Festlegungen Musterklauseln

Festlegungen. (1) EBICS-Teilnehmern werden SEPA-Basislastschriften (Belastungen) und SEPA- Rücklastschriften – R-Transaktionen: Reject des Zahlungsdienstleisters des Zahlers, Refusal, Refund und Return sowie Reversal – in Form einer camt.054-Nachrichtendatei zur Abholung bereitgestellt. Die zur Abholung bereitgestellten camt.054-Nachrichtendateien sind von den EBICS-Teilnehmern zeitnah abzuholen. Die Bereitstellung zur Abholung im XML-Format (camt.054-Nachrichtendatei) kann bereits bis zu 14 Kalendertage vor dem Fälligkeitstag der SEPA-Lastschrift, an dem die Buchung stattfindet, erfolgen. Zur Abholung bereitgestellte bzw. bereits abgeholte Dateien im XML-Format (camt.054- Nachrichtendatei) können von der Deutschen Bundesbank erneut zur Abholung für den EBICS-Teilnehmer bereitgestellt werden. Anfragen zur erneuten Bereitstellung sind an die SEPA-Administration, Z 221-1 (Telefon: +00 000 000-0000 oder -2157; E-Mail: xxxx-xxxxx@xxxxxxxxxx.xx) zu richten. EBICS-Teilnehmer, die eine beleghafte Bereitstellung der Zahlungsverkehrsinformationen am Fälligkeitstag wünschen, können diese im Ausnahmefall auf Antrag per Druck auf dem Kontoauszug erhalten. SEPA-Firmenlastschriften werden immer beleghaft als Anlage zum Kontoauszug ausgelie- fert. Die eingehenden SEPA-Rücklastschriften – R-Transaktionen: Reject des SCL – werden ebenfalls als Anlage zum Kontoauszug bereitgestellt, während die eingehenden SEPA- Rücklastschriften – R-Transaktionen: Request for Cancellation – beleghaft als Ausdruck auf dem Kontoauszug ausgeliefert werden. Vereinbarte elektronische Bereitstellung SEPA-Basislastschrift camt.054 SEPA-Firmenlastschrift immer beleghaft als Anlage zum Kontoauszug SEPA–R-Transaktionen • Reject des SEPA-Clearer beleghaft als Anlage zum Kontoauszug vor Settlement • Reject des Zahlungs- dienstleisters d. Zahlers camt.054 • Refusal camt.054 • Request for Cancellation beleghaft als Ausdruck auf dem Kontoauszug nach • Return camt.054 Settlement • Refund camt.054 • Reversal camt.054 Die Darstellung der Umsatzinformationen bereitgestellter SEPA-Lastschriften auf dem elekt- ronischen Kontoauszug (camt.052- bzw. camt.053-Nachrichten oder MT 940) über EBICS erfolgt gemäß Xxxxxx 0 des DFÜ-Abkommens.
Festlegungen. Eine Partie Papier gilt hinsichtlich des Flächengewichts als ordnungsgemäß geliefert, wenn
Festlegungen. Für die vorliegenden ALLGEMEINEN EINKAUFSBEDINGUNGEN (im Folgenden “BEDINGUNGEN” genannt), die integraler Bestandteil des KAUFAUFTRAGS sind, haben die nachstehend genannten Begriffe die jeweils aufgeführte Bedeutung: i Ausschreibungen;

Related to Festlegungen

  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.