Xxxxxxxxxxxxxxxxxx Musterklauseln

Xxxxxxxxxxxxxxxxxx. 00 Xxxxxxxxxxx Xxxx: Abschlussdokumente § 48 UZH: Abschlussdokumente
Xxxxxxxxxxxxxxxxxx. Da die Gesellschaft unter Umständen in Märkte investiert, die bezüglich Verwahrstellen- oder Abwicklungssystemen nicht vollständig entwickelt sein können, kann das Vermögen der Gesellschaft, das in solchen Märkten gehandelt und erforderlichenfalls Unterverwahrstellen anvertraut wird, Risiken ausgesetzt sein, für die die Verwahrstelle unter diesen Umständen nicht haftbar gemacht werden kann. Die Verwahrstelle unterhält in allen Ländern, die unter der Definition „Anerkannte Märkte“ aufgeführt sind, ein Netzwerk von Unterverwahrstellen. Die Gesellschaft hat sich daher bereit erklärt, nicht in Wertpapiere oder Unternehmen in anderen sogenannten Schwellenländern zu investieren, bis die Verwahrstelle in diesen Ländern entsprechend zufriedenstellende Vereinbarungen mit Unterverwahrstellen getroffen hat. Soweit die Verwahrstelle neue Unterverwahrstellenvereinbarungen trifft, werden diese Länder in einem überarbeiteten Verkaufsprospekt bekanntgemacht.
Xxxxxxxxxxxxxxxxxx. 6.1.1. Unsere Lieferungen und Leistungen sind dann frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang der vereinbarten Be- schaffenheit entsprechen.
Xxxxxxxxxxxxxxxxxx. 0 Grundlagen des Versicherungsvertrages bilden der Antrag, die Versicherungspolice sowie die vorliegenden AVB.
Xxxxxxxxxxxxxxxxxx. Sie sind mit Ihrem Fahrzeug von einem anderen Versicherungsunternehmen zu uns gewechselt und beantragen die Übernahme des Schadenverlaufs. Besteht oder bestand für das versicherte Fahrzeug oder für ein Vorfahrzeug innerhalb der letzten 12 Monate bereits eine Vollkasko- versicherung, übernehmen wir die Schadenverläufe in der Kfz-Haftpflicht- und der Vollkaskoversicherung nur zusammen.
Xxxxxxxxxxxxxxxxxx. 1. Sicherheitsmitarbeiter im Objektschutzdienst und 8,84 Sicherheitsmitarbeiter zum Schutz von 9,18 9,58 10,00 Flüchtlingsunterkünften 9,00
Xxxxxxxxxxxxxxxxxx e. Klassenstufe und Geburtsdatum
Xxxxxxxxxxxxxxxxxx. Für die Schleusenbenutzung gelten die entspre- chenden Regelungen des KKM. Das Ein- und Aus- schleusen von Materialien und Personal in die und aus der kontrollierten Zone wird durch das KKM geregelt und vorgenommen. Die Schleusenzeiten gibt das KKM vor. Benutzungen ausserhalb dieser angegeben Schleusenzeiten (gilt auch für den regulären Zugangsprozess) gelten nicht als Warte- zeiten und gehen nicht zu Lasten des KKM.
Xxxxxxxxxxxxxxxxxx. Die Gemeinde ist Eigentümerin der Grundstücke Xx.Xx. 6, 7, 8 der Gemarkung Kist. Auf diesen Grundstücken befindet sich der Dorfplatz mit dem Dorfhaus in dem eine Küche, sowie eine Herrentoilette und zwei Damentoiletten vorhanden sind.