Common use of Fehlerbehebung Clause in Contracts

Fehlerbehebung. 24.1. Gebauer wird Fehler und Mängel (zusammen „Fehler“) des Wartungsgenstandes, die während der Laufzeit des Wartungsvertrags auftreten, nach Maßgabe der nachfol- genden Bestimmungen beseitigen. 24.2. Gebauer wird auf die Meldung eins Fehlers durch den Kunden innerhalb der folgenden Fristen mit der Fehler- behebung beginnen (Reaktionszeit): a) Bei betriebsverhindernden Fehlern spätestens inner- halb einer Stunde nach Erhalt der Meldung während der Geschäftszeiten von Gebauer. b) Bei betriebsbehindernden Fehlern spätestens inner- halb von einem Werktag nach Erhalt der Meldung während der Geschäftszeiten von Xxxxxxx. c) Bei sonstigen Fehlern: innerhalb angemessener Frist, jedenfalls im Rahmen des nächsten Updates. 24.3. Die Parteien vereinbaren folgende Fehlerkategorien: a) Betriebsverhindernde Fehler: Schwere Fehler, die ei- nen Ausfall des gesamten Wartungsgegenstandes o- der wesentlicher Teile davon verursacht, so dass eine Nutzung ganz oder nahezu vollständig unmöglich ist. Der Betriebsablauf ist derart beeinträchtigt, dass eine umgehende Abhilfe erforderlich ist. b) Betriebsbehindernde Fehler: Fehler, der die Nutzung des Wartungsgegenstandes beeinträchtigt, so dass eine bestimmungsgemäße Nutzung des Systems in Bezug auf mindestens eine nicht unwesentliche Funktionalität nur eingeschränkt möglich ist. c) Sonstiger Fehler: Sonstiger Fehler, der die Nutzung des Wartungsgegenstandes nicht oder nur unwe- sentlich beeinträchtigt. 24.4. Gebauer wird Fehler im Rahmen des Wartungsvertrages schnellstmöglich, in der Regel im Rahmen von in monat- lichen Abständen zur Verfügung gestellten Patches, be- seitigen. 24.5. Im Falle von betriebsverhindernden Fehlern erfolgt eine Fehlerbeseitigung auch außerhalb des Patch-Zyklus (Ex- press Bug Fix). 24.6. Sofern die Fehlerbeseitigung eine gravierende – und für den jeweiligen Programmstand riskante – Änderung des Programmes erfordert, behält sich Gebauer vor, einen Fehler erst im Rahmen der nächsten Programmversion (Update) zu beseitigen, um Folge- und Begleitfehler aus- zuschließen. In diesem Fall stellt Xxxxxxx dem Kunden erforderlichenfalls auf Anfrage im Rahmen des War- tungsvertrages eine Zwischenlösung („Work-Around“) für die Zeit bis zum nächsten Update zur Verfügung. 24.7. Voraussetzung für die Fehlerbeseitigung im Rahmen der Wartung ist, dass der Fehler reproduzierbar ist. 24.8. Gebauer ist berechtigt, die Fehlerbeseitigung im Wege der Fernwartung bzw. Ferndiagnose zu erbringen.

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Fehlerbehebung. 24.1. Gebauer wird Fehler und Mängel (zusammen „Fehler“) des Wartungsgenstandes, die während der Laufzeit des Wartungsvertrags auftreten, nach Maßgabe der nachfol- genden Bestimmungen beseitigen. 24.2. Gebauer wird auf die in Textform an xxxxxxx@xxxxxxxx.xx zu richtende Meldung eins eines Fehlers durch den Kunden innerhalb der folgenden Fristen mit der Fehler- behebung Fehlerbehebung beginnen (Reaktionszeit): a) Bei betriebsverhindernden Fehlern spätestens inner- halb einer Stunde nach Erhalt der Meldung während der Geschäftszeiten von Gebauer. b) Bei betriebsbehindernden Fehlern spätestens inner- halb von einem Werktag nach Erhalt der Meldung während der Geschäftszeiten von Xxxxxxx. c) Bei sonstigen Fehlern: innerhalb angemessener Frist, jedenfalls im Rahmen des nächsten Updates. 24.3. Die Parteien vereinbaren folgende Fehlerkategorien: a) Betriebsverhindernde Fehler: Schwere Fehler, die ei- nen Ausfall des gesamten Wartungsgegenstandes o- der wesentlicher Teile davon verursacht, so dass eine Nutzung ganz oder nahezu vollständig unmöglich ist. Der Betriebsablauf ist derart beeinträchtigt, dass eine umgehende Abhilfe erforderlich ist. b) Betriebsbehindernde Fehler: Fehler, der die Nutzung des Wartungsgegenstandes beeinträchtigt, so dass eine bestimmungsgemäße Nutzung des Systems in Bezug auf mindestens eine nicht unwesentliche Funktionalität nur eingeschränkt möglich ist. c) Sonstiger Fehler: Sonstiger Fehler, der die Nutzung des Wartungsgegenstandes nicht oder nur unwe- sentlich beeinträchtigt. 24.4. Gebauer wird Fehler im Rahmen des Wartungsvertrages schnellstmöglich, in der Regel im Rahmen von in monat- lichen Abständen zur Verfügung gestellten Patches, be- seitigen. 24.5. Im Falle von betriebsverhindernden Fehlern erfolgt eine Fehlerbeseitigung auch außerhalb des Patch-Zyklus (Ex- press Bug Fix). 24.6. Sofern die Fehlerbeseitigung eine gravierende – und für den jeweiligen Programmstand riskante – Änderung des Programmes erfordert, behält sich Gebauer vor, einen Fehler erst im Rahmen der nächsten Programmversion (Update) zu beseitigen, um Folge- und Begleitfehler aus- zuschließen. In diesem Fall stellt Xxxxxxx dem Kunden erforderlichenfalls auf Anfrage im Rahmen des War- tungsvertrages eine Zwischenlösung („Work-Around“) für die Zeit bis zum nächsten Update zur Verfügung. 24.7. Voraussetzung für die Fehlerbeseitigung im Rahmen der Wartung ist, dass der Fehler reproduzierbar ist. 24.8. Gebauer ist berechtigt, die Fehlerbeseitigung im Wege der Fernwartung bzw. Ferndiagnose zu erbringen.

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Fehlerbehebung. 24.1. Gebauer wird Fehler und Mängel (zusammen „Fehler“) des Wartungsgenstandes, die während der Laufzeit des Wartungsvertrags auftreten, nach Maßgabe der nachfol- genden Bestimmungen beseitigen. 24.2. Gebauer wird auf die in Textform an xxxxxxx@xxxxxxxx.xx zu richtende Meldung eins eines Fehlers durch den Kunden innerhalb der folgenden Fristen mit der Fehler- behebung Fehlerbehebung beginnen (Reaktionszeit): a) Bei betriebsverhindernden Fehlern spätestens inner- halb einer Stunde nach Erhalt der Meldung während der Geschäftszeiten von Gebauer. b) Bei betriebsbehindernden Fehlern spätestens inner- halb von einem Werktag nach Erhalt der Meldung während der Geschäftszeiten von Xxxxxxx. c) Bei sonstigen Fehlern: innerhalb angemessener Frist, jedenfalls im Rahmen des nächsten Updates. 24.3. Die Parteien vereinbaren folgende Fehlerkategorien: a) Betriebsverhindernde Fehler: Schwere Fehler, die ei- nen Ausfall des gesamten Wartungsgegenstandes o- der oder wesentlicher Teile davon verursacht, so dass eine Nutzung ganz oder nahezu vollständig unmöglich unmög- lich ist. Der Betriebsablauf ist derart beeinträchtigt, dass eine umgehende Abhilfe erforderlich ist. b) Betriebsbehindernde Fehler: Fehler, der die Nutzung des Wartungsgegenstandes beeinträchtigt, so dass eine bestimmungsgemäße Nutzung des Systems in Bezug auf mindestens eine nicht unwesentliche Funktionalität nur eingeschränkt möglich ist. c) Sonstiger Fehler: Sonstiger Fehler, der die Nutzung des Wartungsgegenstandes nicht oder nur unwe- sentlich beeinträchtigt. 24.4. Gebauer wird Fehler im Rahmen des Wartungsvertrages schnellstmöglich, in der Regel im Rahmen von in monat- lichen Abständen zur Verfügung gestellten Patches, be- seitigen. 24.5. Im Falle von betriebsverhindernden Fehlern erfolgt eine Fehlerbeseitigung auch außerhalb des Patch-Zyklus (Ex- press Bug Fix). 24.6. Sofern die Fehlerbeseitigung eine gravierende – und für den jeweiligen Programmstand riskante – Änderung des Programmes erfordert, behält sich Gebauer vor, einen Fehler erst im Rahmen der nächsten Programmversion (Update) zu beseitigen, um Folge- und Begleitfehler aus- zuschließen. In diesem Fall stellt Xxxxxxx dem Kunden erforderlichenfalls auf Anfrage im Rahmen des War- tungsvertrages eine Zwischenlösung („Work-Around“) für die Zeit bis zum nächsten Update zur Verfügung. 24.7. Voraussetzung für die Fehlerbeseitigung im Rahmen der Wartung ist, dass der Fehler reproduzierbar ist. 24.8. Gebauer ist berechtigt, die Fehlerbeseitigung im Wege der Fernwartung bzw. Ferndiagnose zu erbringen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Fehlerbehebung. 24.19.5.1. Gebauer wird Fehler und Mängel (zusammen „Fehler“) des Wartungsgenstandes, die Meldet der Auftraggeber während der Laufzeit eines Pflegevertrages einen Fehler der Software, so wird XFT den Auftraggeber bei der Suche nach der Ursache des Wartungsvertrags auftretenFehlers unterstützen und die Beseitigung des Fehlers oder Maßnahmen, nach Maßgabe wie der nachfol- genden Bestimmungen beseitigenFehler umgangen oder überbrückt werden kann, wie nachfolgend ausgeführt übernehmen. 24.29.5.2. Gebauer wird Ein Fehler liegt dabei vor, wenn die Software bei vertragsgemäßer Nutzung eine in der Produktbeschreibung aufgeführten Funktion nicht oder fehlerhaft erbringt und sich dies mehr als unerheblich auf die Meldung eins vertraglich vorausgesetzte Verwendung auswirkt. 9.5.3. Für Xxxxxx gilt dabei folgende Fehlerklasseneinteilung: Fehlerklasse 1 (sehr hoch) Sehr ernste Konsequenzen für die normale Geschäftstätigkeit und dringende, geschäftskritische Arbeiten können nicht durchgeführt werden. Die Fehlfunktion kann zu schwerwiegenden Verlusten führen. Fehlerklasse 2 (hoch) Die normale Geschäftstätigkeit wird ernsthaft beeinträchtigt und notwendige Aufgaben können nicht ausgeführt werden. Der gesamte produktive Geschäftsablauf kann erheblich beeinträchtigt werden. Fehlerklasse 3 (mittel) Die normale Geschäftstätigkeit ist betroffen. Fehlerklasse 4 (niedrig) Die normale Geschäftstätigkeit wird wenig oder gar nicht beeinträchtigt. Funktionen, die nicht täglich benötigt oder selten verwendet werden. 9.5.4. XFT und der Auftraggeber werden die Einordnung eines gemeldeten Fehlers durch in eine der Fehlerklassen einvernehmlich vornehmen. Ist eine einvernehmliche Einordnung nicht möglich, wird XFT den Kunden gemeldeten Fehler entsprechend den Angaben des Auftraggebers und unter Berücksichtigung der Interessen des Auftraggebers einordnen. 9.5.5. XFT wird dem Auftraggeber, entsprechend der Einordnung und innerhalb der folgenden Fristen festgelegten Reaktionszeiten, eine erste qualifizierte Antwort zur Verfügung stellen, d.h. XFT wird den Auftraggeber mit qualifizierten Antworten versorgen, so dass der Fehler- behebung Auftraggeber mit dem Lösungsprozess für einen Softwarefehler beginnen (Reaktionszeit): a) Bei betriebsverhindernden Fehlern spätestens inner- halb einer Stunde nach Erhalt kann, der Meldung während einen solchen Vorfall versursacht hat. Fehlerklasse 1 Innerhalb von 1 Werktag Fehlerklasse 2 Innerhalb von 5 Werktagen Fehlerklasse 3 Innerhalb von 10 Werktagen Fehlerklasse 4 Innerhalb von 20 Werktagen Die Reaktionszeit berechnet sich dabei ab dem Zeitpunkt, zu dem die Fehlermeldung im Support von XFT eingegangen ist. Geht die Fehlermeldung außerhalb der Geschäftszeiten von GebauerSupportzeiten ein, so beginnt die Reaktionszeit mit dem nächsten Arbeitsbeginn des Supports zu laufen. b9.5.6. XFT wird einen gemeldeten Fehler der Software oder der Dokumentation innerhalb angemessener Frist beheben. XFT ist dabei nicht für Verzögerungen verantwortlich, die durch ein Verhalten von SAP herbeigeführt werden und auf das XFT keinen Einfluss hat. Möglich ist eine Fehlerbehebung dabei, jedoch nicht abschließend, durch eine der folgenden Maßnahmen: • Lieferung eines neuen, verfügbaren Releases • Lieferung verfügbarer Support Packages oder Patches • Bereitstellung eines Workarounds • Handlungsanweisungen (Hinweis) Bei betriebsbehindernden Fehlern spätestens inner- halb von einem Werktag nach Erhalt zur Behebung oder Umgehung des Fehlers • Fehlerservice per Remote-Zugriff 9.5.7. Bietet XFT dem Auftraggeber zur Vermeidung oder zur Behebung eines Fehlers der Meldung während Software ein neues Release, ein Support Package, ein Patch oder Workaround an, so hat der Geschäftszeiten von XxxxxxxAuftraggeber diese zu übernehmen. Eine Übernahme kann der Auftraggeber nur ablehnen, wenn die Übernahme unzumutbare Auswirkungen, etwa Anpassungs- oder Umstellungsprobleme bei dem Auftraggeber verursacht. c) Bei sonstigen Fehlern: innerhalb angemessener Frist10.1. Nach Freigabe eines neuen Releases erhält der Auftraggeber Leistungen unter diesem Pflegevertrag zur Fehlerbehebung, jedenfalls zur Lieferung neuer Releases und zum Support nur noch für die aktuelle und die letzten beiden, allgemein von XFT zuvor frei gegebenen Releases der Software. Hat der Auftraggeber eine ältere Version der Software im Einsatz, so liegt es im Ermessen von XFT, Leistungen im Rahmen des nächsten UpdatesPflegevertrages noch zu erbringen, soweit nachfolgend nicht abweichend geregelt. 24.310.2. Die Parteien vereinbaren folgende Fehlerkategorien: a) Betriebsverhindernde Fehler: Schwere FehlerLeistungen von XFT unter diesem Pflegevertrag für das aktuelle und die beiden vorangegangenen Releases der Software werden für die Software-Versionen der Systemumgebungen von SAP erbracht, für die ei- nen Ausfall des gesamten Wartungsgegenstandes o- der wesentlicher Teile davon verursachtdas jeweilige Release durch XFT freigegeben wurde und für die von dem Unternehmen SAP AG selbst noch allgemeine Pflegeleistungen angeboten werden. Stellt SAP für eine Version die Pflegeleistungen ein, so dass eine Nutzung ganz oder nahezu vollständig unmöglich ist. Der Betriebsablauf ist derart beeinträchtigtendet ebenfalls die Pflicht von XFT, dass eine umgehende Abhilfe erforderlich istfür diese Version der SAP-Systemumgebung noch Leistungen unter dem Pflegevertrag zu erbringen. b) Betriebsbehindernde Fehler: Fehler10.3. Werden durch SAP noch allgemeine Pflegeleistungen für eine Software-Version der SAP- Systemumgebung angeboten, für die das aktuelle oder eine der die Nutzung des Wartungsgegenstandes beeinträchtigtbeiden vorangegangenen Releases der Software nicht freigegeben sind, so dass eine bestimmungsgemäße Nutzung des Systems in Bezug auf mindestens eine nicht unwesentliche Funktionalität nur eingeschränkt möglich istwird XFT das letzte, für diese SAP-Systemumgebung frei gegebene Release weiter pflegen, bis SAP die Pflegeleistungen für diese Software-Version der Systemumgebung einstellt. c) Sonstiger Fehler: Sonstiger Fehler, 10.4. Stellt der die Nutzung des Wartungsgegenstandes nicht oder nur unwe- sentlich beeinträchtigt. 24.4. Gebauer wird Fehler im Rahmen des Wartungsvertrages schnellstmöglichAuftraggeber seine Systemumgebung, in der Regel er die XFT-Standardsoftware betreibt auf eine neuere SAP-Version um, so verpflichtet sich der Auftraggeber gleichzeitig, die XFT-Standardsoftware auf das neueste, für diese neuere SAP-Version durch XFT allgemein freigegebene Release umzustellen. 11.1. Der Pflegevertrag beginnt zu dem im Rahmen von in monat- lichen Abständen zur Verfügung gestellten PatchesPflegevertrag genannten Datum des Vertragsbeginns. Falls kein Datum des Vertragsbeginns genannt ist, be- seitigenbeginnt der Pflegevertrag mit Unterzeichnung des Pflegevertrages. 24.511.2. IDer Pflegevertrag kann von beiden Seiten schriftlich mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden, erstmals jedoch zum Ende des Kalenderjahres in dem zwei volle Vertragsjahre, gerechnet ab Beginn des Pflegevertrages, enden. Eine Teilkündigung des Pflegevertrages ist dabei nicht zulässig. 11.3. Eine Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von vorstehender Regelung unberührt. Die Kündigung hat ebenfalls schriftlich zu erfolgen. 12.1. Der Auftraggeber zahlt an XFT die im Falle von betriebsverhindernden Fehlern Softwarepflegevertrag festgelegte Pflegepauschale. Die Pflegepauschale wird zu Beginn eines Pflegezeitraums im Voraus fällig. Abgerechnet wird, je nach Vereinbarung, halb-, viertel- oder ganzjährig. Ist nichts gesondert vereinbart, so erfolgt eine Fehlerbeseitigung auch außerhalb des Patch-Zyklus die Abrechnung ganzjährig im Voraus. Soweit nicht anders vereinbart, bezieht sich der Abrechnungszeitraum auf volle Kalendermonate (Ex- press Bug Fixmit Ausnahme der Abrechnung für den angebrochenen ersten Kalendermonat, die in die Vertragslaufzeit fallen). 24.612.2. Sofern die Fehlerbeseitigung eine gravierende – und für den jeweiligen Programmstand riskante – Änderung des Programmes erfordert, behält sich Gebauer vor, einen Fehler erst Soweit im Rahmen Pflegevertrag eine Pflegepauschale nicht ausdrücklich festgelegt ist, beträgt diese pro Vertragsjahr 20% des bei Abschluss des Pflegevertrages gültigen netto Listenpreises der nächsten Programmversion vom Pflegevertrag umfassten Software. 12.3. Will der Auftraggeber einen Pflegevertrag abschließen, obwohl er zu diesem Zeitpunkt ältere Softwareversion der Software lizenziert hat (Update) zu beseitigenz. B., weil er nicht mit Erwerb der Software einen Pflegevertrag abgeschlossen hat oder einen bestehenden Pflegevertrag zuvor gekündigt hatte), so hat er, um Folge- und Begleitfehler aus- zuschließenauf den bei Vertragsbeginn aktuellen Versionsstand zu kommen, eine Nachzahlung als Einmalzahlung zusätzlich zur vereinbarten Pflegepauschale zu zahlen. In diesem Fall stellt Xxxxxxx dem Kunden erforderlichenfalls auf Anfrage Die Nachzahlung ist mit Beginn des Pflegevertrages sofort in voller Höhe zur Zahlung fällig. Die Nachzahlung entspricht dabei, sofern nicht abweichend im Rahmen Pflegevertrag vereinbart, dem Betrag, der für einen Pflegevertrag ab dem Zeitpunkt des War- tungsvertrages eine Zwischenlösung („Work-Around“) für die Zeit bis zum nächsten Update zur VerfügungErwerbs der Software bzw. bei kontinuierlicher Fortführung des Pflegevertrages an XFT zu zahlen gewesen wäre. Ein Anspruch gegen XFT auf nachträglichem oder erneutem Abschluss eines Pflegevertrages besteht jedoch nicht. 24.712.4. Voraussetzung XFT hat das Recht einmal pro Vertragsjahr eine Anpassung der Pflegepauschale nach dem Pflegevertrag zu verlangen und zwar mit Wirkung für das jeweils folgende Kalenderjahr; frühestens jedoch sechs Monate nach Vertragsunterzeichnung. 12.4.1. Die Anpassung muss sich am Verbraucherpreisindex orientieren, der einmal monatlich berechnet und vom Statistischen Bundesamt, Wiesbaden veröffentlicht wird. 12.4.2. Referenzwert des Verbraucherpreisindexes ist dabei der Wert des Verbraucherpreisindexes zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des jeweiligen Pflegevertrags. Werden Pflegeleistungen nachträglich von den Parteien vereinbart, ist insoweit bei ihnen der Wert des Verbraucherpreisindexes zum Zeitpunkt der Nachtragsvereinbarung der maßgebliche Referenzwert. 12.4.3. Die Referenzvergütung ist die Fehlerbeseitigung jeweils zwischen den Parteien ursprünglich vereinbarte Pflegepauschale ohne nachträgliche Preisanpassungen nach dieser Ziffer 12.4. 12.4.4. XFT kann eine Erhöhung der Referenzvergütung um den Prozentsatz verlangen, um den sich der Wert des Verbraucherpreisindexes zum Zeitpunkt des Erhöhungsverlangens gegenüber dem Referenzwert erhöht hat. 12.4.5. XFT hat die Preisanpassung mindestens zwei Monate im Rahmen der Wartung ist, dass der Fehler reproduzierbar istVoraus in Textform anzukündigen. 24.813.1. Gebauer XFT ist berechtigt, die Fehlerbeseitigung Pflegeleistungen ganz oder teilweise zurückzubehalten, wenn sich der Auftraggeber, seit mehr als 30 Tagen nach Fälligkeit einer vereinbarten Pflegegebühr im Wege der Fernwartung bzwZahlungsverzug befindet. Ferndiagnose zu erbringenWeitergehende Rechte von XFT bleiben unberührt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Dauerhafte Überlassung, Pflege Von XFT Standardsoftware Und Dienstleistungen

Fehlerbehebung. 24.1. Gebauer wird Fehler und Mängel (zusammen „Fehler“) des Wartungsgenstandes, die während der Laufzeit des Wartungsvertrags auftreten, nach Maßgabe der nachfol- genden Bestimmungen beseitigen. 24.2. Gebauer wird auf die Meldung eins eines Fehlers durch den Kunden innerhalb der folgenden Fristen mit der Fehler- behebung beginnen (Reaktionszeit): a) Bei betriebsverhindernden Fehlern spätestens inner- halb einer Stunde nach Erhalt der Meldung während der Geschäftszeiten von Gebauer. b) Bei betriebsbehindernden Fehlern spätestens inner- halb von einem Werktag nach Erhalt der Meldung während der Geschäftszeiten von Xxxxxxx. c) Bei sonstigen Fehlern: innerhalb angemessener Frist, jedenfalls im Rahmen des nächsten Updates. 24.3. Die Parteien vereinbaren folgende Fehlerkategorien: a) Betriebsverhindernde Fehler: Schwere Fehler, die ei- nen Ausfall des gesamten Wartungsgegenstandes o- der wesentlicher Teile davon verursacht, so dass eine Nutzung ganz oder nahezu vollständig unmöglich ist. Der Betriebsablauf ist derart beeinträchtigt, dass eine umgehende Abhilfe erforderlich ist. b) Betriebsbehindernde Fehler: Fehler, der die Nutzung des Wartungsgegenstandes beeinträchtigt, so dass eine bestimmungsgemäße Nutzung des Systems in Bezug auf mindestens eine nicht unwesentliche Funktionalität nur eingeschränkt möglich ist. c) Sonstiger Fehler: Sonstiger Fehler, der die Nutzung des Wartungsgegenstandes nicht oder nur unwe- sentlich beeinträchtigt. 24.4. Gebauer wird Fehler im Rahmen des Wartungsvertrages schnellstmöglich, in der Regel im Rahmen von in monat- lichen Abständen zur Verfügung gestellten Patches, be- seitigen. 24.5. Im Falle von betriebsverhindernden Fehlern erfolgt eine Fehlerbeseitigung auch außerhalb des Patch-Zyklus (Ex- press Bug Fix). 24.6. Sofern die Fehlerbeseitigung eine gravierende – und für den jeweiligen Programmstand riskante – Änderung des Programmes erfordert, behält sich Gebauer vor, einen Fehler erst im Rahmen der nächsten Programmversion (Update) zu beseitigen, um Folge- und Begleitfehler aus- zuschließen. In diesem Fall stellt Xxxxxxx dem Kunden erforderlichenfalls auf Anfrage im Rahmen des War- tungsvertrages eine Zwischenlösung („Work-Around“) für die Zeit bis zum nächsten Update zur Verfügung. 24.7. Voraussetzung für die Fehlerbeseitigung im Rahmen der Wartung ist, dass der Fehler reproduzierbar ist. 24.8. Gebauer ist berechtigt, die Fehlerbeseitigung im Wege der Fernwartung bzw. Ferndiagnose zu erbringen.

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