Fernwärme Musterklauseln

Fernwärme. 5.1.1. Für die Erstellung vom Verteilungsnetz bis zur Absperrarmatur der Übergabestelle und die Veränderung des Anschlusses, die durch eine Änderung oder Erweiterung erforderlich oder aus anderen Gründen vom Kunden veranlasst werden, berechnen die Stadtwerke Güstrow folgende Kosten: - DN 20 – DN 25 3.500,00 € 4.165,00 €* - zzgl. je m Anschlusslänge 158,00 € 188,02 €* Für Hausanschlüsse > 15 kW werden die Anschlusskosten laut Punkt 5 gesondert ermittelt.
Fernwärme. Die Gebäudemanagementgesellschaft mbH Frankenberg/Sa. GGF, ein Tochterunternehmen der Wohnungsgesellschaft mbH Frankenberg/Sa. WGF (s. Kap. 3.5.2), betreibt sowohl das Heizwerk an der Mühlbacher Straße als auch die 6 km lange Fernwärmetrasse in Frankenberg. Die GGF bezieht etwa 20.000 MWh Erdgas jährlich zur Erzeugung der Fernwärme (FW), wobei Kraft und Wärme gekoppelt erzeugt werden (KWK). Die erzeugte Elektroenergie dient teilweise zum Betrieb einer Wärmepumpe, die ebenfalls Wärme ins Fernwärmenetz speist. Der Primärenergiefaktor liegt somit bei etwa 0,83 und setzt sich wie folgt zusammen (Quelle: GGF): - 49,3 % der erzeugten Wärme aus Heizkesseln unter Einsatz fossiler Energieträger - 1,3 - 24,3 % der erzeugten Wärme aus KWK unter Einsatz fossiler Energieträger - 0,7 - 26,4 % der erzeugten Wärme aus Umweltenergie durch den Einsatz von Wärmepumpen - 0,0 Durch Abschalten der Wärmepumpe kann bspw. auch Momentanreserve zur Stabilisierung des Stromnetzes bereitgestellt werden. Xx xxx 00 XX-Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx werden ca. 15.000 MWh/a Wärmeenergie abgenommen. Die Abnehmer sind die: - Wohnungsgenossenschaft Frankenberg/Sa. eG (ca. 35 %) - Bundeswehr Wettiner Kaserne (ca. 30 %) - Wohnungsgesellschaft mbH Frankenberg/Sa. WGF (ca. 25 %) - Kommune und kleinere Unternehmen im Bereich GHD (ca. 10 %) Das Fernwärme-Netz ist erweiterbar. Derzeit sind im Heizkraftwerk 18 MW an Heizleistung installiert, so dass genügend Kapazität zur Verfügung steht.
Fernwärme. Bei Vorgabe für den Einbau einer Fernwärmestation entfallen folgende Leistungen: Heizungszentrale inkl. Steuerung, Anbauteile und die Therme. HÄUSERLAND-Immobilien GmbH führt die Verrohrung der Warm/Kalt- wasserleitungen bis vor die Hausstation der Versorger. Die Fernwärmestation - inkl. Montage aller erforderlichen Anschlüsse mit Anbauteilen - wird von den Bauherren direkt an das zuständige Versor- gungsunternehmen bzw. an die auszuführende Handwerksfirma in Auftrag gegeben und abgerechnet. Eine Solaranlage der Firma Junkers, Buderus, Viessmann oder Vaillant mit 2 Aufdach-Kollektoren in der Größe von ca. 4,74 m² inkl. einem ca. 210- Liter-Solarspeicher. Die endgültige Größe der Solaranlage (Bruttokol- lektorfläche) ist in Berücksichtigung des Erneuerbare-Energie-Wärmege- setzes festzulegen. Voraussetzungen/Bedingungen: ▪ Berücksichtigung bei der Planung des Hauses ▪ Es muss die Montagemöglichkeit für die Solaranlage auf dem Dach gegeben sein ▪ Der spezifische Standort des Hauses muss sich für eine Solaranlage eignen (Verschattung, Ausrichtung des Hauses zur Himmelsrichtung) ▪ Für eine optimale Leistung sollte die Kollektorenfläche südlich (Südwest bis Südost) ausgerichtet werden Bau- und Leistungsbeschreibung der HÄUSERLAND-Immobilien GmbH (Stand: 01.10.2020) Seite 7 Eine zentrale kontrollierte Wohnraum Be- und Entlüftungsanlage mit bis zu 90% Wärmerückgewinnung der Firma Novelan sorgt für die erforderli- che Frischluftzufuhr (Mindestluftwechselrate). Durch den im Gerät einge- bauten Wärmetauscher wird die Frischluft vor der Zuführung in die Wohn- räume erwärmt und ein Großteil der wertvollen Heizenergie zurückgewon- nen. In den Nutzräumen − wo Feuchtigkeit anfällt − wird die Luft abge- saugt. Durch die Rohrführung im Obergeschoss ist es erforderlich, den Estrichauf- bau auf 16 cm zu erhöhen. Je nach Raumaufteilung können bis zu 3 Rohr- schächte im Obergeschoss montiert werden. Die Lüftungsanlage wird im HWR (Erdgeschoss) montiert. Aufgrund des Luftaustausches der einzelnen Räume ist es erforderlich, dass die Innentüren unten ca. 1 cm gekürzt wer- den.
Fernwärme a. Fernwärme aus KWK • Baualter bis 1918 Anzahl WE qm Wfl. • 1918 bis 1950 Anzahl WE qm Wfl. • nach 1950 Anzahl WE qm Wfl. alternativ11: insgesamt Anzahl WE qm Wfl. 10 in der Anlage beigefügt 11 wenn Detaildaten nicht zur Verfügung stehen oder nur unter hohem Aufwand festgestellt werden können • 1918 bis 1950 Anzahl WE qm Wfl. • nach 1950 Anzahl WE qm Wfl. alternativ11: insgesamt Anzahl WE qm Wfl.
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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.