Rückbaukosten Musterklauseln

Rückbaukosten. Dies sind Kosten, die der Versicherungsnehmer infolge eines dem Grunde nach versicherten Totalschadens aufwenden muss, wenn die versicherte Anlage nicht mehr neu errichtet wird und der Standort in den ursprünglichen Zustand gebracht werden muss, z.B. für die Beseitigung von Fundamenten.
Rückbaukosten. Sofern ein Rückbau stillgelegter Anlagenteile durch die SWM zu realisieren ist, werden hierfür Leis- tungen mit einem Kostenvolumen in Höhe von ca. 120 TEUR veranschlagt.
Rückbaukosten. Mitversichert gelten bis zu einer Versicherungssumme in Höhe von 2.000 EUR auf Erstes Risiko auch anfallende Kosten für den Rückbau der versicherten Photovoltaikanlage, sofern diese in unmittelbarem Zusammenhang mit einem versicherten Sachschaden stehen.
Rückbaukosten. Sofern ein Rückbau stillgelegter Anlagenteile durch die SWM zu realisieren ist, werden hierfür Leis- tungen mit einem Kostenvolumen in Höhe von ca. 700 TEUR veranschlagt. Festlegung der Flächennachnutzung nach Gebäudeabrissen in Ergänzung zu Anlage 2 Adresse z.Z. Eigentümer Nachnutzung Xxxxx-Xxxx-Ring 19-23 Post und Energie Wohnumfeld
Rückbaukosten. Mitversichert gelten bis zu der vereinbarten Versiche- rungssumme auf Erstes Risiko auch anfallende Kosten für den Rückbau der versicherten Photovoltaikanlage, sofern diese in unmittelbarem Zusammenhang mit einem versicherten Sachschaden stehen.
Rückbaukosten. Der Rückbau umfasst die Räume des Betreibungsamtes und der KESB: Rückbau des Eingangsbereichs, der Schalter sowie der Schliessung. Die Kosten bei einem vollen Rückbau werden vom Bereich Immobilien auf rund Fr. 150 000.- geschätzt und sind in der Erfolgsrechnung 2021 budgetiert. Die Vermieterin wird den exakten Umfang des notwendi- gen Rückbaus bis im Frühling 2021 zusammen mit dem Bereich Immobilien bestimmen. Frühestens dann kann eine weitere Nutzung durch die Vermieterin abgeschätzt und der Rückbaubedarf verhältnismässig definiert werden.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.