Xxxxxxxxxxxxxxxxxx. X0-0. Versicherte Eigenschaften, versicherte Tätigkeiten (versichertes Risiko)
A1-1.1. Versichert ist im Umfang der nachfolgenden Bestimmungen die gesetzliche Haftpflicht (Gefährdungshaftung/vermutetes Verschulden/Verschuldenshaftung) des Versicherungsnehmers als Luftfahrzeughalter und Luftfahrzeugführer sowie die gesetzliche Haftpflicht aller Personen, die mit Wissen und Willen des Versicherungsnehmers an der Führung und Bedienung der Luftfahrzeuge beteiligt sind, einschließlich der Personen, die berechtigt sind, die Fernsteuerungsanlage des Luftfahrzeuges zu bedienen.
A1-1.2. Der Vertrag deckt bis zu drei versicherungspflichtige, unbemannte Luftfahrzeuge der im Versicherungsschein genannten Gewichtsklasse, zum Beispiel Drohnen, Multicopter, Quadrocopter, Hexacopter und andere Flugmodelle – bei den Gewichtsklassen handelt es sich jeweils um das Abfluggewicht des Luftfahrzeuges.
A1-1.3. Versichert sind erlaubte Flüge. Der Versicherungsnehmer muss die geltenden Vorschriften wie zum Beispiel etwaige Befähigungsnachweise, Berechtigungen, Aufstiegserlaubnis, Sperrzonen, CE-Kennzeichnung der Funksteuerung usw. beachten. Wenn andere berechtigte Personen das Luftfahrzeug bedienen, hat der Versicherungsnehmer diese Personen auf die Einhaltung hinzuweisen. Bei Verletzung dieser Pflichten wird auf die Regelungen in B3-2. verwiesen.
A1-1.4. Der Versicherungsschutz umfasst auch Flüge A1-1.4.1. mit und ohne Motor oder Treibsätze,
Xxxxxxxxxxxxxxxxxx. 00 Xxxxxxxxxxx Xxxx: Abschlussdokumente
1 Die Absolventinnen und Absolventen erhalten folgende Abschlussdokumente: die Diplomurkunde und das Diploma Supplement mit Zeugnisteil.
2 Die Urkunde trägt das Logo der Universität Bern sowie die Unterschrift der Dekanin oder des Dekans der Universität Bern. Die Urkunde wird in deutscher oder französischer Sprache mit englischer Übersetzung abgegeben.
3 Das Diploma Supplement ist eine standardisierte Erläuterung des Studienabschlusses. Es wird in deutscher oder französischer Sprache ausgestellt und mit englischer Übersetzung abgegeben. Das Diploma Supplement enthält ferner den Zeugnisteil (Transcript of Records) in Deutsch oder Französisch mit englischer Übersetzung.
1 Die Absolventinnen und Absolventen erhalten folgende Abschlussdokumente: die Diplomurkunde, das Diploma Supplement und den Academic Record (Abschlusszeugnis).
2 Die Diplomurkunde trägt das Siegel der Universität und der Fakultät sowie die Unterschrift der Rektorin oder des Rektors der UZH sowie der Dekanin oder des Dekans der Fakultät. Sie weist die gewichtete Gesamtnote aus. Die Diplomurkunde wird in deutscher Sprache ausgefertigt. Es wird eine englische Übersetzung abgegeben.
3 Das Diploma Supplement ist eine standardisierte Erläuterung des Studienabschlusses. Es wird in deutscher und englischer Sprache ausgestellt.
4 Im Academic Record (Abschlusszeugnis) werden alle an den Studienabschluss angerechneten sowie die anerkannten, aber nicht an den Studienabschluss angerechneten Studienleistungen mit der jeweiligen Bewertung ausgewiesen; ferner werden die Note und der Titel der Masterarbeit aufgeführt. Studienleistungen, die nicht an der UZH erbracht worden sind, werden entsprechend gekennzeichnet. Der Academic Record wird in deutscher Sprache ausgestellt. Es wird eine englische Übersetzung abgegeben.
Xxxxxxxxxxxxxxxxxx. Da die Gesellschaft unter Umständen in Märkte investiert, die bezüglich Verwahrstellen- oder Abwicklungssystemen nicht vollständig entwickelt sein können, kann das Vermögen der Gesellschaft, das in solchen Märkten gehandelt und erforderlichenfalls Unterverwahrstellen anvertraut wird, Risiken ausgesetzt sein, für die die Verwahrstelle unter diesen Umständen nicht haftbar gemacht werden kann. Die Verwahrstelle unterhält in allen Ländern, die unter der Definition „Anerkannte Märkte“ aufgeführt sind, ein Netzwerk von Unterverwahrstellen. Die Gesellschaft hat sich daher bereit erklärt, nicht in Wertpapiere oder Unternehmen in anderen sogenannten Schwellenländern zu investieren, bis die Verwahrstelle in diesen Ländern entsprechend zufriedenstellende Vereinbarungen mit Unterverwahrstellen getroffen hat. Soweit die Verwahrstelle neue Unterverwahrstellenvereinbarungen trifft, werden diese Länder in einem überarbeiteten Verkaufsprospekt bekanntgemacht.
Xxxxxxxxxxxxxxxxxx. Lohn- beziehungsweise Gehaltsabrechnungen sind durch die Vorlage von Original-Dienst-, Angestellten- oder Werkverträgen, sowie Honorarbestätigungen nachzuweisen. Lohn- beziehungsweise Gehaltszahlungen sind durch Lohn- beziehungsweise Gehaltskonten einschließlich Überweisungsbestätigungen beziehungsweise Original- Empfangsbestätigungen über die ausbezahlten Nettobezüge nachzuweisen. Für die Verrechnung gesetzlich vorgeschriebener Abgaben wie zum Beispiel Lohnsteuer oder Sozialversicherung sind deren Original-Vorschreibungen und die Nachweise der erfolgten Zahlungen an das Finanzamt beziehungsweise die Krankenkasse vorzulegen. Die Vorlage der Original-Jahreslohnkonten ersetzt die Vorlage der Original-Verträge und Original-Vorschreibungen betreffend Lohnsteuer und Sozialversicherung, sofern diese in Kopie vorgelegt werden.
Xxxxxxxxxxxxxxxxxx. Die Spielwarenmesse eG behält sich ausdrücklich das Recht vor, Änderungen zugelassener Produkte, Umbenennungen oder Zulassung von neuen oder anderen Produktgruppen oder von Branchensegmenten vorzunehmen.
Xxxxxxxxxxxxxxxxxx. Bei Geräten, die in unmittelbarer Nähe zum Arbeitsplatz stehen, ist ein möglichst geräuscharmer Betrieb von großer Bedeutung. Geräuscharme Geräte sind ein Beitrag zum Gesundheitsschutz. Der garantierte A-bewertete Schallleistungspegel LWAd darf folgende Werte nicht überschreiten: Monochromdruck: Der Prüfwert LWAd,lim,mo für den Monochromdruck ist in Abhängigkeit von der Betriebsgeschwindigkeit Smo mit einer Nachkommastelle nach folgender Formel zu berechnen: LWAd,lim,mo = (59 + 0,35 * Smo) dB und maximal 75,0 dB Farbdruck: Der Prüfwert LWAd,lim,co für den Farbdruck bei parallel arbeitenden Geräten ist in Abhängigkeit von der Betriebsgeschwindigkeit Sco mit einer Nachkommastelle nach folgender Formel zu berechnen: LWAd,lim,co = (61 + 0,30 * Sco) dB, maximal 75,0 dB Für seriell arbeitende elektrofotografische Farbgeräte mit Sco ≤ 0.5 Smo ist die Einhaltung des LWAd,lim,mo im Monochrommodus erforderlich. In diesem Falle ist die Einhaltung des LWAd,lim,co im Farbmodus nicht erforderlich.
Xxxxxxxxxxxxxxxxxx. Insbesondere: - Fonds forestier national - Soutien financier de l'industrie cinématographique et de l'industrie des programmes audiovisuels - Fonds national d'aménagement foncier et d'urbanisme - Caisse autonome de la reconstruction
Xxxxxxxxxxxxxxxxxx. Für die Schleusenbenutzung gelten die entspre- chenden Regelungen des KKM. Das Ein- und Aus- schleusen von Materialien und Personal in die und aus der kontrollierten Zone wird durch das KKM geregelt und vorgenommen. Die Schleusenzeiten gibt das KKM vor. Benutzungen ausserhalb dieser angegeben Schleusenzeiten (gilt auch für den regulären Zugangsprozess) gelten nicht als Warte- zeiten und gehen nicht zu Lasten des KKM.
Xxxxxxxxxxxxxxxxxx. DIE GESAMTHAFTUNG VON NI, DIE SICH AUS ODER IN VERBINDUNG MIT DIESEM VERTRAG ODER DEN SYSTEMEN ODER LEISTUNGEN ERGIBT, IST AUF DEN BETRAG DER VOM KUNDEN GEZAHLTEN GEBÜHREN FÜR DIE SPEZIFISCHEN SYSTEME ODER LEISTUNGEN, DIE DEN ANSPRUCH BEGRÜNDEN, BEGRENZT. IN JEDEM FALL IST DIE HAFTUNG VON NI GEGENÜBER DEM KUNDEN AUF FÜNFZIGTAUSEND DOLLAR ($50.000 USD) BESCHRÄNKT.
Xxxxxxxxxxxxxxxxxx. 0 Grundlagen des Versicherungsvertrages bilden der Antrag, die Versicherungspolice sowie die vorliegenden AVB.
2 Soweit in diesen Bestimmungen ein Sachverhalt nicht aus- drücklich geregelt ist, gilt das Bundesgesetz über den Versi- cherungsvertrag (VVG). Die zwingenden Bestimmungen des VVG gehen in jedem Fall vor.