Common use of Fahrzeugwechsel Clause in Contracts

Fahrzeugwechsel. Wenn Sie während der Laufzeit Ihrer Kfz-Versicherung Ihren alten Wagen veräußern oder →außerbetriebsetzen und ein anderes Fahrzeug auf sich zulassen, gilt dies als Fahrzeugwechsel. →Gesamtneuwert Unter Gesamtneuwert versteht man im Zusammenhang mit den mitversicherten Teilen den Preis, der bei Neuanschaffung für die Teile bezahlt wurde. →Gesetzliche Mindestversicherungssumme Der Gesetzgeber schreibt im Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) für die Kfz-Haftpflichtversicherung vor, welche Versicherungssum- men der Versicherungsschutz mindestens aufweisen muss. Die gesetzlichen Versicherungssummen betragen derzeit: • 7,5 Mio. Euro für Personenschäden • 1.220.000 Euro für Sachschäden • 50.000 Euro für reine Vermögensschäden →Internationale Versicherungskarte Die Internationale Versicherungskarte ist Bestandteil eines interna- tionalen Systems zum Nachweis ausreichenden Versicherungs- schutzes bei Auslandsfahrten. Mit der Internationalen Versiche- rungskarte kann man innerhalb der Mitgliedsstaaten mit der Kfz- Haftpflichtversicherung des Herkunftslandes in andere Länder ein- reisen. Es ist nicht notwendig an der Grenze eine dem nationalen Recht entsprechende Versicherungsdeckung nachzukaufen. In den meisten Ländern muss die Internationale Versicherungskarte heute nicht mehr an der Grenze vorgezeigt werden. Es genügt das amtliche Kennzeichen als Nachweis (sog. Kennzeichenabkom- men). Trotzdem empfehlen wir bei Auslandsfahrten grundsätzlich das Mitführen einer Internationalen Versicherungskarte. →Kraftrad Kraftrad ist die amtliche Bezeichnung für ein Motorrad. Als Krafträ- der gelten zweirädrige Motorräder mit oder ohne Beiwagen, die ein amtliches Kennzeichen führen müssen.

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Fahrzeugwechsel. Wenn Sie während der Laufzeit Ihrer Kfz-Versicherung Ihren alten Wagen veräußern oder →außerbetriebsetzen und ein anderes Fahrzeug auf sich zulassen, gilt dies als Fahrzeugwechsel. →Gesamtneuwert Unter Gesamtneuwert versteht man im Zusammenhang mit den mitversicherten Teilen den Preis, der bei Neuanschaffung für die das Fahrzeug inklusive der Teile bezahlt wurde. →Gesetzliche Mindestversicherungssumme Der Zum Schutz des Verkehrsopfers schreibt der Gesetzgeber schreibt im Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) für die Kfz-Haftpflichtversicherung Haftpflichtversiche- rung vor, welche Versicherungssum- men Versicherungssummen der Versicherungsschutz mindestens aufweisen muss. Die gesetzlichen Versicherungssummen betragen derzeit: • 7,5 Mio. Euro für Personenschäden • 1.220.000 1.120.000 Euro für Sachschäden • 50.000 Euro für reine Vermögensschäden →Internationale Versicherungskarte (Grüne Versicherungskarte) Die Internationale Versicherungskarte wird umgangssprachlich we- gen ihrer Farbe Grüne Versicherungskarte genannt und ist Bestandteil Be- standteil eines interna- tionalen internationalen Systems zum Nachweis ausreichenden Versicherungs- schutzes ausreichen- den Versicherungsschutzes bei Auslandsfahrten. Mit der Internationalen Versiche- rungskarte kann man Internatio- nalen Versicherungskarte ist es innerhalb der Mitgliedsstaaten möglich, mit der Kfz- Kfz-Haftpflichtversicherung des Herkunftslandes in andere Länder ein- reisen. Es ist nicht notwendig einzureisen, ohne an der Grenze eine dem nationalen nationa- len Recht entsprechende Versicherungsdeckung nachzukaufennachkaufen zu müssen. In den meisten Ländern muss die Internationale Versicherungskarte Versiche- rungskarte heute nicht mehr an der Grenze vorgezeigt werden. Es genügt , da das amtliche Kennzeichen als Nachweis genügt (sog. Kennzeichenabkom- menKennzei- chenabkommen). Trotzdem empfehlen wir wird bei Auslandsfahrten grundsätzlich das Mitführen einer Internationalen VersicherungskarteVersicherungskarte empfohlen. →Kraftrad Kraftrad ist die amtliche Bezeichnung für ein Motorrad. Als Krafträ- der gelten zweirädrige Motorräder mit oder ohne Beiwagen, die ein amtliches Kennzeichen führen müssen.

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Fahrzeugwechsel. Wenn Sie während der Laufzeit Ihrer Kfz-Versicherung Ihren alten Wagen veräußern oder →außerbetriebsetzen und ein anderes Fahrzeug auf sich zulassen, gilt dies als Fahrzeugwechsel. →Gesamtneuwert Unter Gesamtneuwert versteht man im Zusammenhang mit den mitversicherten Teilen den Preis, der bei Neuanschaffung für die Teile bezahlt wurde. →Gesetzliche Mindestversicherungssumme Der Zum Schutz des Verkehrsopfers schreibt der Gesetzgeber schreibt im Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) für die Kfz-Haftpflichtversicherung Haftpflichtversiche- rung vor, welche Versicherungssum- men Versicherungssummen der Versicherungsschutz mindestens aufweisen muss. Die gesetzlichen Versicherungssummen betragen derzeit: • 7,5 Mio. Euro für Personenschäden • 1.220.000 1.120.000 Euro für Sachschäden • 50.000 50 000 Euro für reine Vermögensschäden →Internationale Versicherungskarte (Grüne Karte) Die Internationale Versicherungskarte wird umgangssprachlich we- gen ihrer Farbe Grüne Karte genannt und ist Bestandteil eines interna- tionalen in- ternationalen Systems zum Nachweis ausreichenden Versicherungs- schutzes Versiche- rungsschutzes bei Auslandsfahrten. Mit der Internationalen Versiche- rungskarte kann man Versi- cherungskarte ist es innerhalb der Mitgliedsstaaten möglich, mit der Kfz- Kfz-Haftpflichtversicherung des Herkunftslandes in andere Länder ein- reisen. Es ist nicht notwendig einzureisen, ohne an der Grenze eine dem nationalen Recht entsprechende Versicherungsdeckung nachzukaufennachkaufen zu müs- sen. In den meisten Ländern muss die Internationale Versicherungskarte Versiche- rungskarte heute nicht mehr an der Grenze vorgezeigt werden. Es genügt , da das amtliche Kennzeichen als Nachweis genügt (sog. Kennzeichenabkom- menKennzei- chenabkommen). Trotzdem empfehlen wir wird bei Auslandsfahrten grundsätzlich das Mitführen einer Internationalen VersicherungskarteVersicherungskarte empfohlen. →Kraftrad Kraftrad ist die amtliche Bezeichnung für ein Motorrad. Als Krafträ- der gelten zweirädrige Motorräder mit oder ohne Beiwagen, die ein amtliches Kennzeichen führen müssen.

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Fahrzeugwechsel. Wenn Sie während der Laufzeit Ihrer Kfz-Versicherung Ihren alten Wagen veräußern oder →außerbetriebsetzen →außer Betrieb setzen und ein anderes Fahrzeug auf sich zulassen, gilt dies als Fahrzeugwechsel. →Gesamtneuwert Unter Gesamtneuwert versteht man im Zusammenhang mit den mitversicherten Teilen den Preis, der bei Neuanschaffung für die das Fahrzeug inklusive der Teile bezahlt wurde. →Gesetzliche Mindestversicherungssumme Der Gesetzgeber schreibt im Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) für die Kfz-Haftpflichtversicherung vor, welche Versicherungssum- men der Versicherungsschutz mindestens aufweisen muss. Die gesetzlichen Versicherungssummen Mindestversicherungssummen betragen derzeitzum 01.10.2018: • 7,5 Mio. Euro EUR für Personenschäden • 1.220.000 Euro EUR EUR für Sachschäden • 50.000 Euro EUR für reine Vermögensschäden →Internationale Versicherungskarte Die Internationale Versicherungskarte wird umgangssprachlich we- gen ihrer ursprünglichen grünen Papierfarbe "Grüne Karte" ge- nannt. Sie ist Bestandteil eines interna- tionalen internationalen Systems zum Nachweis Nach- weis ausreichenden Versicherungs- schutzes Versicherungsschutzes bei Auslandsfahrten. Mit der Internationalen Versiche- rungskarte Versicherungskarte kann man innerhalb der Mitgliedsstaaten mit der Kfz- Kfz-Haftpflichtversicherung des Herkunftslandes Herkunfts- landes in andere Länder ein- reiseneinreisen. Es ist nicht notwendig an der Grenze eine dem nationalen Recht entsprechende Versicherungsdeckung Versicherungs- deckung nachzukaufen. In den meisten Ländern muss die Internationale Interna- tionale Versicherungskarte heute nicht mehr an der Grenze vorgezeigt vorge- zeigt werden. Es genügt das amtliche Kennzeichen als Nachweis (sog. Kennzeichenabkom- menKennzeichenabkommen). Trotzdem empfehlen wir bei Auslandsfahrten Aus- landsfahrten grundsätzlich das Mitführen einer Internationalen VersicherungskarteVer- sicherungskarte. →Kraftrad Kraftrad ist die amtliche Bezeichnung für ein Motorrad. Als Krafträ- der gelten zweirädrige Motorräder mit oder ohne Beiwagen, die ein amtliches Kennzeichen führen müssen.

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Fahrzeugwechsel. Wenn Sie während der Laufzeit Ihrer Kfz-Versicherung Ihren alten Wagen veräußern oder →außerbetriebsetzen und ein anderes Fahrzeug auf sich zulassen, gilt dies als Fahrzeugwechsel. →Gesamtneuwert Unter Gesamtneuwert versteht man im Zusammenhang mit den mitversicherten Teilen den Preis, der bei Neuanschaffung für die Teile bezahlt wurde. →Gesetzliche Mindestversicherungssumme Der Zum Schutz des Verkehrsopfers schreibt der Gesetzgeber schreibt im Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) für die Kfz-Haftpflichtversicherung Haftpflichtversiche- rung vor, welche Versicherungssum- men Versicherungssummen der Versicherungsschutz mindestens aufweisen muss. Die gesetzlichen Versicherungssummen betragen derzeit: • 7,5 Mio. Euro für Personenschäden • 1.220.000 1.120.000 Euro für Sachschäden • 50.000 50 000 Euro für reine Vermögensschäden →Internationale Versicherungskarte (grüne Versicherungskarte) Die Internationale Versicherungskarte wird umgangssprachlich we- gen ihrer Farbe Grüne Versicherungskarte genannt und ist Bestandteil Be- standteil eines interna- tionalen internationalen Systems zum Nachweis ausreichenden Versicherungs- schutzes ausreichen- den Versicherungsschutzes bei Auslandsfahrten. Mit der Internationalen Versiche- rungskarte kann man Internatio- nalen Versicherungskarte ist es innerhalb der Mitgliedsstaaten möglich, mit der Kfz- Kfz-Haftpflichtversicherung des Herkunftslandes in andere Länder ein- reisen. Es ist nicht notwendig einzureisen, ohne an der Grenze eine dem nationalen nationa- len Recht entsprechende Versicherungsdeckung nachzukaufennachkaufen zu müssen. In den meisten Ländern muss die Internationale Versicherungskarte Versiche- rungskarte heute nicht mehr an der Grenze vorgezeigt werden. Es genügt , da das amtliche Kennzeichen als Nachweis genügt (sog. Kennzeichenabkom- menKennzei- chenabkommen). Trotzdem empfehlen wir wird bei Auslandsfahrten grundsätzlich das Mitführen einer Internationalen VersicherungskarteVersicherungskarte empfohlen. →Kraftrad Kraftrad ist die amtliche Bezeichnung für ein Motorrad. Als Krafträ- der gelten zweirädrige Motorräder mit oder ohne Beiwagen, die ein amtliches Kennzeichen führen müssen.

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Samples: ah-eggers.de

Fahrzeugwechsel. Wenn Sie während der Laufzeit Ihrer Kfz-Versicherung Ihren alten Wagen veräußern oder →außerbetriebsetzen und ein anderes Fahrzeug auf sich zulassen, gilt dies als Fahrzeugwechsel. →Gesamtneuwert Unter Gesamtneuwert versteht man im Zusammenhang mit den mitversicherten Teilen den Preis, der bei Neuanschaffung für die Teile bezahlt wurde. →Gesetzliche Mindestversicherungssumme Der Gesetzgeber schreibt im Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) für die Kfz-Haftpflichtversicherung vor, welche Versicherungssum- men der Versicherungsschutz mindestens aufweisen muss. Die gesetzlichen Versicherungssummen betragen derzeit: • 7,5 Mio. Euro EUR für Personenschäden • 1.220.000 Euro EUR für Sachschäden • 50.000 Euro EUR für reine Vermögensschäden →Internationale Versicherungskarte (Grüne Karte) Die Internationale Versicherungskarte wird umgangssprachlich we- gen ihrer Farbe Grüne Karte genannt. Sie ist Bestandteil eines interna- tionalen in- ternationalen Systems zum Nachweis ausreichenden Versicherungs- schutzes Versiche- rungsschutzes bei Auslandsfahrten. Mit der Internationalen Versiche- rungskarte Versi- cherungskarte kann man innerhalb der Mitgliedsstaaten mit der Kfz- Kfz-Haftpflichtversicherung des Herkunftslandes in andere Länder ein- reiseneinreisen. Es ist nicht notwendig an der Grenze eine dem nationalen nationa- len Recht entsprechende Versicherungsdeckung nachzukaufen. In den meisten Ländern muss die Internationale Versicherungskarte heute nicht mehr an der Grenze vorgezeigt werden. Es genügt das amtliche Kennzeichen als Nachweis (sog. Kennzeichenabkom- men). Trotzdem empfehlen wir bei Auslandsfahrten grundsätzlich das Mitführen einer Internationalen Versicherungskarte. →Kraftrad Kraftrad ist die amtliche Bezeichnung für ein Motorrad. Als Krafträ- der gelten zweirädrige Motorräder mit oder ohne Beiwagen, die ein amtliches Kennzeichen führen müssen.

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Samples: www.xxv24.de

Fahrzeugwechsel. Wenn Sie während der Laufzeit Ihrer Kfz-Versicherung Ihren alten Wagen veräußern oder →außerbetriebsetzen und ein anderes Fahrzeug auf sich zulassen, gilt dies als Fahrzeugwechsel. →Gesamtneuwert Unter Gesamtneuwert versteht man im Zusammenhang mit den mitversicherten Teilen den Preis, der bei Neuanschaffung für die das Fahrzeug inklusive der Teile bezahlt wurde. →Gesetzliche Mindestversicherungssumme Der Zum Schutz des Verkehrsopfers schreibt der Gesetzgeber schreibt im Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) für die Kfz-Haftpflichtversicherung Haftpflichtversiche- rung vor, welche Versicherungssum- men Versicherungssummen der Versicherungsschutz mindestens aufweisen muss. Die gesetzlichen Versicherungssummen betragen derzeit: • 7,5 Mio. Euro EUR für Personenschäden • 1.220.000 Euro 1.120.000 EUR für Sachschäden • 50.000 Euro EUR für reine Vermögensschäden →Internationale Versicherungskarte (Grüne Versicherungskarte) Die Internationale Versicherungskarte wird umgangssprachlich we- gen ihrer Farbe Grüne Versicherungskarte genannt und ist Bestandteil Be- standteil eines interna- tionalen internationalen Systems zum Nachweis ausreichenden Versicherungs- schutzes ausreichen- den Versicherungsschutzes bei Auslandsfahrten. Mit der Internationalen Versiche- rungskarte kann man Internatio- nalen Versicherungskarte ist es innerhalb der Mitgliedsstaaten möglich, mit der Kfz- Kfz-Haftpflichtversicherung des Herkunftslandes in andere Länder ein- reisen. Es ist nicht notwendig einzureisen, ohne an der Grenze eine dem nationalen nationa- len Recht entsprechende Versicherungsdeckung nachzukaufennachkaufen zu müssen. In den meisten Ländern muss die Internationale Versicherungskarte Versiche- rungskarte heute nicht mehr an der Grenze vorgezeigt werden. Es genügt , da das amtliche Kennzeichen als Nachweis genügt (sog. Kennzeichenabkom- menKennzei- chenabkommen). Trotzdem empfehlen wir wird bei Auslandsfahrten grundsätzlich das Mitführen einer Internationalen VersicherungskarteVersicherungskarte empfohlen. →Kraftrad Kraftrad ist die amtliche Bezeichnung für ein Motorrad. Als Krafträ- der gelten zweirädrige Motorräder mit oder ohne Beiwagen, die ein amtliches Kennzeichen führen müssen.

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