Festlegung des neuen Beitrags, Kündigungsrecht. 11.5.1 Mit Umzugsbeginn gelten die am Ort der neuen Wohnung gültigen Tarifbestimmungen des Versicherers sowie der sich aus der Wohnungsgröße ergebende neue Beitrag.
11.5.2 Bei einer Erhöhung des Beitrags aufgrund veränderter Beitragssätze oder bei Erhöhung einer Selbstbeteiligung kann der Versicherungsnehmer den Vertrag kündigen. Die Kündigung hat spätestens einen Monat nach Zugang der Mitteilung über die Erhöhung zu erfolgen. Sie wird einen Monat nach Zugang wirksam. Die Kündigung ist in Textform zu erklären.
11.5.3 Der Versicherer kann bei Kündigung durch den Versicherungsnehmer den Beitrag nur in der bisherigen Höhe zeitanteilig bis zur Wirksamkeit der Kündigung beanspruchen.
Festlegung des neuen Beitrags, Kündigungsrecht a) Mit Umzugsbeginn gelten die am Ort der neuen Wohnung gültigen Tarifbestimmungen des Versicherers.
b) Bei einer Erhöhung des Beitrags aufgrund veränderter Beitragssätze oder bei Erhöhung eines Selbstbehaltes kann der Versicherungs- nehmer den Vertrag kündigen. Die Kündigung hat spätestens einen Monat nach Zugang der Mitteilung über die Erhöhung zu erfolgen. Sie wird einen Monat nach Zugang wirksam. Die Kündigung ist in Textform zu erklären.
c) Der Versicherer kann bei Kündigung durch den Versicherungsnehmer den Beitrag nur in der bisherigen Höhe zeitanteilig bis zur Wirksamkeit der Kündigung beanspruchen.
Festlegung des neuen Beitrags, Kündigungsrecht. 11.5.1 Mit Umzugsbeginn gelten unsere am Ort der neuen Wohnung gültigen Tarifbestimmungen.
11.5.2 Bei einer Erhöhung des Beitrags aufgrund veränderter Bei- tragssätze oder bei Erhöhung eines Selbstbehaltes können Sie den Vertrag kündigen. Die Kündigung hat spätestens einen Monat nach Zugang der Mitteilung über die Erhöhung zu erfolgen. Sie wird einen Monat nach Zugang wirksam. Die Kündigung ist in Textform zu erklä- ren.
11.5.3 Wir können bei Kündigung durch Sie den Beitrag nur in der bisherigen Höhe zeitanteilig bis zur Wirksamkeit der Kündigung bean- spruchen.
Festlegung des neuen Beitrags, Kündigungsrecht. Mit Umzugsbeginn gelten unsere am Ort der neuen Wohnung gültigen Tarifbestimmungen. Bei einer Erhöhung des Beitrags aufgrund veränderter Beitragssätze oder bei Erhöhung eines Selbstbehaltes können Sie den Vertrag kün- digen. Die Kündigung hat spätestens einen Monat nach Zugang der Mitteilung über die Erhöhung zu erfolgen. Sie wird einen Monat nach Zugang wirksam. Die Kündigung ist in Schriftform zu erklären. Wir können bei der Kündigung durch Sie den Beitrag nur in der bishe- rigen Höhe zeitanteilig bis zur Wirksamkeit der Kündigung beanspru- chen.
Festlegung des neuen Beitrags, Kündigungsrecht. 0.0.0.Xxx Umzugsbeginn gelten die am Ort der neuen Wohnung gültigen Tarifbestimmungen des Versicherers. 9.5.2.Bei einer Erhöhung des Beitrags aufgrund veränderter Beitrags-sätze oder bei Erhöhung eines Selbstbehaltes kann der Versicherungsneh- mer den Vertrag kündigen. Die Kündigung hat spätestens einen Mo- nat nach Zugang der Mitteilung über die Erhöhung zu erfolgen. Sie wird einen Monat nach Zugang wirksam. Die Kündigung ist in Text- form (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu erklären. 9.5.3.Dem Versicherer steht im Fall einer Kündigung der Beitrag nur in bis- heriger Höhe und zeitanteilig bis zur Wirksamkeit der Kündigung zu.
Festlegung des neuen Beitrags, Kündigungsrecht. 16.5.1 Mit Umzugsbeginn gelten die Tarifbestimmungen des Versicherers, die am Ort der neuen Wohnung gültig sind.
16.5.2 Wenn sich der Beitrag aufgrund veränderter Beitrags- sätze erhöht, kann der Versicherungsnehmer den Ver- trag kündigen. Dies gilt auch, wenn die Selbstbeteili- gung erhöht wird. Kündigt der Versicherungsnehmer, muss er das in text- form (z.B. E-Mail, Telefax oder Brief) tun. Dafür hat er einen Monat nach Zugang der Mitteilung über die Erhö- hung Zeit. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang beim Versicherer. Die Kündigung wird einen Monat, nachdem sie dem Versicherer zugegangen ist, wirksam.
16.5.3 Dem Versicherer steht im Fall einer Kündigung der Bei- trag nur in bisheriger Höhe und zeitanteilig bis zur Wirk- samkeit der Kündigung zu.
Festlegung des neuen Beitrags, Kündigungsrecht a) Mit Umzugsbeginn gelten die am Ort der neuen Wohnung gültigen Tarifbestimmungen des Versicherers.
b) Bei einer Erhöhung des Beitrags aufgrund veränderter Beitragssätze oder bei Erhöhung eines Selbstbehaltes kann der Versicherungs- nehmer den Vertrag kündigen. Die Kündigung wird zu dem vom Versicherungsnehmer angegebenen Zeitpunkt, frühstens mit Zugang des Kündigungsschreibens beim Versicherer wirksam. Die Kündigung ist in Textform (z. B. Email, Telefax oder Brief) zu erklären.
c) Der Versicherer kann bei Kündigung durch den Versicherungsnehmer den Beitrag nur in der bisherigen Höhe zeitanteilig bis zur Wirk- samkeit der Kündigung beanspruchen.
Festlegung des neuen Beitrags, Kündigungsrecht. 12.5.1 Mit Umzugsbeginn gelten die am Ort der neuen Wohnung gültigen Tarifbestimmungen des Versicherers. Der Versicherungsnehmer erhält einen neuen Versicherungsschein/ Nachtrag zum Versicherungsschein mit der Angabe des neuen Ver sicherungsorts und des sich neu ergebenden Beitrags.
12.5.2 Bei Umzug kann der Versicherungsnehmer den Vertrag kündigen. Die Kündigung hat spätestens einen Monat nach Zugang des Ver sicherungsscheins/Nachtrag zum Versicherungsschein nach Ziffer 12.5.1 zu erfolgen. Sie wird einen Monat nach Zugang wirksam. Die Kündigung ist in Textform (z. B. Brief, Fax oder EMail) zu erklären.
12.5.3 Der Versicherer kann bei Kündigung durch den Versicherungsneh mer den Beitrag nur in der bisherigen Höhe zeitanteilig bis zur Wirk samkeit der Kündigung beanspruchen.
Festlegung des neuen Beitrags, Kündigungsrecht. Mit Umzugsbeginn gelten die am Ort der neuen Woh- nung gültigen Tarifbestimmungen des Versicherers.
Festlegung des neuen Beitrags, Kündigungsrecht. Mit Umzugsbeginn gelten die Tarifbestimmungen des Versicherers, die am Ort der neuen Wohnung gültig sind.