Common use of Fahrzeuganprall Clause in Contracts

Fahrzeuganprall. Fahrzeuganprall ist jede unmittelbare Berührung von Schienen- oder Stra- ßenfahrzeugen sowie deren Teile oder Ladungen mit versicherten Sachen oder Gebäuden, in denen sich versi- cherte Sachen befinden. Nicht versichert sind a) Schäden, die von Fahrzeugen ver- ursacht werden, die vom Versiche- rungsnehmer, dem Benutzer der versicherten Gebäude oder deren Arbeitnehmer betrieben werden; b) Schäden durch Verschleiß; c) Schäden an Fahrzeugen; d) Schäden an Zäunen, Straßen und Wegen;

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Samples: Gewerbe Gebäudeversicherung, Allgemeine Bedingungen Der Basler Gewerbe Inhalt Versicherung

Fahrzeuganprall. Fahrzeuganprall ist jede unmittelbare Berührung von Schienen- oder Stra- ßenfahrzeugen sowie deren Teile oder Ladungen mit versicherten Sachen Sa- chen oder Gebäuden, in denen sich versi- cherte versicherte Sachen befinden. Nicht versichert sind a) Schäden, die von Fahrzeugen ver- ursacht werden, die vom Versiche- rungsnehmer, dem Benutzer der versicherten Gebäude oder deren Arbeitnehmer betrieben werden; b) Schäden durch Verschleiß; c) Schäden an Fahrzeugen; d) Schäden an Zäunen, Straßen und Wegen;

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Samples: Gewerbe Gebäudeversicherung

Fahrzeuganprall. Fahrzeuganprall ist jede unmittelbare Berührung Berüh­ rung von Schienen- Schienen­ oder Stra- ßenfahrzeugen Straßenfahrzeugen sowie deren Teile oder Ladungen mit versicherten versicher­ ten Sachen oder Gebäuden, in denen sich versi- versi­ cherte Sachen befinden. Nicht versichert sind a) Schäden, die von Fahrzeugen ver- ursacht verursacht werden, die vom Versiche- rungsnehmerVersicherungsnehmer, dem Benutzer der versicherten Gebäude oder deren Arbeitnehmer betrieben werden; b) Schäden durch Verschleiß; c) Schäden an Fahrzeugen; d) Schäden an Zäunen, Straßen und Wegen;

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen