- sichert sind Schäden durch Verschleiß.

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Samples: Wohngebäudeversicherung, Wohngebäudeversicherung

Fahrzeuganprall. Fahrzeuganprall ist jede unmittelbare Berührung versicherter Sachen oder Gebäude, in denen sich versicherte Sachen befindenbe- finden, durch Schienen- oder Straßenfahrzeuge, die nicht vom Versicherungsnehmer, dem Benutzer der Gebäude oder deren Arbeitnehmer betrieben werden.

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Samples: Business Insurance Terms and Conditions, Inhaltsversicherung

Fahrzeuganprall. Fahrzeuganprall ist jede unmittelbare Berührung versicherter Sachen oder Gebäude, in denen sich versicherte Sachen befinden, durch Schienen- oder Straßenfahrzeuge, die nicht vom VersicherungsnehmerVersicherungs- nehmer, dem Benutzer der Gebäude oder deren Arbeitnehmer Ar- beitnehmer betrieben werden.

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Samples: Gewerbe Gebäudeversicherung

Fahrzeuganprall. Fahrzeuganprall ist jede unmittelbare Berührung versicherter von Schienen- oder Straßenfahrzeugen mit versicherten Sachen oder GebäudeGebäuden, in denen sich versicherte Sachen befinden, durch Schienen- oder Straßenfahrzeuge, die nicht vom Versicherungsnehmer, dem Benutzer der Gebäude oder deren Arbeitnehmer betrieben werden.. Nicht versichert sind

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Samples: Versicherungsvertrag

Fahrzeuganprall. Fahrzeuganprall ist jede unmittelbare Berührung versicherter Sachen durch Schienen-, Straßen-, Wasserfahrzeuge oder Gebäude, in denen deren Ladung. Dies erstreckt sich versicherte Sachen befinden, durch Schienen- oder Straßenfahrzeugenicht auf Schäden, die nicht von Fahrzeugen verursacht wer- den, die vom Versicherungsnehmer, dem Benutzer Mieter bzw. Pächter der versicher- ten Gebäude oder deren Arbeitnehmer Arbeitnehmern betrieben werden.

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Samples: Versicherungsbedingungen