Fahrzeuganprall. Beschädigung oder Zerstörung des versicherten Gebäudes durch Kollision oder Anprall eines Fahrzeuges. Es besteht kein Versicherungsschutz für Schäden an Fahrzeugen samt Ladung.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen, Allgemeine Versicherungsbedingungen, Allgemeine Versicherungsbedingungen