Common use of Fehlende Kontodeckung Clause in Contracts

Fehlende Kontodeckung. Ist der Einzug der monatlichen oder jährlichen Fahrkartenpreise man- gels Kontodeckung nicht möglich oder wird ein Einzug vom Kontoin- haber trotz korrekter Abbuchung nicht anerkannt, kann das Abonne- ment vom ausgebenden Unternehmen fristlos gekündigt werden. Die anfallenden Rücklastgebühren sind vom Kunden zu tragen. Durch die Kündigung werden die Fahrkarten ungültig. Sie sind der Ausgabestelle zu übergeben. Wird die Übergabe verweigert, hat der Kunde Ersatz in Höhe einer Monatskarte (für Jedermann) der entsprechenden Preis- stufe für jeden Monat zu leisten, für den die Übergabe der Fahrkarten verweigert wird. Ist der Abonnent nicht gleichzeitig Inhaber des im SEPA- Lastschriftmandat genannten Xxxxxx, so haften Abonnent (bzw. ggf. dessen gesetzlicher Vertreter) und Kontoinhaber für alle aus dem Abonnementvertrag resultierenden Zahlungsverpflichtungen als Ge- samtschuldner. Sofern der Kunde bei monatlicher Zahlweise nicht mindestens ein Jahr ununterbrochen am Abonnement teilgenommen hat, wird zusätzlich der Unterschied zwischen Abonnementpreis und Monatskarte (für Je- dermann) für den im Abonnementjahr zurückgelegten Zeitraum nach- erhoben, maximal jedoch die Differenz zwischen den aufsummierten monatlichen Einzugsbeträgen und dem aufsummierten Tarif für den Abonnementpreis, der für den Bezug dieser 12 Monate zu zahlen ge- wesen wäre.

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Fehlende Kontodeckung. Ist der Einzug der monatlichen oder jährlichen Fahrkartenpreise man- gels Kontodeckung mangels Kontode- ckung nicht möglich oder wird ein Einzug vom Kontoin- haber Kontoinhaber trotz korrekter kor- rekter Abbuchung nicht anerkannt, kann das Abonne- ment Abonnement vom ausgebenden aus- gebenden Unternehmen fristlos gekündigt werden. Die anfallenden Rücklastgebühren Rücklastschriften sind vom Kunden zu tragen. Durch die Kündigung werden die Fahrkarten ungültig. Sie sind der Ausgabestelle zu übergebenüber- geben. Wird die Übergabe verweigert, hat der Kunde Ersatz in Höhe einer Monatskarte (für JedermannXxxxxxxxx) der entsprechenden Preis- stufe Preisstufe 1 für jeden Monat zu leisten, für den die Übergabe der Fahrkarten verweigert wird; dies gilt auch für Partnerkarten. Ist der Abonnent nicht gleichzeitig Inhaber des im SEPA- Lastschriftmandat genannten Xxxxxx, so haften Abonnent (bzw. ggf. dessen gesetzlicher Vertreter) und Kontoinhaber für alle aus dem Abonnementvertrag resultierenden Zahlungsverpflichtungen als Ge- samtschuldner. Sofern der Kunde bei monatlicher Zahlweise nicht mindestens ein Jahr ununterbrochen am Abonnement teilgenommen hat, wird zusätzlich der Unterschied zwischen zwi- schen Abonnementpreis und Monatskarte (für Je- dermannJedermann) der Preis- stufe 1 für den im Abonnementjahr zurückgelegten Zeitraum nach- erhobennacher- hoben, maximal jedoch die Differenz zwischen den aufsummierten monatlichen Einzugsbeträgen und dem aufsummierten Tarif für den Abonnementpreis, der für den Bezug dieser 12 Monate zu zahlen ge- wesen wäre; dies gilt auch für Partnerkarten.

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Fehlende Kontodeckung. Ist der Einzug der monatlichen oder jährlichen Fahrkartenpreise man- gels Kontodeckung mangels Kontode- ckung nicht möglich oder wird ein Einzug vom Kontoin- haber Kontoinhaber trotz korrekter kor- rekter Abbuchung nicht anerkannt, kann das Abonne- ment Abonnement vom ausgebenden aus- gebenden Unternehmen fristlos gekündigt werden. Die anfallenden Rücklastgebühren Rücklastschriften und die erhobenen Mahngebühren sind vom Kunden zu tragen. Durch die Kündigung werden die Fahrkarten ungültig. Sie sind der Ausgabestelle zu übergeben. Wird die Übergabe verweigert, hat der Kunde Ersatz in Höhe einer Monatskarte Schülermonatskarte für 3 Waben (für JedermannPreisstufe 3) der entsprechenden Preis- stufe für jeden Monat zu leisten, für den die Übergabe der Fahrkarten verweigert ver- weigert wird. Ist der Abonnent nicht gleichzeitig Inhaber des im SEPA- Lastschriftmandat genannten Xxxxxx, so haften Abonnent (bzw. ggf. dessen gesetzlicher Vertreter) und Kontoinhaber für alle aus dem Abonnementvertrag resultierenden Zahlungsverpflichtungen als Ge- samtschuldner. Sofern der Kunde bei monatlicher Zahlweise nicht mindestens ein Jahr ununterbrochen am Abonnement teilgenommen hat, wird zusätzlich der Unterschied zwischen zwi- schen Abonnementpreis und Monatskarte Schülermonatskarte für 3 Waben (für Je- dermannPreis- stufe 3) für den im Abonnementjahr zurückgelegten Zeitraum nach- erhobenzuzüg- lich einer Gebühr von 2,00 € nacherhoben, maximal jedoch die Differenz Diffe- renz zwischen den aufsummierten monatlichen Einzugsbeträgen und dem aufsummierten Tarif für den Abonnementpreis, der für den Bezug Be- zug dieser 12 Monate zu zahlen ge- wesen gewesen wäre.

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Fehlende Kontodeckung. Ist der Einzug der monatlichen oder jährlichen Fahrkartenpreise man- gels Kontodeckung mangels Kontode- ckung nicht möglich oder wird ein Einzug vom Kontoin- haber Kontoinhaber trotz korrekter kor- rekter Abbuchung nicht anerkannt, kann das Abonne- ment Abonnement vom ausgebenden aus- gebenden Unternehmen fristlos gekündigt werden. Die anfallenden Rücklastgebühren Rücklastschriften sind vom Kunden zu tragen. Durch die Kündigung werden die Fahrkarten ungültig. Sie sind der Ausgabestelle zu übergebenüber- geben. Wird die Übergabe verweigert, hat der Kunde Ersatz in Höhe einer Monatskarte (für Jedermann) der entsprechenden Preis- stufe Preisstufe 1 für jeden Monat zu leisten, für den die Übergabe der Fahrkarten verweigert wird; dies gilt auch für Partnerkarten. Ist der Abonnent nicht gleichzeitig Inhaber des im SEPA- Lastschriftmandat genannten Xxxxxx, so haften Abonnent (bzw. ggf. dessen gesetzlicher Vertreter) und Kontoinhaber für alle aus dem Abonnementvertrag resultierenden Zahlungsverpflichtungen als Ge- samtschuldner. Sofern der Kunde bei monatlicher Zahlweise nicht mindestens ein Jahr ununterbrochen am Abonnement teilgenommen hat, wird zusätzlich der Unterschied zwischen zwi- schen Abonnementpreis und Monatskarte (für Je- dermannJedermann) der Preis- stufe 1 für den im Abonnementjahr zurückgelegten Zeitraum nach- erhobennacher- hoben, maximal jedoch die Differenz zwischen den aufsummierten monatlichen Einzugsbeträgen und dem aufsummierten Tarif für den Abonnementpreis, der für den Bezug dieser 12 Monate zu zahlen ge- wesen wäre; dies gilt auch für Partnerkarten.

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Fehlende Kontodeckung. Ist der Einzug der monatlichen oder jährlichen Fahrkartenpreise man- gels Kontodeckung mangels Kontode- ckung nicht möglich oder wird ein Einzug vom Kontoin- haber Kontoinhaber trotz korrekter kor- rekter Abbuchung nicht anerkannt, kann das Abonne- ment Abonnement vom ausgebenden aus- gebenden Unternehmen fristlos gekündigt werden. Die anfallenden Rücklastgebühren Rücklastschriften sind vom Kunden zu tragen. Durch die Kündigung werden die Fahrkarten ungültig. Sie sind der Ausgabestelle zu übergebenüber- geben. Wird die Übergabe verweigert, hat der Kunde für alle Famili- enmitglieder, an die Fahrausweise ausgegeben wurden, Ersatz in Höhe Hö- he von jeweils einer Monatskarte (für JedermannXxxxxxxxx) der entsprechenden Preis- stufe bzw. für die Kinder im Fall von Nr. 5.12.4.2 in Höhe von jeweils einer Schülermonatskarte für jeden Monat zu leisten, für den die Übergabe der Fahrkarten verweigert wird. Ist der Abonnent nicht gleichzeitig Inhaber des im SEPA- Lastschriftmandat genannten Xxxxxx, so haften Abonnent (bzw. ggf. dessen gesetzlicher Vertreter) und Kontoinhaber für alle aus dem Abonnementvertrag resultierenden Zahlungsverpflichtungen als Ge- samtschuldner. Sofern der Kunde bei monatlicher Zahlweise nicht mindestens ein Jahr ununterbrochen am Abonnement teilgenommen hat, wird bei den Eltern-Spar-Karten je- weils zusätzlich der Unterschied zwischen Abonnementpreis und Monatskarte Mo- natskarte (für Je- dermannJedermann) für den im Abonnementjahr zurückgelegten zurückgeleg- ten Zeitraum nach- erhobennacherhoben, maximal jedoch die Differenz zwischen den aufsummierten monatlichen Einzugsbeträgen und dem aufsummierten aufsum- mierten Tarif für den Abonnementpreis, der für den Bezug dieser 12 Monate zu zahlen ge- wesen gewesen wäre.

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Fehlende Kontodeckung. Ist der Einzug der monatlichen oder jährlichen Fahrkartenpreise man- gels Kontodeckung mangels Kontode- ckung nicht möglich oder wird ein Einzug vom Kontoin- haber Kontoinhaber trotz korrekter kor- rekter Abbuchung nicht anerkannt, kann das Abonne- ment Abonnement vom ausgebenden aus- gebenden Unternehmen fristlos gekündigt werden. Die anfallenden Rücklastgebühren Rücklastschriften sind vom Kunden zu tragen. Durch die Kündigung werden die Fahrkarten ungültig. Sie sind der Ausgabestelle zu übergebenüber- geben. Wird die Übergabe verweigert, hat der Kunde für alle Famili- enmitglieder, an die Fahrausweise ausgegeben wurden, Ersatz in Höhe Hö- he von jeweils einer Monatskarte (für JedermannXxxxxxxxx) der entsprechenden Preis- stufe für jeden Monat zu leisten, für den die Übergabe der Fahrkarten verweigert wird. Ist der Abonnent nicht gleichzeitig Inhaber des im SEPA- Lastschriftmandat genannten Xxxxxx, so haften Abonnent (bzw. ggf. dessen gesetzlicher Vertreter) und Kontoinhaber für alle aus dem Abonnementvertrag resultierenden Zahlungsverpflichtungen als Ge- samtschuldner. Sofern der Kunde bei monatlicher Zahlweise nicht mindestens ein Jahr ununterbrochen am Abonnement teilgenommen hat, wird bei den Eltern-Spar-Karten je- weils zusätzlich der Unterschied zwischen Abonnementpreis und Monatskarte Mo- natskarten (für Je- dermannJedermann) für den im Abonnementjahr zurückgelegten zurückgeleg- ten Zeitraum nach- erhobennacherhoben, maximal jedoch die Differenz zwischen den aufsummierten monatlichen Einzugsbeträgen und dem aufsummierten Tarif aufsum- mierten Xxxxx für den Abonnementpreis, der für den Bezug dieser 12 Monate zu zahlen ge- wesen gewesen wäre.

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